Prof. Dr. Martin Nettesheim (Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen), Dr. Joachim Rücker (Ständiger Vertreter der Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen in Genf, ehem. Präsident des UN-Menschenrechtsrates) sowie Ursula Seiler-Albring (Präsidentin des Instituts für Auslandsbeziehungen, Staatsminsterin a.D. im Auswärtigen Amt, Botschafterin a.D.) diskutieren über Theorie und Praxis der Menschenrechte.
Menschenrechte werden verletzt und das weltweit jeden Tag – ob durch Folter, Vertreibung, Diskriminierung oder Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Oftmals geschehen Menschenrechtsverletzungen vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zur nationalen Souveränität oder gar im "Einklang" mit nationalen Rechtssystemen.
Ein Beispiel dafür, das weltweit für Aufsehen sorgt, ist das Schicksal des liberalen saudischen Journalisten und Internet-Aktivisten Raif Muhammad Badawi, der 2008 das Online-Forum „Die Saudischen Liberalen“ gründete und für seine Beitäge wegen "Beleidigung des Islams" zu einem Strafmaß von eintausend Schlägen, einer zehnjährigen Haftstrafe und einer daran anschließenden zehnjährigen Ausreisesperre verurteilt wurde. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 1 Mio. Saudi Riyal (ca. 236.000 Euro) und ein zehnjähriges Verbot, sich in visuellen, elektronischen und gedruckten Medien zu engagieren.
Im Rahmen der 2. Tübinger Menschenrechtswoche wird die Frage nach der Einhaltung und Durchsetzbarkeit von Menschenrechten im Spannungsfeld nationaler Souveränität mit ausgewiesenen Experten diskutiert. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der UN-Hochschulgruppe Tübingen und der Liberalen Hochschulgruppe statt.