Hintertür für TTIP
Die EU-Kommission will mit einer EU-Ratsabstimmung CETA demnächst vorläufig in Kraft setzen. Am 12.07.2016 hat Prof. Dr. Andreas Fisahn eine Klage des zivilgesellschaftlichen Kampagnennetzwerks Change beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern. Er hat beantragt, die Bundesregierung zu verpflichten, gegen die vorläufige Anwendung des CETA-Vertrags und gegen den Vertrag insgesamt zu stimmen.
Denn das „Provisorium“, das die EU-Kommission durchsetzen will, „hat kein Verfallsdatum. Dann ist es völlig offen, worüber die nationalen Parlamente eigentlich konkret abstimmen sollen und was passiert, wenn ein Staat CETA nicht ratifiziert“, schreibt Marianne Grimmenstein von Change.
28 nationale und 14 regionale Parlamente sollen in der EU über CETA abstimmen. Da die nationalen Parlamente den größten Teil ihrer Zuständigkeit für die Handelspolitik mit dem Lissabon-Vertrag an die EU abgegeben haben, werden sie nach Einschätzung von Experten nicht über das Gesamtabkommen abstimmen dürfen. Die Experten schätzen den Anteil nur auf 5-10% des gesamten CETA-Abkommens, worüber die nationalen Parlamente eigentlich abstimmen können.
Wenn CETA in Kraft gesetzt wird, TTIP aber nicht, dann können alle amerikanischen Unternehmen die BRD verklagen, denn fast alle großen Unternehmen haben in Kanada Tochtergesellschaften. Kein deutsches Unternehmen könnte jedoch CETA nutzen, um die USA zu verklagen.
->Quellen und mehr: