Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main warnt vor negativen Folgen der Freihandelsabkommen TTIP/TAFTA und CETA im Hinblick auf Nachhaltigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.
Ziele der Forschungsgruppe
Die Forschungsgruppe tritt ein für eine strikte Definition von Nachhaltigkeit, die durch die Väter des Frankfurt-Hohenheim-Leitfadens (Kriteriologie für Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur), Prof. Dr. Gerhard Scherhorn und Prof. Dr. Johannes Hoffmann, erarbeitet und eingeführt wurde.
Danach ist Nachhaltigkeit gekennzeichnet durch den Ausschluss jeglicher Externalisierung von Kosten – oder – anders gesagt: jede Form der Betätigung einzelner Wirtschaftssubjekte, Unternehmen oder Assoziationen darf in keiner Weise Gemeingüter – und damit die Gestaltungsoptionen zukünftiger Generationen belasten.
Zitat Prof. Dr. Johannes Hoffmann: „In einer Wettbewerbsordnung, die den Gemeingütern keinen (oder nur punktuellen) Schutz vor Übergriffen aus dem Privateigentum gewährt, wird Externalisierung vom Wettbewerb geradezu erzwungen. Denn Externalisierung verschafft einen Wettbewerbsvorsprung, und wenn ein Unternehmen diesen ungestraft nutzen kann, müssen die anderen folgen, um nicht auskonkurriert zu werden. Die Ursache dieses Zwanges ist jedoch nicht der Wettbewerb, sondern die Schutzlosigkeit der Gemeingüter. Wären alle Unternehmen verpflichtet, in die Erhaltung genutzter Gemeinressourcen zu reinvestieren, so würde der Wettbewerb Internalisierung bewirken“.
Gesetzliche Pflicht zur Erhaltung genutzter Gemeingüter einführen
Nach Ansicht der Forschungsgruppe, die zur Zeit die Kriterien für eine nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft aktualisiert, gilt es, eine generelle gesetzliche Pflicht einzuführen, die genutzten Gemeingüter zu erhalten. Danach müssen Unternehmen nachweisen, dass sie durch ihr Handeln keine Gemeingüter belasten. Eine solche Pflicht ist gesetzlich zu verankern. Dass einige lokale oder regionale Gemeingüter tatsächlich durch Umweltgesetze geschützt sind, ändert nur wenig an der generellen Tendenz, nationale , kulturelle oder soziale Standards zu unterlaufen, um die Kapitalrendite zu optimieren.
Heute ist die Erschöpfung praktisch jedes Gemeinguts absehbar, doch die Ursache dafür, der technische Fortschritt, hat die Verknappung der Gemeingüter in so wenigen Jahrzehnten herbeigeführt, dass Rechts- und Moralbewusstsein nicht Schritt halten konnten. Umso wichtiger erscheint es, dieses Bewusstsein daran zu erinnern, dass in die Bewahrung der Gemeingüter heute ebenso investiert werden muss wie in die der privaten Güter.
Natürliche und soziale Lebensgrundlagen einbeziehen
Zitat Prof. Dr. Gerhard Scherhorn: „Die zivilgesellschaftliche Reflexion über den Schutz der Gemeingüter darf nicht bei den natürlichen Lebensgrundlagen Halt machen. Sie muss auch die sozialen Lebensgrundlagen als Gemeinressourcen betrachten, wie die Partizipation aller Erwerbswilligen an einem gesellschaftlichen System selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, die soziale Integration von Neuhinzukommenden und Benachteiligten, die Gleichheit der Bildungschancen, die soziale und gesundheitliche Sicherung, die gerechte Verteilung der Einkommen und Vermögen, um nur die wichtigsten zu nennen“.
CETA und TTIP unterlaufen Bemühungen um Ressourcenschutz
Im Hinblick auf die größtenteils geheimen Verhandlungen im Rahmen über die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP), des transatlantischen Freihandelsabkommens (oder auch: Trans-Atlantic Free Trade Agreement –TAFTA) und CETA, kurz für „Comprehensive Economic and Trade Agreement”, sieht die Forschungsgruppe eine Gefahr, dass erreichte Begrenzungen der Ausbeutung endlicher Ressourcen unterlaufen, aufgehoben oder die Fortschritte auf dem Weg in eine nachhaltige Gesellschaft konterkariert werden. Erfahrung aus anderen Ländern mit ähnlichen Abkommen zeigen, dass die politischen Abstimmungsgremien der Staaten entmachtet werden und multinationale Unternehmen Ergebnisse von souveränen nationalstaatlichen Entscheidungen mit Klagen in Milliardenhöhe für „entgangene Gewinne“ überziehen – z.B. wenn ein Land einen Mindestlohn oder höhere Umweltstandards einführt.
Letztlich droht durch TTIP/TAFTA und CETA die Hinderung der zivilgesellschaftlichen Wahrnehmung der dem Gemeinwohl dienenden Interessen. Eigen- und Renditeinteressen von global tätigen Minderheiten könnten sich gegen das Gemeinwohl durchzusetzen. Zudem ist offenbar das abgeleitete Wachstum für EU und USA nur marginal (< 2% über 10 Jahre – lt. Studie des IFO). Weiter drohen:
- Aushebelung der demokratischen Prozesse, der Parlamente und Regierungen,
- massive und weitergehende Deregulierung,
- Aushöhlung des Verbraucherschutzes,
- weiterer Abbau der Sozialsysteme, Festschreibung der Externalisierung von Kosten zu Lasten der Allgemeinheit.
Die Kernfrage ist: Wie könnten TTIP und CETA positive Schritte in Richtung einer besseren Welt werden, wenn die Abkommen konsequent einer ökosozialen Logik folgen und damit Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlanliegen befördern würden? Oder, wie können nationale demokratische Interessen europäischer Staaten und deren Bürger gewahrt werden, und wie können diese Abkommen dazu beitragen, einen Rahmen zu finden, in dem „echtes“ nachhaltiges Wirtschaften ohne Externalisierung von Kosten zu Lasten der Allgemeinheit und zukünftiger Generationen ermöglicht wird?
FGEÖR fordert transparenten und breiten gesellschaftlichen Diskurs
Wir fordern deshalb einen transparenten und breiten gesellschaftlichen Diskurs über die Inhalte und Auswirkungen von CETA und TTIP sowie die Beteiligung der Gruppen der Zivilgesellschaft. Erreichte Sozial – Umweltstandards dürfen durch die Abkommen nicht in einen Wettbewerb nach unten münden. Dies würde insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich an die Speerspitze nachhaltiger Technologien und fairen Handels gesetzt haben in ihrer Existenz gefährden und den Prozess der ökologischen Erneuerung pervertieren.
Wenn die Abkommen (CETA sowohl als TTIP) dazu dienen würden, die jetzt geltenden Standards (Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz., Kultur..) in Europa und USA zu erhalten und ggfs. weiter auszubauen, um damit auch eine Vorgabe für etwaige globale Standards zu setzen, dann müsste man als glühender Verfechter für solche Abkommen eintreten.
Leider ist trotz aller beruhigender Beteuerungen der EU Kommission und auch der Bundesregierung aber genau das Gegenteil der Fall.
Um das Ganze zu verstehen, muss man die Ausgangslage der Verhandlungen verstehen und die damals von den wesentlichen Lobbygruppen eingebrachten Positionen einbeziehen. Es würde jetzt hier zu weit führen, diese im Einzelnen zu erläutern.
Niedrige Standards werden sich durchsetzen
Die Ausgangslage der Verhandlungen war, dass man die gegenseitigen Standards akzeptiert. Es ist also nicht falsch, wenn die Bundesregierung behauptet, dass unsere Standards nicht gesenkt würden. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Im Wettbewerb bedeutet ein gegenseitiges Anerkennen der Standards in der angedachten Weise, dass Unternehmen, die bisher einem höheren nationalen Standard gerecht werden mussten, sich nun im Wettbewerb mit den Unternehmen des Vertragspartner-Landes mit den niedrigeren Standards behaupten müssen. Da höhere Standards in der Regel auch mit höheren Kosten für die Unternehmen verbunden sind, führt die Aufrechterhaltung des höheren Standards zu Wettbewerbsnachteilen. Aus diesem Grunde wird sich in der Folge letztendlich der niedrigere Standard durchsetzen. Das ist das Prinzip der freien Marktwirtschaft.
Es war eindeutiges Ziel aller Lobbygruppen, die Abkommen dazu zu benutzen, um die Standards zu senken, im Minimum auf die jeweiligen Standards der anderen Seite. Wir wissen, dass durch den Wettbewerb die Staaten aber dann gezwungen würden, die Standards jeweils auf die im Wettbewerb günstigsten zu senken. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Unternehmenssteuern, die in den letzten Jahren aufgrund des Wettbewerbsdrucks immer weiter gesenkt wurden. Wir erinnern hier nur an die erst jüngst gemachte Aussage der sog. Wirtschaftsweisen, die mit dem Hinweis auf günstigere Steuern in Entwicklungsländern der Bundesregierung empfehlen, die Steuern zu senken. Welch ein Hohn!
Demokratie würde lahm gelegt
Wenn man jetzt berücksichtigt, wie viele unterschiedliche Standards es alleine in Europa zum Thema Sozialstandards, Umweltstandards. Verbraucherschutz, Steuern usw. gibt, wird deutlich, wohin das Ganze zwangsläufig führt. Wenn man dann den Unternehmen noch die Möglichkeit gibt, Staaten zu verklagen, wenn durch deren Gesetzgebung Gewinnschmälerungen eintreten, dann macht sich die demokratische Gesellschaft erpressbar. Durch das strittige Investitionsschutzabkommen, welches eine Paralleljustiz etabliert, die allen Investoren die Sicherheit gibt, dass es in Zukunft keine Gesetze geben wird, die einen negativen Einfluss auf die Gewinne haben, hebeln wir jede Möglichkeit der Wirtschaft Leitplanken einzuziehen aus. Für etwaige Gewinneinbußen wären die Steuerzahler schadenersatzpflichtig. Dies ist keine Theorie, sondern dies wird weltweit bereits vorgeführt (siehe hierzu einschlägig bekannte Fälle, wir möchten hier nur an einige Beispiele erinnern z.B. die Bundesrepublik von Vattenfall wg. des Atomausstiegs, der ägyptische Staat wg. der Einführung von Mindestlohn, Australien wg. des Verbots von Tabakwerbung verklagt, …… es gibt hierzu viele weitere Beispiele). Interessanterweise laufen auch alle diese Verfahren unter strengster Geheimhaltung. So ist es z.B. nicht möglich, die Klage von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland einzusehen. Ein Investitionsschutzabkommen in Kombination mit Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Standards hätte zur Folge, dass der Staat aber auch Länder und Kommunen keinerlei Gesetze bzw. Verordnungen mehr erlassen könnten, die in irgendeiner Form negativen Einfluss auf die Gewinne von Unternehmen hätten. Hierdurch würde unsere Demokratie lahmgelegt. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum unsere gewählten Vertreter im Parlament und die Bundesregierung dies zulassen.
->Quelle und verantw.: Frank H. Wilhelmi, Koordination Arbeitskreis Wirtschaft der FGEÖR