An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

First slide

Antrag der Linken: TIP stoppen

Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Linke BT-Fraktion logoSeit 2013 verhandeln die EU-Kommission und die US-Administration im kleinen Kreis ausgesuchter Bürokraten über die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP). Mittlerweile steht die 5. Verhandlungsrunde bevor, die am 19. Mai 2014 beginnt. Laut EU-Kommission wurden in der 4. Verhandlungsrunde bestehende Konflikte nicht ausgeräumt. Darüber hinaus werfen zahlreiche offizielle Positionen der EU-Kommission und der Bundesregierung zu sensiblen Politikbereichen erhebliche Zweifel auf. Demonstrantin gegen in Berlin gegen TTIP. © Ruben Neugebauer, Campact (CC BY-NC 2.0)So behauptet die Bundesregierung in Anlehnung an die EU-Kommission stets, über TTIP würden keine Standards, Normen und Regeln gesenkt und es gebe keine qualitativen Verschlechterungen u. a. im Verbraucher- und Umweltschutz, bei Arbeitnehmerrechten und beim Datenschutz. Laut Ergebnisbericht der EU-Kommission zur 4. Verhandlungsrunde, der über das kritische Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen (ttip-unfairhandelbar) veröffentlicht wurde, hat sie insbesondere das für den europäischen Verbraucher- und Umweltschutz essentielle Vorsorgeprinzip nur sehr halbherzig verteidigt.
Erwogen wird vielmehr eine gleichwertige Anerkennung der US-amerikanischen wissenschaftlich basierten Risikoabschätzung (sciencebased risk assesment), was die Beweislast für ein Verbot bestimmter Produkte und Verfahren umkehrt und das Vorsorgeprinzip aushebeln kann. Ebenso pocht die US-Seite für zentrale Dokumente weiter auf strengste Geheimhaltung, was die EU-Kommission widerspruchslos akzeptiert. Für die EU-Delegation hatten Fragen zur Regulation der Finanzmärkte und zum Marktzugang für Finanzprodukte erneut oberste Priorität, während die US-Seite kategorisch Verhandlungen ablehnt und ihre zum Teil strengere Regulierung nicht in Frage stellen lassen will. Ähnliche Unterschiede gibt es bei der öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe. Die EU will eine weitgehende Liberalisierung, den die US-Delegation für die Bundesstaaten schon aus Verfassungsgründen nicht anbieten kann. Die Ratifizierung aller Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als minimaler Schutz der Arbeitnehmerrechte ist für die US-Seite nach wie vor irrelevant. Schließlich gibt es insgesamt großes Interesse, die Bereiche Kultur und Dienstleistungen einer weitgehenden Liberalisierungsagenda zu unterwerfen.
 
Der Verlauf der 4. Verhandlungsrunde zum TTIP bestätigte erneut zentrale Befürchtungen zivilgesellschaftlicher Akteure in der EU und den USA, kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, vieler Abgeordneter nationaler Parlamente und des Europaparlaments bis hin zu Gewerkschaften wie ver.di und der IG Metall. Selbst Teile der Bundesregierung, wie das SPD-geführte Umweltministerium, formulierten starke Vorbehalte gegen das TTIP und der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) plädierte für einen europaweiten Volksentscheid (Handelsblatt, 8.3.2014). Die immer wieder behaupteten Chancen des TTIP und dessen Vorteile für die Bevölkerung sind mehr als vage – selbst nach den Zahlen der EU-Kommission sind keine nennenswerten Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erwarten – dafür werden die Risiken und Gefahren klarer. Entschiedenen Zuspruch findet das Freihandelsabkommen bei zahlreichen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen, Konzernen und Banken.
 
Denn BMW, Siemens und Monsanto, die Deutsche Bank und JP Chase Morgan, BASF und Google, Bertelsmann, ExxonMobil und viele andere würden profitieren. Dafür sorgten viele Unternehmensvertreter und deren Lobbygruppen bereits im Vorfeld der Erstellung des Verhandlungsmandats und durch ihren engen Draht in die EU-Kommission und US-Administration. Ihnen wird ermöglicht, was demokratisch gewählten Parlamentariern und der Öffentlichkeit verwehrt ist: Einblick in relevante Dokumente, exklusiver Zugang zu den Delegationen und zeitnahe Information über den Verhandlungsstand.
 
Wie weit dieser Einfluss reicht, belegt u. a. ein Artikel der „New York Times“ vom 8. Oktober 2013 (Danny Hakim: European Officials Consulted Business Leaders on Trade Pact), der aus internen Dokumenten zitiert, in denen die Vorschläge der europäischen Lobbygruppe BusinessEurope und der American Chamber of Commerce (AmCham) analysiert wurden. Die Vorschläge behandelten den Bereich der künftigen „regulatorischen Kooperation“. Offensichtlich war die EU-Kommission bereit, das entsprechende TTIP-Kapitel nach den Wünschen der Konzernlobbies zu strukturieren. BusinessEurope und AmCham forderten mit Erfolg, dass im TTIP ein Verfahren der „regulatorischen Verhandlung“ festgelegt wird und der Vertrag als „living agreement“ zu konzipieren sei. D. h. künftige Regularien, Normen und Gesetze wären vorab einer noch zu schaffenden Regulierungsinstanz (regulatory board) vorzulegen, in denen Unternehmensvertreter exklusiven Zugang und Mitspracherechte hätten. Nach dem Willen der EU würden damit künftig Interessengruppen mit Regulierern zusammensitzen, um über Gesetze zu befinden. So entmachtet sich Politik. Das Europaparlament und alle nationalen Parlamente wären stark in ihrer Souveränität beschnitten.
 
Eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA ist angesichts unzähliger Probleme überfällig. Denn schon heute sind ökologische, soziale und wirtschaftliche Krisen nur gemeinsam unter dem Dach der Vereinten Nationen zu lösen. Der Bundestag muss die Demokratien stärken, für soziale Gerechtigkeit sorgen, den Klimaschutz und eine effektive Regulierung der Finanzmärkte voranbringen. Zentrale Bausteine dafür sind u. a. eine solidarische Ökonomie, der Schutz bäuerlicher und gemeinwohlorientierter (Land-)Wirtschaft sowie ein wirksamer Verbraucher-, Daten- und Rechtsschutz gegenüber Unternehmen, Konzernen, Banken und Staaten. Mit einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sind diese Ziele nicht zu erreichen, im Gegenteil. Hier geht es Deutscher allein um Marktfreiheit für Unternehmen und dazu werden „störende“ und kostspielige Normen, Standards und Vorschriften im Zweifel einfach fallen.
 
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, das Verhandlungsmandat der EU-Kommission zum TTIP aufzuheben und die laufenden Verhandlungen unverzüglich zu stoppen;
  2. sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, die weit fortgeschrittenen und fast identischen geheimen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) auszusetzen;
  3. die Außenhandels- und Investitionsschutzpolitik der EU nachhaltig zu verändern, u. a. Institutionen der Vereinten Nationen (u. a. UNCTAD, UNESCO, ILO) einzubeziehen und sich dafür einzusetzen, dass
  • Verhandlungen mit so weitreichenden regionalen, nationalen und europäischen Wirkungen nie wieder unter Ausschluss der breiten Öffentlichkeit und ohne inhaltliche Mitentscheidungsrechte des EU-Parlaments und der gewählten Parlamentarier der Mitgliedstaaten stattfinden;
  • Unternehmen, Banken und Konzernen keine privilegierten Rechte durch Investitionsschutzklauseln und Streitschlichtungsverfahren eingeräumt und entsprechende Klauseln in bilateralen Abkommen und Abkommen der EU überprüft, verändert und gestrichen werden;
  • europäische Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie der Schutz von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen erhalten und weiterentwickelt werden und es keine qualitative Verschlechterung durch Angleichung und gegenseitige Anerkennung von Methoden der Standard- und Normsetzung und Regulierung über internationale Abkommen gibt;
  • im Zentrum aller Handels- und Investitionsabkommen rechtsverbindlich Arbeits- und Menschenrechte geregelt werden und den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern entsprechende Rechte zur Durchsetzung eingeräumt und für die Unternehmen sanktionsfähige Pflichten etabliert werden;
  • die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von allen Verhandlungspartnern ratifiziert, verbindlich in Handels- und Investitionsabkommen aufgenommen werden und ein effektives Verfahren der Evaluation und Rechtsdurchsetzung festgeschrieben wird;
  • öffentliche, kommunale Dienstleistungen vor dem Zwang zur Liberalisierung geschützt und Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (Bildung, Gesundheit, Kultur, öffentlicher Verkehr, Wasser-, Abwasser- und Energieversorgung etc.) zu nicht handelbaren öffentlichen Gütern erklärt werden;
  • nationale bzw. regionale Wirtschaftsstrukturen gefördert und die Vorzugsbehandlung von Unternehmen mit der Maßgabe der Stärkung des Binnenmarktes möglich ist, entsprechende „local content Klauseln“ (Anteil der im Inland erstellten Güter/Dienstleistungen etc.) eingeführt und und – wo vorhanden – aufrechterhalten werden, und die Korruption und Verschwendung von Steuermitteln im öffentlichen Beschaffungswesen und bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu bekämpfen;
  • die kulturelle Vielfalt effektiv geschützt wird und dazu u. a. die UNESCOKonvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von allen Verhandlungspartnern zu ratifizieren ist;
  • der Schutz der informationellen Selbstbestimmung sowie ein qualitativ hoher Datenschutz, die Datensicherheit und Freiheit der Kommunikation im Internet zum Kernbestandteil von Handels- und Investitionsabkommen gehören;
  •  alle Verhandlungspartner vorab ein „No Spy“-Abkommen aushandeln und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten effektiv unterbunden wird.

->Quelle: dip.bundestag.de

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...