Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie
Die Länder haben am 08. 05. 2015 ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Das Gesetz soll die Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Es erhöht die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung und gestaltet sie kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung sinkt von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen – wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen – bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.
Das Gesetz soll überwiegend am 03. 07. 2015 – ansonsten am Tag nach der Verkündung – in Kraft treten.
->Quelle: bundesrat.de