An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Übersicht über Freihandelsabkommen

…wie sie das BMWi sieht, bzw. sehen möchte – der umstrittene Investitionsschutz und die anzuerkennenden Standards kommen bei CETA und TTIP gar nicht vor
BMWi logoPressetext des Bundeswirtschaftsministeriums: „Die multilateralen Handelsbeziehungen und ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde haben für Deutschland, wie auch die gesamte EU, grundsätzliche Priorität. Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten durch bilaterale Abkommensinitiativen wichtiger Handelspartner (u. a. USA, Japan) hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) seit 2007 jedoch geändert. Die Europäische Kommission strebt seither eine „neue Generation von FHA“ insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken. Diese neue Generation von FHA soll möglichst breit und umfassend angelegt sein und nicht nur tarifäre Fragen umfassen, sondern auch Regelungen zu Dienstleistungen, zum Abbau nicht-tarifärer Handelsbarrieren und anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen, Wettbewerbsfragen etc. enthalten. Man spricht deshalb auch von so genannten „WTO plus-Abkommen“, da sie inhaltlich über die WTO-Agenda hinausgehen. Es folg eine Übersicht:
CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement (Kanada) – http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ceta,did=643010.html

Im Jahr 2009 wurden Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement) aufgenommen. Beide Seiten streben ein ambitioniertes Abkommen an, das neben dem weitgehenden Abbau noch bestehender Zölle den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen deutlich verbessern soll. Die FHA-Verhandlungen mit Kanada wurden Mitte 2014 abgeschlossen.
Weiterführende Informationen zu den CETA-Verhandlungen und den nächsten Schritten beim geplanten Freihandelabkommen hier und auf den Internetseiten der EU-Kommission (englisch).
TTIP – Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (USA) – http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ttip.html
Die EU ist nach wie vor der bedeutendste Handelspartner der USA. Für Deutschland sind die USA der wichtigste Exportmarkt außerhalb Europas und zugleich der wichtigste Investitionsstandort deutscher Unternehmen. Die geplante transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA ist ein außergewöhnliches gemeinsames Projekt, das erhebliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte erzielen kann. Ein transatlantisches Abkommen wird der EU und den USA neuen Schwung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bringen. Vor allem der exportorientierte deutsche Mittelstand wird von einer umfassenden Handelsliberalisierung und dem damit verbundenen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen besonders profitieren, da eine sehr ausgeprägte Handelsbeziehung zu den USA besteht.
Weiterführende Informationen zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU hier. Der vom Bundeswirtschaftsminister einberufene TTIP-Beirat berät über die fortlaufenden TTIP-Verhandlungen und trägt zur deutschen Positionierung bei.
TiSA – Trade in Service Agreement
TiSA (= Trade in Service Agreement) ist ein geplantes, plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen. Vorrangige Ziele des Abkommens sind, den Marktzugang im Dienstleistungshandel zu verbessern und neue Impulse für die stockende Doha-Welthandelsrunde zu setzen. Aus Sicht der EU und der Bundesregierung sollen sich die Vereinbarungen zur Erleichterung beim Handel von Dienstleistungen langfristig auch auf multilateraler Ebene durchsetzen. Die EU verhandelt TiSA mit 21 WTO-Staaten, die insgesamt etwa 70 Prozent des weltweiten Dienstleistungshandels abdecken.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu TiSA und häufig gestellte Fragen und Antworten.
EGA – Environmental Goods Agreement
Das Environmental Goods Agreement (EGA) ist ein geplantes Abkommen zur Liberalisierung von Umweltgütern. Das Abkommen wird zunächst plurilateral, also von einigen WTO-Mitgliedsstaaten ausgehandelt – mit dem Ziel, die Ergebnisse multilateral auf alle WTO-Mitgliedsstaaten auszuweiten. Die Initiative baut auf der sogenannten APEC-Liste auf, die im September 2012 in Wladiwostok verabschiedet wurde. Hiernach sollen die Zölle für insgesamt 54 Umweltgüter bis 2015 auf fünf Prozent des Warenwerts oder weniger gesenkt werden.
Die erste Verhandlungsrunde fand vom 9. bis 10. Juli 2014 in Genf statt. Neben der EU sitzen 13 weiteren Länder am Verhandlungstisch. Die nächste Verhandlungsrunde ist für September vorgesehen. Weitere Informationen zum geplanten Abkommen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.
Asien
Verhandlungen zu Freihandelsabkommen wurden zur Jahresmitte 2007 während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Indien und Südkorea, vorbereitende Gespräche mit den ASEAN-Staaten aufgenommen.
Die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen der EU mit Indien sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Deutschland. Trotz Annäherung in einigen wichtigen Bereichen steht eine Einigung in zentralen Fragen noch aus.
Mit Blick auf die dynamischen Wachstumsregionen im ASEAN-Raum hat die EU ihre Verhandlungsstrategie Ende 2009 geändert. Der ursprünglich regionale Verhandlungsansatz mit der ASEAN-Region führte nicht zu konkreten Ergebnissen. Deshalb hatte sich die EU darauf geeinigt, zunächst bilaterale FHA-Verhandlungen mit einzelnen ASEAN-Staaten anzustreben und diese dann ggf. zu einem Regionalabkommen zusammenzufassen.
EUSFTA – EU-Singapore Free Trade Agreement (Singapur):
Die im März 2010 aufgenommenen Verhandlungen mit Singapur sind positiv verlaufen. Im Oktober 2014 haben sich die Europäische Union und Singapur auf ein gemeinsames Freihandels-Abkommen (EUSFTA – EU-Singapore Free Trade Agreement) verständigt. Deutschland begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Singapur. Das Land ist trotz der geringen Größe einer der wichtigsten Handelspartner für Deutschland im ASEAN-Raum. Gemeinsame Freihandelsabkommen mit wachstumsstarken Ländern in Asien sind wichtig für die exportstarke deutsche Wirtschaft. Der Text des gemeinsamen EUSFTA-Abkommens wurde von der EU-Kommission verhandelt und wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. Die EU-Kommission hat auch die Verhandlungen über Investitionsschutz mit Singapur abgeschlossen. Die Bundesregierung wird auch diesen Teil einer genauen Prüfung unterziehen.
Weitere Verhandlungen: Im Oktober 2010 wurden mit Malaysia Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen begonnen. Weitere ASEAN-Staaten haben mittlerweile ihr Interesse an bilateralen Verhandlungen mit der EU deutlich gemacht. Das FHA mit Südkorea ist mittlerweile seit 1. Juli 2011 vorläufig in Kraft.
Neben diesen neuen Ansätzen führt die EU auch seit geraumer Zeit Verhandlungen mit dem Golfkooperationsrat über ein bilaterales Handelsabkommen. Hier steht aber weiterhin eine Einigung aus.
Lateinamerika
Die ältesten Abkommen mit Ländern aus der Region bestehen als Freihandelsabkommen mit Mexiko (2000) und als Assoziierungsabkommen mit Chile (2002). Das Assoziierungsabkommen schließt ein Freihandelsabkommen ein, geht jedoch inhaltlich weit darüber hinaus und bildet eine breit gefächerte vertragliche Grundlage für politischen Dialog, Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Das Abkommen mit Chile wird in Kürze einer Modernisierung unterzogen werden. Die zu diskutierenden Themen umfassen verbesserten Marktzugang für Waren, einen intensivierten politischen Dialog, Wissenschaftsaustausch, Einbindung der Zivilgesellschaft und die Eröffnung von Fachdialogen, so z. B. Energie, Umwelt, Verbraucherschutz, Forschung, Informationstechnologie, Kultur und Bildung.
Seit Ende 2013 ist der Freihandelsteil des Assoziierungsabkommens der EU mit Zentralamerika vorläufig in Kraft. Es ist das erste Abkommen, das die EU mit einer Region geschlossen hat. Es umfasst die Länder Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama.
Seit 2013 ist das Multiparteienabkommen der EU mit Kolumbien und Peru vorläufig in Kraft. Ecuador ist diesem Abkommen beigetreten. Die Verhandlungen für dessen Beitritt wurden im Juli 2014 erfolgreich abgeschlossen.
2010 kam es zu einer Wiederaufnahme der 2004 abgebrochenen Gespräche mit der südamerikanischen Binnenmarktkooperation Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Die Neumitglieder Bolivien und Venezuela bleiben auf eigenen Wunsch bei dem allerdings erneut ins Stocken geratenen Verhandlungsprozess bislang außen vor.
Ukraine
Das seit 2008 mit der Ukraine verhandelte Assoziationsabkommen der EU wurde inzwischen von beiden Seiten ratifiziert. Der allgemeine politische Teil des Abkommens wird am 01.11.2014 vorläufig angewendet werden, die vorläufige Anwendung des Freihandelsteils wurde bis zum 31.12.2015 verschoben.
->Quelle: bmwi.de

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...