Auch im Bundesrat zustimmungspflichtig Wie der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ meldete, hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA als gemischtes Abkommen zu behandeln. Das Abkommen muss damit auch den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer vorgelegt werden. Gabriel kündigte in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 06.07.2016 an, die Bundesregierung werde den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes vorlegen, das auch im Bundesrat zustimmungspflichtig sei. Im Bundestag kann es nach Einschätzung von Experten zwar eine Mehrheit für CETA geben, im Bundesrat ist das eher unsicher – ganz zu schweigen von den anderen Parlamenten der EU-Länder. Es müsse jetzt definiert werden, welche Teile des Abkommens von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müssten und welche nicht. Dazu gebe es aber noch keine Überlegungen. Seiner persönlichen Ansicht nach gehören die Regeln zur Schiedsgerichtsbarkeit in den Teil des Abkommens, der von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müsse. Die Teile des Abkommen, die in die europäische Zuständigkeit fallen würden (EU only) könnten mit Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten. Es sei das Recht des Europäischen Parlaments, einen solchen Beschluss zu fassen. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte ebenfalls die Ankündigung der EU-Kommission – auch in der anschließenden Bundestagsdebatte. Alles andere sei noch nicht ganz klar. Es werde eine Anhörung des Ausschusses am 05. 09.2016 zum CETA-Abkommen geben. Die SPD-Fraktion betonte, dass im Verfahren viel bewegt worden sei. Jetzt müsse eine vernünftige parlamentarische Beratung sichergestellt werden. Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Versuche der Kommission, das Abkommen zunächst nicht vom Bundestag und den anderen Parlamenten behandeln zu lassen, als „unglaublichen Vorgang“. Jetzt müsse geklärt werden, welche Teile eventuell vorläufig angewendet werden sollten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff diese Frage auf und forderte, auf die vorläufige Anwendung von CETA zu verzichten. (hib/HLE) ->Quellen: https://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434664
Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die Max-Planck-Gesellschaft.
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