An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Weg „subversiver Integration“

Johannes Hoffmanns Einführung in die Jubiläumstagung der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating (FG EÖR) an der Goethe-Universität in Frankfurt am 3. und 4. November 2017 in Bad Boll

1. Dank an alle, welche die Erkenntnisse der FG EÖR über die Jahre erarbeitet haben
Johannes Hoffmann - Foto © privat, FGEÖRDie FG EÖR wird seit nunmehr 25 Jahren durch das gemeinsame Interesse an nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Marktwirtschaft motiviert. Unser Beitrag ist getragen von dem Bemühen, verborgene Sachverhalte offenzulegen, Ungesehenes sichtbar zu machen, aus überholten Traditionen herauszulocken, Mut für neue Wege zu machen, effektive Altruisten zu begleiten und zu fördern, einen Weg „subversiver Integration“¹ zu gehen, damit Menschwerdung in Gemeinschaft im Mit-Sein mit der Schöpfung gelingen kann.
Nach über 25 Jahren wissenschaftlicher Arbeit der FG EÖR zur Entwicklung von ökologischer, sozialer, ökonomischer und interkultureller Nachhaltigkeit in der Marktwirtschaft ist es durchaus sinnvoll, einmal an die Anfänge zu erinnern und einen Blick auf die gegenwärtig laufende Arbeit zu werfen, um daraus Überlegungen für die zukünftige Forschungs- und Bewusstseinsbildungsarbeit zu gewinnen. Das ist die Intention dieser Fachtagung.

Zunächst möchte ich danken: Mein Dank gilt Prof. Dr. Gerhard Scherhorn, der mit mir zusammen die FG EÖR 1991 ins Leben gerufen hat. Gerhard Scherhorn war Professor für Konsumforschung und Verbraucherpolitik an der Universität Hohenheim in Stuttgart, Direktor der Arbeitsgruppe „Neue Wohlstandsmodelle“, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, beim Verbraucherbeirat beim Bundesminister für Wirtschaft, um nur ein paar Stationen seiner umfangreichen Forscher- und Beratertätigkeit zu nennen. Gerhard Scherhorn hat mit mir bis zu seinem tragischen Fahrradunfall im Juni 2013 die FG EÖR geleitet.
Seit dieser Zeit hat die FG EÖR ein Leitungsteam gebildet, dem Dr. Gerhard Hofmann, Berlin, für den Arbeitskreis Politik, Frank Wilhelmi, Frankfurt, für den Arbeitskreis Wirtschaft, Frank Wernecke, Berlin, für den Arbeitskreis Zivilgesellschaft und Kommunikation und ich für den Arbeitskreis Wissenschaft zuständig sind. Auch gilt dem Leitungsteam mein Dank für die konstruktive und kritische Zusammenarbeit in der Leitung der FG EÖR. In der FG EÖR arbeiten Frauen und Männer aus Wissenschaft und Praxis in einer flachen Hierarchie unter dem genannten Leitungsteam zusammen. Die FG EÖR ist von Anfang an interdisziplinär, ökumenisch, interkulturell und transdisziplinär zusammengesetzt gewesen.² Ein ganz besonderer Dank gilt meiner Mitarbeiterin Gundula Herr, die seit nunmehr dreißig Jahren meine und die Verwaltungsarbeiten der FG EÖR – davon einige Jahre sogar ehrenamtlich – sehr kompetent und vertrauensvoll managed. Ohne ihre Hilfe hätte ich alles, so die Verwaltung der eingeworbenen Drittmittel, die Abrechnung der Reisekosten und die Erstellung von Manuskripten nicht leisten können.
Nicht zuletzt gilt mein besonderer Dank allen Mitgliedern der FG EÖR, die an den ganztägigen Sitzungen der FG im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten geforscht und mitdiskutiert haben oder auch korrespondierend ihre Ideen und Vorschläge eingebracht haben.
Großer Dank gilt den Frauen und Männern, die im Rahmen von Magisterarbeiten und Dissertationen Forschungsprojekte bearbeitet haben.³ Ohne diese Arbeiten sind die Erkenntnisse und Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der FG EÖR nicht zu denken.
Großer Dank gilt allen, die unsere Forschungsarbeit finanziell ermöglicht haben. Dazu gehören Institutionen aus Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft und Privatpersonen . Wie die Übersicht in der Anmerkung verdeutlicht, waren die kirchlichen Geldgeber sehr stark beteiligt. Manche Geldgeber haben uns durch geldwerte Leistungen unterstützt, indem diese uns für Symposien und runde Tische kostenlos Räumlichkeiten und die Verköstigung der Teilnehmer zur Verfügung stellten. In der Summe hat die FG EÖR in den Jahren von 1985-2001 über einen Betrag von 892.925,00 DM verfügen können und in der Zeit von 2001 bis 2017 über 537 245,00 €.4
Schließlich möchte ich meiner Frau Maria danken. Sie hat meine Arbeit in vielfältiger Weise unterstützt. Sie war für mich oft Ideengeberin, kritische Begleiterin und Diskussionspartnerin. Sie hat mir Freiräume ermöglicht und als eifrige Leserin der Süddeutschen Zeitung Hinweise auf Artikel gegeben, die für meine Arbeit hilfreich waren.
2. Erkenntnisleitende Ideen der FG EÖR:
Gemeinsamer Auffassung zufolge ist die kapitalistische Marktwirtschaft nicht zukunftsfähig, weil der Primat des Kapitals in einem sich verschärfenden Widerspruch zum marktwirtschaftlichen Prinzip steht. Die Privilegierung des Finanzkapitals seit den 1970er Jahren hat diesen Widerspruch auf die Spitze getrieben. Er muss beseitigt werden, weil er die nachhaltige Entwicklung verhindert.
Gesellschaftliche Fehlentwicklungen wie diese sind – soziologisch betrachtet – Ergebnisse sozialer Prozesse in Gesellschaft und Kultur; sie können nur durch neue soziale Prozesse geändert werden, wenn sie als Bedrohungen unseres Planeten wahrgenommen werden. Diese gilt es anzubahnen.
Radikale Umwälzungen sind in der Regel nicht erfolgreich. Es geht um kleinschrittige Veränderungen des Normalbereichs. Das ist – nach Auskunft der Evolutionsbiologen – Evolution. Es geht ja um die Neujustierung eines komplexen Weltsystems, das sich über Jahrhunderte hin entwickelt hat und auch durch Revolutionen nur in einzelnen seiner Elemente verändert wurde und wird.
Daher ist unsere Ausgangsthese aus sozialethischer Sicht: Wettbewerb und Marktwirtschaft müssen gemessen werden am Beitrag zur Erreichung „universaler Solidarität in Freiheit als äußerster erreichbarer Idee“5 und am Substanzerhalt von Natur und Mitwelt zur Gewährleistung von Bioüberlebenssicherheit für alle Menschen. Oder anders ausgedrückt: Für die Ermöglichung einer Menschwerdung in Gemeinschaft im Mit-Sein mit der Schöpfung für alle Menschen.
Daraus folgt unser Einsatz für die Änderung eines zentralen Elements: Die historische Vorrangstellung des Kapitals ist überholt, sie muss in einen Gleichrang der Produktivkräfte Natur, Arbeit und Kapital überführt werden, wie er für nachhaltige Entwicklung konstitutiv ist. Dazu müssen soziale Prozesse in Gang kommen, damit ein kultureller Druck entsteht, der die nötigen kleinschrittigen Veränderungen des gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Normalbereichs zu befördern vermag.
Zwei Grundfragen haben uns von Anfang an bewegt:
1. Welche Bedeutung hat die Allgemeine Menschenrechtserklärung für die Realisierung menschenwürdiger Lebensbedingungen in unserer und in uns fremden Kulturen?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gestaltung einer Marktwirtschaft, dass durch sie die Erhaltung der Substanz ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Ressourcen für uns und künftige Generationen gesichert werden kann?
Daher wurden drei interkulturelle Symposien zum Thema „Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen“ durchgeführt, an denen Fachleute aus allen Kontinenten eingeladen wurden. Die Symposien fanden in den Jahren 1989, 1990 und 1991 in der KfW in Frankfurt statt.6 In der Folge sahen wir die Bestimmungen des Grundgesetzes über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Artikel 14,2), über den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20 a) und die Aussage in der Bayerischen Verfassung: „Alle wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl“ (Artikel 151) als Grundlage unserer Arbeit an. All diese Bestimmungen begründen aber noch kein subjektives Recht. Es muss gesetzlich geregelt werden. Dafür müssen wir etwas tun und uns engagieren.
1990 kamen drei Manager der Deutschen Bank (Peter Roche, Ulrich Zipper und Dirk Wummel) zu mir mit der Frage, ob ich bereit sei, mit Ihnen über die ethische Bewertung von Kapitalanlagen zu sprechen mit der Begründung, dass die Kirchen bei der Deutschen Bank Geld in zweistelliger Milliardenhöhe angelegt hätten , dieselben aber gar nicht wüssten, was die Deutsche Bank mit den Geldern mache, ob nicht die Art der Anlage mehr Schaden anrichte als der Nutzen, den die Kirchen mit den Gewinnen daraus bewirken könnten. Die Gespräche mündeten in der Konzipierung einer Fachtagung, die im März 1991 in der Evangelischen Akademie Bad Boll zum Thema: „Saubere Gewinne – Ethische Vermögensanlagen in der Diskussion“7 stattfand. Als Ergebnis der Tagung kam die Anfrage an Johannes Hoffmann, ob er nicht eine Forschungsgruppe gründen könnte, die eine differenzierte methodisch gestützte Kriteriologie entwickeln sollte, die für Deutschland, das Land der Dichter und Denker, angemessen sei. Der Vorschlag wurde aufgegriffen und es kam zusammen mit Prof. Dr. Gerhard Scherhorn, Universität Stuttgart-Hohenheim zur Bildung der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating noch 1991.
3. Entwicklung von Ermöglichungsbedingungen
Zu den Ermöglichungsbedingungen gehörte die Entwicklung einer Kriteriensammlung zur Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen, der sogenannte Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden (FHL). Dessen Ziel war es, auch tatsächlich den Markt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (vgl. Rio-Deklaration 1992) zu beeinflussen. Deshalb hatten wir gehofft, dass eine spürbare Wirkung auf die Erhaltung und Verbesserung der sozial-ökologischen Marktwirtschaft ausgeht und das Erfordernis einer Kreislaufwirtschaft bewusst wird. Zwar steigt das Volumen nachhaltiger Geldanlagen kontinuierlich, dennoch ist die Welt heute im Großen und Ganzen keineswegs nachhaltiger als vor einem Vierteljahrhundert, d.h. die Wirkung, die von Nachhaltigkeitsratings und auch von ethischen Geldanlagen ausgehen würde, ist von der Forschungsgruppe überschätzt worden. Dies liegt nicht zuletzt an der Verwässerung des Nachhaltigkeitsbegriffs und des Nachhaltigkeitsverständnisses bei Nachhaltigkeitsagenturen und Investoren.
Märkte können nur so gut sein wie die Regeln, die sie befolgen; diese müssen von außen gesetzt und überwacht werden. Denn das Ziel der nachhaltigen Entwicklung besteht gemäß der Definition der Brundtland-Kommission und ihrer Interpretation durch die deutsche Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ darin, dass die genutzten Gemeinressourcen, seien sie naturgegeben oder gesellschaftlich gestaltet, nicht länger aufgezehrt, sondern in ihrem Potenzial für künftige Generationen so erhalten werden, dass diese in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse nicht schlechter gestellt sind als die gegenwärtig Lebenden. An diesem Ziel muss auch jedes einzelne Unternehmen, jeder einzelne private oder öffentliche Haushalt gemessen werden. Ein dieser Definition folgendes Nachhaltigkeitsrating darf das höchste Prädikat nur an Unternehmen vergeben, die alle genutzten Gemeinressourcen ebenso behandeln wie ihre eigenen Produktionsanlagen, indem sie jeden Verbrauch von Natur- und Sozialkapital durch geeignete Ersatzinvestitionen vermeiden oder kompensieren. Und die übrigen Stufen der Bewertungsskala müssen am Effekt der Erhaltungsinvestitionen orientiert sein: je größer die verbleibende Externalisierung, desto negativer die Bewertung. So würde nach und nach sichergestellt, dass die regenerierbaren Gemeinressourcen – die Ökosysteme, das Klimasystem, die menschliche Gesundheit, die gesellschaftliche Integration – sich regenerieren können und die nicht erneuerbaren Gemeinressourcen – verbrauchte Rohstoffe oder fossile Energiequellen – wiederverwendet oder durch erneuerbare ersetzt werden.
Wenn man also als Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung nicht nur die ökologische und die soziale, sondern auch die ökonomische betrachtet, so muss die Betrachtung an der realen „Substanz“ orientiert sein, von der wir leben und die es zu erhalten gilt. Keine der drei Dimensionen ist durch eine andere substituierbar, schon gar nicht durch Finanzkapital. Dieses darf unter ihnen keine eigene Rolle spielen. Denn für die Kapitalrendite macht es keinen Unterschied, ob der Gewinn durch Erhaltung oder durch Aufzehrung der realen Substanz zustande kommt.
– Eine Entwicklungsaufgabe wird darin bestehen, die Bewertungskriterien stärker an der Erhaltung der Gemeinressourcen zu orientieren.8
– Eine andere gilt der Erweiterung der Bewertungspraxis auf die bisher ausgeklammerten Wirtschaftsbereiche, namentlich auf die Vergabe von Krediten, auf Finanztransaktionen jeder Art und nicht zuletzt auf die mittleren und kleinen Unternehmen.
Ein wichtiger Schritt war, der Absolutsetzung des Geldes durch die Entwicklung und Förderung des ethisch-ökologischen Investments entgegen zu treten. Georg Simmel hat bereits 1990 dazu in
seiner Philosophie des Geldes9 angeregt, ethisch orientierte Investoren zu motivieren, Investition in ökologisch, sozial und kulturverträgliche Innovationen und Produktionen der Realwirtschaft zu realisieren, Unternehmer und Manager dazu zu ermutigen und dabei zu bestärken, „die Wirtschaft entsprechend der Würde des Menschen und mit Blick auf das Gemeinwohl zu gestalten.“10 In diesem Sinne haben wir Ermöglichungsbedingungen und Geltungsbedingungen erforscht. Zu den Ermöglichungsbedingungen gehörte die Entwicklung einer Kriteriologie zur Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen. Das war der FHL, den wir mit der oekom research GmbH 1999 in ein Ratingkonzept übertrugen. Die oekom research GmbH machte dieses Ratingkonzept zu ihrem Hauptprodukt und erreichte damit als Nachhaltigkeitsagentur heute eine gewichtige Stellung am europäischen Markt und mauserte sich zur oekom research AG.
Weil der FHL – wie schon erwähnt – den Markt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung (vgl. Rio-Deklaration 1992) beeinflussen sollte, hatten wir gehofft, dass von ihm eine spürbare Wirkung auf die Erhaltung und Verbesserung der sozial-ökologischen Marktwirtschaft ausgehen und das Erfordernis einer Kreislaufwirtschaft bewusst würde. Das trat, wie gesagt, nicht ein. Hier sind weitere Forschungsarbeiten erforderlich. Wir hoffen, dass wir durch die Jubiläumstagung Hinweise erhalten.
Bei den Ermöglichungsbedingungen ist weiter zu erwähnen, dass die FG EÖR sich für die Bildung zivilgesellschaftlicher Institutionen zur Umsetzung des Leitfadens eingesetzt hat. So wurde 2000 der Verein ethisch orientierter Inverstoren, Corporate Responsibility Interface Center (CRIC) e.V. gegründet. Der Leiter und Geschäftsführer der FG EÖR war sieben Jahre Vorsitzender dieses Vereins.
Schließlich war die FG EÖR an der Gründung des Forum Nachhaltiger Geldanlagen (FNG) e.V. 2001 aktiv beteiligt. Die Gründung fand in der Goethe-Universität in Frankfurt statt und wurde im Vereinsregister der Stadt Frankfurt eingetragen.
5. Das Plädoyer für ein Nachhaltigkeitsverständnis, das die Abwälzung von Kosten auf das Gemeinwohl, die Umwelt, die Gesellschaft und die Kultur unterbindet, hat uns dazu veranlasst, die Frage nach den Geltungsbedingungen aufzugreifen – denn GG-Artikel sind nicht einklagbar – und uns dem Wettbewerb als einem zentralen Hebel der Marktwirtschaft zuzuwenden.
– Externalisierung ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit
– Nachhaltigkeit verlangt, dass die allgemeinen Lebensgrundlagen (BverfG: Güter der Allgemeinheit) auch für künftige Generationen verfügbar bleiben.
– Nutzer müssen daher auch für die Erhaltung (Regeneration, Wiedergewinnung, ggf. Ersatz) sorgen.
Kaum jemand wird bestreiten, dass Marktwirtschaft und Wettbewerb untrennbar zusammengehören. Die Meinungen gehen allerdings auseinander, wenn es um die Beurteilung der ethischen Qualität dieses Verhältnisses im Rahmen der Wirtschaft der Bundesrepublik im Kontext globaler und liberalisierter Bedingungen geht. Nicht zuletzt deswegen wurde vor nicht ganz 60 Jahren das Kartellgesetz erlassen und das Bundeskartellamt geschaffen. Anlässlich der Feier „50 Jahre Kartellgesetz“ wurde von Gerhard Hennemann mit Recht darauf hingewiesen: „Ohne Kartellverbot, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht, die fest im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert sind, wäre die Sicherung effizienten Wettbewerbs heute sicherlich undenkbar, denn das Ordnungsprinzip des Wettbewerbs hat nun einmal keine Lobby. Vielmehr wird es durch einzelwirtschaftliche Interessen, die sich in Politik und Verbänden ihre Fürsprecher suchen, immer wieder neuen Belastungstests unterzogen.“11
Die verheerenden Verwüstungen unserer natürlichen, sozialen und kulturellen Lebensgrundlagen, die der Wettbewerb in der Marktwirtschaft angerichtet hat, sind auch nicht mit dem Verweis auf Josef Schumpeters „Prozess der schöpferischen Zerstörung“ ethisch zu rechtfertigen.
6. Unsere Ausgangsthese aus sozialethischer Sicht:
Wie bereits erwähnt: Wettbewerb und Marktwirtschaft müssen gemessen werden am Beitrag zur Erreichung „universaler Solidarität in Freiheit als äußerster erreichbarer Idee“12 und am Substanzerhalt von Natur und Mitwelt zur Gewährleistung von Bioüberlebenssicherheit für alle Menschen. Oder anders ausgedrückt: Für die Ermöglichung einer Menschwerdung in Gemeinschaft im Mit-Sein mit der Schöpfung für alle Menschen.
Angesichts der absurden Entwicklung –Finanzkrise und Klimakatastrophe sind Beispiele –, in die verantwortungslos kurzfristiges Denken und nicht hinreichend geregelter Wettbewerb geführt hat, müssen die Gründe für Rahmenbedingungen sowie deren Inhalte zum Gegenstand der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspraxis gemacht werden.13
Das Ergebnis der bisher angestellten Überlegungen lässt sich ethisch in sechs humanen Grundorientierungen zusammenfassen.14
a) Rücksicht und Fairness trotz Konkurrenz
b) Diskursbereitschaft statt Positionalität
c) Begrenzung partieller Interessen durch Respekt vor dem Gemeinwohl
d) Selbstbegrenzung im Wachstum
e) Kreativität mit Verantwortung
f) Verzicht auf das Recht des Stärkeren
Diese sechs ethischen Grundorientierungen sollten in den Rahmenbedingungen der Wettbewerbsgesetze und in den Nachhaltigkeitsratings ihren Niederschlag finden. Daraus würde ein innovatorischer nachhaltiger Wettbewerb resultieren, der eine zukunftsfähige Marktwirtschaft zur Folge hätte. Auf dem Hintergrund dieser ethischen Grundorientierung folgen nun Vorschläge für die Änderung der Wettbewerbsgesetze.
Das Wettbewerbsrecht aus einer ethischen Perspektive in den Blick zu nehmen, verlangt zunächst einmal, es in seinen eigenen Zielsetzungen zur Kenntnis zu nehmen. Das ist im Rahmen dieses Beitrages nicht möglich, wurde aber vom Verfasser beim interdisziplinär und interkulturell gestalteten Symposium mit dem Titel: „Nachhaltigkeit als Gestaltungsprinzip für die Rahmenordnungen von Finanz- und Gütermärkten“ im Mai 2008 aufgezeigt.15 Im Schlusskommuniqué des Symposiums wurde festgehalten, „wieweit das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung verändert werden muss, wie Finanzmärkte zukunftsfähig werden und wie über das Konzept der Nachhaltigkeit so verschiedene Grundprobleme wie Klimawandel und Korruption überwunden werden können.“16
Vor diesem Hintergrund schlug die FG EÖR folgende Gesetzesänderungen vor, die in einem Appell an alle Wirtschaftssubjekte, an Politiker, vor allem aber an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammengefasst wurden. In den Ausführungen haben die Überlegungen zu einer Ethik des Wettbewerbs und zur Kritik des Wettbewerbsrechtes Eingang gefunden.
Hier der Wortlaut: Nachhaltige Entwicklung braucht Gesetze für nachhaltigen Wettbewerb
Unsere Gesetze verhindern den Ressourcenschutz! Nachhaltiger Wettbewerb muss einklagbar werden!

  • Die beliebige Verfügung über das Eigentum nach § 903 BGB muss unter den Vorbehalt gestellt werden, dass der Eigentümer die Kriterien der Natur- und Sozialverträglichkeit beachtet.17 Oder anders formuliert: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz, Rechte Dritter oder zwingende Erfordernisse des Schutzes der natürlichen Gemeingüter oder der Volksgesundheit entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“18
  • Externalisierung muss in die verbotenen Wettbewerbshandlungen nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen werden, etwa durch einen zusätzlichen Absatz 12, in dem bestimmt wird, dass unlauter im Sinne von § 4 handelt (und daher auch von einem Wettbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann), wer sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft, dass er „zwingende (oder auch anerkannte) Erfordernisse des Schutzes der natürlichen Gemeingüter oder der Volksgesundheit missachtet“, und sich so Vorteile gegenüber denjenigen Mitbewerbern verschafft, die die natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen schützen, indem sie diese Kosten selbst tragen.19
    Das UWG soll ja gerade verhindern, dass Unternehmen die Nachfrager durch bloß vorgespiegelte Leistungen für sich gewinnen. Ein durch Externalisierung von Kosten erreichter Preis- oder Qualitätsvorsprung ist in diesem Sinn nicht weniger unlauter – und dem Allgemeinwohl nicht weniger abträglich – als eine Täuschung der Nachfrager durch irreführende Werbung oder Ausnutzung von Unerfahrenheit.20
  • Flankierend müssen befristete Vereinbarungen zwischen Unternehmen, welche die Internalisierung von bisher abgewälzten Kosten absichern, in § 7 (1) Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie Art. 81 (3) des EU-Vertrags vom Kartellverbot ausgenommen werden. Das GWB soll ja verhindern, dass Unternehmen ihren Gewinn dadurch steigern, dass sie Preisunterbietung oder Qualitätsüberbietung untereinander ausschalten. Es nimmt aber Vereinbarungen vom Kartellverbot aus, in denen Unternehmen Aufwendungen zur Verbesserung (z.B. Rationalisierung) der Produktion bzw. des Angebots verabreden. Eine Ausnahme muss auch für Verabredungen gelten, in denen Unternehmen sich darüber verständigen, bisher externalisierte Kosten künftig selbst zu tragen.
  • § 93 AktG sollte um den Satz ergänzt werden: „Zu den Sorgfaltspflichten eines Vorstandsmitglieds gehört es auch, sich über zwingende Erfordernisse der Gemeinverträglichkeit seiner Entscheidungen oder ihrer Auswirkungen auf die Volksgesundheit hinreichend zu informieren und sie zu beachten.“ Der Unternehmensvorstand muss in § 76 (1) des Aktiengesetzes (AktG) sowie Art. 4.1.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex auch auf den Schutz der naturgegebenen und der gesellschaftlichen Gemeingüter verpflichtet werden, die unsere Lebens- und Produktionsgrundlagen bilden (des Natur- und Sozialkapitals). So bekommt der Vorstand gegenüber klagenden Aktionären eine Rechtsgrundlage für vertretbare Aufwendungen zugunsten des Umweltschutzes, der Arbeitsbedingungen oder der gesellschaftlichen Integration, und die Zivilgesellschaft gewinnt eine Chance, das Unternehmen daran zu erinnern, dass es auf nachhaltige Entwicklung verpflichtet ist.
  • In das Kreditwesengesetz (KWG) und das Investmentgesetz (InvG) muss die Pflicht der Unternehmensleiter und Anlageberater hineingeschrieben werden, auch über bekannte gemein- oder gesundheitsschädliche Folgen der Produktionsmethoden, welche das die Auslagepapiere ausgebende Unternehmen anwendet, sowie über alternative Anlagemöglichkeiten zu informieren. Ferner sollten die Unternehmensleiter und Anlageberater verpflichtet werden, die Sparer und Investoren anhand eines zertifizierten Nachhaltigkeitsratings darüber zu informieren, wieweit die in Betracht kommenden Anlageprodukte den Kriterien der Natur- und Sozialverträglichkeit genügen. Erst dadurch kann ethische Geldanlage mit der Zeit zur allgemeinen Norm werden.
  • Wenn diese rechtspolitischen Anliegen umgesetzt würden, wäre das ein wichtiger Beitrag für den Primat der Politik vor dem Gewinnmaximierungsinteresse multinationaler Finanzkonzerne und Wirtschaftsunternehmen, also für den Primat der Politik vor dem kapitalistischen Finanzkapital, für den Primat der Politik vor einem von Lobbyisten betriebenen Kapitalismus. Politik würde so aus ihrer Handlungsunfähigkeit befreit und für Utopien und Visionen für den Aufbau einer zukunftsfähigen Marktwirtschaft, den Erhalt der Substanz unseres Natur-, Sozial- und Kulturkapitals – kurz: für den Schutz der Gemeingüter geöffnet.
    Unsere Gesprächspartner aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft stimmten unseren Überlegungen zu, gaben aber zu bedenken, diese müssten, wenn sie umgesetzt werden sollten, EU und WTO-kompatibel sein. Das wurde uns durch zwei Fachgutachten bestätigt.21

Das entspräche ganz den von der UN im Jahr 2015 in der Agenda 2030 formulierten 17 Entwicklungsziele.
– Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen,
– Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern,
– Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten,
– ökologische Grenzen der Erde respektieren: Klimawandel bekämpfen, natürliche Lebensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen,
– Menschenrechte schützen – Frieden und Rechtsstaatlichkeit fördern und
– neue globale Partnerschaft aufbauen.
Bundeskanzlerin Merkel hat angesichts der Sustainable Development Goals festgestellt, dass die bisherige Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung geändert und zur Umsetzung der Agenda völlig neu gestaltet werden muss. Damit wird ersichtlich, dass wir eine Änderung des Systems in dem aufgezeigten Sinne benötigen.
Von der Jubiläumstagung erhoffen wir vor allem Anregungen und Ideen für die Weiterarbeit von allen, die hier sind und sich für eine nachhaltige Entwicklung engagieren und Menschwerdung im Mit-Sein mit der Schöpfung im Zentrum sehen.
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¹Jean Ziegler, in: Tahir Chaudhry, Süddeutsche Zeitung, 2./3. 9. 2017, Nr. 202, Seite 50. Vgl. auch: Jean Ziegler. Der schmale Grat der Hoffnung. Meine gewonnenen und verlorenen Kämpfe und die, die wir gemeinsam gewinnen werden, München 2017.
² Das entspricht der jetzt favorisierten Wissenschaftskonzeption: vgl. Angela Borgwardt, Impulse für die strategische Debatte in der Wissenschaft, in: Netzwerk Exzellenz an deutschen Hochschulen, Berlin 2017.
³ Armin Schneider, Ethik bei der Auswahl von Führungskräften, Frankfurt 1993; Roland Mierzwa, Die Konversionsbewegung im deutschen katholischen Raum: eine zeitgeschichtliche systematische Studie, Frankfurt 1998; Bernd Christian Balz, Ethisch-ökologische Geldanlage – eine kapitalmarktorientierte Analyse, Frankfurt 1999; Claus F. Lücker, Zinsverbot und Schuldenerlass, Frankfurt 1999; Johannes Hoffmann/Gwendolin Wanderer (Hrsg.), Ethische Implikationen veränderter Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit, Beispiel: Betreuungsrecht – Insolvenzrecht – Asylverfahren, Frankfurt 2000; Claudia Döpfner, Zur Glaubwürdigkeit ethisch-ökologischer Geld- und Kapitalanlagen – Eine theologisch-ethische Untersuchung auf dem Hintergrund der Frage nach der Glaubwürdigkeit der ökonomischen und monetären Strukturen, Frankfurt 2000; Peter Grieble, Ethisch-ökologische Geldanlage. Einflussmöglichkeiten durch Beachtung von ethisch-ökologischen Gesichtspunkten bei der Anlage von Geld, Frankfurt 2001; Hans-Albert Schneider, Ethisches Rating – Begründung, Bewertungsmöglichkeit, Evaluation, Frankfurt 2001; Lucia A. Reisch, Ethical-ecological Investment: Towards Global Sustainable Development, Frankfurt 2001; John Chidi Nwafor, Church and State: The Nigerian Experience, Frankfurt 2002; Joseph Okechukwu Offor, Community Radio and its Influence in the Society: The Case of Enugu State – Nigeria, Frankfurt 2002; Franziska Jahn, Zur Qualität von Nachhaltigkeitsratings. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Frankfurt/London 2004; : Claudia Döpfner, Kunst und Kultur – voll im Geschäft? Kulturverträgliches Kunstsponsering, Frankfurt/London 2004; HyunJu Shim, Die Herausforderung der koreanischen Kultur durch die hegemoniale Globalisierung. Ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses intra-, supra- und transkultureller Werte, Frankfurt/London 2004; Armin Schneider, Wege zur verantwortlichen Organisation. Die Bedeutung der ethischen und theologischen Perspektive für die Qualität der Organisations- und Personalentwicklung, Frankfurt/London 2005; Clara E.Laeis, Corporate Citizenship. Unternehmerische Bürgerkompetenz im Dienste der Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft. Ein Mittelstandskonzept, Münster 2005; Klaus Gabriel, Nachhaltigkeitsindizes. Indices of Sustainability, Frankfurt 2005; Peter Okechukwu Nwankwo, Social Development in Rural Communities in South-Eastern Nigeria. A Mission of Charity, Frankfurt-London 2006; Ndidi Nnoli Edozien, Ownership and Management Structures in the Economy. African Traditionel Values applied to Modern Issues of Sustainability and the Corporate Governance Function, Enugu 2007; Klaus Gabriel, Nachhaltigkeit am Finanzmarkt. Mit ökologisch und sozial verantwortlichen Geldanlagen die Wirtschaft gestalten, München 2007; Chidi Leonhard Ilechukwu, IGBO. Indigenious Economy and the Search for Sustainable Development in Post Colonial African Society. A Socio-Ethical Study, Enugu 2008; Simeon Ries, Kulturverträgliches Management. Unternehmen zwischen Wettbewerb und kulturelle Verantwortung, Frankfurt 2008; Emanuel Franklyn Onyemaechi Ogbunwezeh, Towards an ethical-ecological Assessment of Companies in Nigeria, Frankfurt etc. 2009; Sr. Veronika Fricke, osf, Nachhaltig investieren in Mikrofinanz?, Erkelenz 2011; Agi Makil, Nachhaltigkeit für Indien. Ethisch-ökologische Bewertung indischer Unternehmen auf Basis des Frankfurt-Hohenheimer Leitfadens und des Corporate Responsibility Ratings,2011.
4Abtei v. hl. Kreuz Herstelle, Beverungen / Ahornblatt Köln / anstiftung & ertomis / Arme Dienstmägde Jesu Christi / Arme Schulschwestern v. Dritten Orden / Arme Schulschwestern München / Assenmacher R. / Aviconet / Bankhaus Metzler / BfG / Bischöfl. Ordinariat Mainz / Bischöfl. Ordinariat Limburg / BMW-Stiftung Berlin / Bohlenser Mühle / Brot für die Welt / Caritas Frankfurt / City Solar / CRIC e.V. / Christus Bruderschaft Selbitz / Darlehenskasse Münster / Deutsche Bank / Deutsche Bundesstiftung Umwelt / Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten / Deutsche Telekom / Deutscher Sparkassen- und Giroverband / Dienerinnen der hl. Kindheit Jesu / Dillinger Franziskanerinnen / Diözese Rottenburg-Stuttgart / Eheleute Kiltz / FNG Berlin / Forschungsinstitut / Franziskaner Frankfurt / Franziskaner München / Franziskanerinnen Kaufbeuren / Franziskanerinnen von Sießen / Franziskanerinnen Olpe / Gemeinschaft der Missionshelferinnen / Gemeinschaft der St. Anna Schwestern / GLS Bank / Graf v. Bernstorff / Hans Böckler-Stiftung / Jauch & Hübner / Hepp / Herder Verlag / Herz-Jesu-Priester / Hypo Bank Österreich / Kath. Bezirksamt Wiesbaden / Kirche Liebfrauen Frankfurt / KKV Diözesanverband Essen / Kloster Ingenbohl / Kloster Zoffingen / KfW Frankfurt / Kongr. der Franziskanerinnen Bolanden / Kongr. der Franziskanerinnen Salzkotten / Kongr. der Missionsschwestern vom Kostbaren Blut / Kongr. der Schwestern der christl. Liebe / Kongr. der Arenberger Dominikanerinnen / Kongr. der St. Franziskus-Schwestern / Konrad Adenauer Stiftung / Kontinente / KPMG Treuhand i.A. einer Ordensgemeinschaft / Kreuzschwestern / Matthias Ehrenfried Haus / Misereor / Missionarinnen Christi / Missionsschwestern vom Heiligen Erlöser / Missionsschwestern Münster-Hiltrup / Missionszentrale der Franziskaner / Iko-Verlag / Oikokredit / Ökonominnen Kloster Reute / ÖKO-Zentrum NRW / Ordensbank / Ordensgem. der Schwestern von der göttl. Vorsehung / Pax Christi / Pfarrer Frisch / Pro Vita / Provinz der Don Bosco Schwestern / Provinz der Oblaten / Provinz der Schwestern v. deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem / Raske Michael, Prof. Dr. / Rentamt / Ries, Simeon / S:E:S:A: Köhler / Schneider, A. / Schöningh, E. / Schwestern Mägde Mariens v.d. unbefleckten Empfängnis / Schwestern vom göttl. Erlöser / Schwestern der Mägde Mariens / Schwestern der Salvatorianerinnen / Schwestern von der göttl. Vorsehung / SEB / SKM Caritas / Solidar Capital / Sorge, Bernd / Spaett, Arno / Spaett, Germar / Sparkasse Oberösterreich / Steyler Bank / Steyler Missionare / Südd. Provinz der Salvatorianer / Thüringer Franziskanerprovinz / Tiroler Franziskaner / UmweltBank / Ursulinenkloster Attendorn / Verband der Chemischen Industrie / von Diemer, Regina / von Ungern-Sternberg, Melanie / Westhoff, Leo / Zapf-Stiftung / Zukunftswerk
5 Helmut Peukert, Wissenschaftstheorie – Handlungstheorie – Fundamentale Theologie. Analysen zu Ansatz und Status theologischer Theoriebildung, Düsseldorf 1976, Seite 273.
6 Johannes Hoffmann, HG., Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen. Band I: Begründung von Menschenrechten aus der Sicht unterschiedlicher Kulturen, Frankfurt 1991. Band II: Universale Menschenrechte im Widerspruch der Kulturen, Frankfurt 1994. Band III: Die Vernunft in den Kulturen – Das Menschenrecht auf kultureigene Entwicklung, Frankfurt 1994.
7 Peter Roche, Johannes Hoffmann, Walter Homolka, Hrsg., Ethische Geldanlagen. Kapital auf neuen Wegen, Frankfurt 1992.
8 Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating, HG., Systemänderung oder Kollaps unseres Planeten. Erklärung der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating der Goethe-Universität Frankfurt – Arbeitskreis Wissenschaft, Federführung: Johannes Hoffmann, Erkelenz 2016.
9 Georg Simmel, Philosophie des Geldes, Frankfurt. Vgl. auch: Paschen von Flotow, Geld, Wirtschaft und Gesellschaft. Georg Simmels Philosophie des Geldes, Frankfurt 1995.
10 Kardinal Turkson am 18.9.12 in Frankfurt anlässlich der Präsentation der Handreichung des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden
11 Gerhard Hennemann, Im Namen des Wettbewerbs, in: Südd. Zeitung, 14.1.2008, Nr. 11, Seite 17.
12 Helmut Peukert, Wissenschaftstheorie – Handlungstheorie – Fundamentale Theologie. Analysen zu Ansatz und Status theologischer Theoriebildung, Düsseldorf 1976, Seite 273.
13 Vgl. Gerhard Scherhorn, Markt und Wettbewerb unter dem Nachhaltigkeitsziel in: Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht. Beiträge zur rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Umweltforschung, 2/2005, Seiten 135-154, hier: Seite 136.
14 Vgl. Johannes Hoffmann, Konrad Ott, Gerhard Scherhorn, Hrsg., Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen – Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden, Frankfurt a.M./London 1997.
15 Johannes Hoffmann, Ethische Kritik des Wettbewerbsrechts, in: Johannes Hoffmann / Gerhard Scherhorn, HG, Eine Politik für Nachhaltigkeit. Neuordnung der Kapital- und Gütermärkte, Erkelenz 2009, 24-55.
16 Ebd., 431.
17 Siehe etwa Hoffmann, Johannes, Ott, Konrad & Scherhorn, Gerhard (Hg.): Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen. Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden. Frankfurt a. M. 1997: IKO – Verlag für interkulturelle Kommunikation.
18 Diese Formulierung hätte nach Prof. Dr. Thomas Raiser, Humboldtuniversität Berlin, den Vorteil, das Anliegen deutlich zum Ausdruck zu bringen und kann so auch zur Meinungsbildung im Volk und bei den politisch Verantwortlichen beitragen. Auf der anderen Seite führt sie, falls Zweifel an der Gemeinverträglichkeit eines bestimmten Eigentumsgebrauchs aufkommen oder darüber ein Streit entsteht, dazu, dass derjenige, der sich auf die Gemeinschädlichkeit beruft, darlegen muss, dass es wirklich zwingende Gründe sind, welche den angegriffenen Gebrauch des Eigentums untersagen.
19 Eine entsprechende Definition der Externalisierung gehört auch in die „Schwarze Liste“ der Richtlinie 2005/29/EU über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarktverkehr.
20 Externalisierungsstrategien von Unternehmen könnten dann – etwa mit Hilfe der Zentralstelle zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (www.wettbewerbszentrale.de) – von Mitbewerbern angeklagt werden, die sich durch diese Strategien benachteiligt fühlen und die Benachteiligung durch ihren eigenen Einblick in die Kosten des strittigen Produktionsverfahrens nachweisen können.
21 Johannes Hoffmann / Gerhard Hofmann / Jens Lowitsch / Christian Pitchas / Denis Suarsana / Herwig Roggemann, Nachhaltigkeit im Wettbewerb verankern. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Juni 2015, Seiten 13-74.

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...