An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Licht und Schatten in den HLEG-Empfehlungen

oekom research-Statement zum finalen Bericht der High Level Group on Sustainable Finance der EU-Kommission
Am 31. Januar wurde der finale Bericht der von der EU-Kommission eingesetzten HLEG logoHigh Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG) veröffentlicht. Damit legt die Gruppe nun ein umfangreiches Set an Empfehlungen vor, wie der Gesetzgeber die Entwicklung eines nachhaltigen Finanzmarktes unterstützen kann, in dem die Integration von ESG-Aspekten einerseits die Finanzmarktstabilität fördert und zudem dabei hilft, die EU-Umwelt- und Sozialziele zu erreichen. Ein kommentierendes Statement von Dieter Niewierra, oekom research.
Dabei beziehen die Empfehlungen neben dem Handlungsbedarf bei den konventionellen Finanzratings nun auch explizit Nachhaltigkeitsratings als Teil der Lösung ein. Angesichts der essentiellen Funktion von Nachhaltigkeitsresearch für die Lenkung der Kapitalströme ist dies eine unerlässliche Voraussetzung, um das Ziel des Berichts – die Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft – überhaupt zu erreichen. Denn Nachhaltigkeitsratings sind für fast alle HLEG-Empfehlungen ein Schlüssel-Baustein, um sie umzusetzen bzw. wirksam werden zu lassen.
Schlüsselbaustein Nachhaltigkeitsresearch

Die Empfehlungen benennen zentrale Punkte, wie der derzeitige Finanzmarkt nachhaltiger ausgerichtet werden kann. Dabei wird deutlich, dass das Nachhaltigkeitsresearch für die meisten Punkte einen Schlüsselbaustein darstellt, ohne den diese nicht oder nur ungenügend umgesetzt werden können:

  • In dem Maße, wie ESG-Kriterien als Bestandteil der Treuhand- und Investorenpflichten zu begreifen sind, benötigen Asset Manager und Asset Owner entsprechendes Nachhaltigkeitsresearch, um im Rahmen ihres Portfoliomanagements diesen Pflichten überhaupt nachkommen zu können.
  • Die Anforderungen von Nachhaltigkeitsratingagenturen sind eine wichtige Quelle und Variable für die Ausgestaltung der Unternehmensberichterstattung zu nicht-finanziellen Indikatoren. Sie unterstützen somit die von der HLEG empfohlenen entsprechenden Offenlegungspflichten von Unternehmen.
  • Damit Anbieter die Nachhaltigkeit ihrer Anlageprodukte im Rahmen eines Labels zertifizieren lassen können, müssen sie den Einsatz eines entsprechenden Nachhaltigkeitsratings nachweisen.
  • Mit dem durchgehenden Verweis auf den Stellenwert der Aspekte Transparenz und Qualität im gesamten Bericht, aber auch insbesondere im Zusammenhang mit Ratings setzt die HLEG zudem ein wichtiges Signal. Bei einer komplexen Thematik wie Nachhaltigkeit sind diese beiden Aspekte mitentscheidend, um den Finanzmarkt in seiner Gänze erreichen zu können.

Aus der Sicht von oekom research weisen die HLEG-Empfehlungen „in die richtige Richtung. Sie sind auch im übertragenen Sinne richtungsweisend, so z. B. die Orientierung der Taxonomie an der nachhaltigen Wirkung von Anlagen und ihrem Beitrag zu den SDGs. Diese Wirkungsorientierung ist der effektivste Weg, die EU Umwelt- und Sozialziele effizient zu erreichen. Es ist auch zu begrüßen, dass die EU die Taxonomie als Meta-Schema begreift. Es soll daher selbst keine Metrik, Schwellen oder Indikatoren umfassen, sondern soll anschlussfähig an bestehende Schemata im Markt sein. Dies garantiert für alle Marktteilnehmer eine wichtige Flexibilität bei der Umsetzung ihrer gesteckten Ziele.“
Kein Bezug auf Divestment-Strategien
Einige wesentliche Punkte würden von den Empfehlungen jedoch nicht oder nur unzureichend adressiert bzw. könnten in ihrer Wirkung noch nicht abgeschätzt werden. So könnten sich einige Themen in ihrer Wirksamkeit erst dann beweisen, wenn die Vorschläge operationalisiert seien:

  • Es sind bislang lediglich Grundzüge der Taxonomie bekannt, bei der es in vielen Punkten aber vor allem auf die Ausgestaltung der Details ankommen wird. Als Beispiel sei SDG 2 zum Thema Hungerbekämpfung genannt: Hier geht es nicht allein um die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln wie sie in den Empfehlungen angesprochen werden, sondern auch um die Vermeidung von Fehlernährung. Es bleibt abzuwarten, wie die Herangehensweise der Projektgruppe unter Leitung der EIB bei der Operationalisierung aussehen wird.
  • Ein anderer Aspekt betrifft das Thema Green Bonds: Zwar geht das von der EU angestrebte EU Green Bond Schema (und das darauffolgende Label) in seinen Anforderungen über die Green Bond Principles hinaus und formuliert zudem für die Green Bond Emittenten Verpflichtungen statt Empfehlungen (z. B. in Bezug auf eine Verifikation durch eine Second Party Opinion). Um hier jedoch Greenwashing oder Trittbrettfahrer zu verhindern, ist es zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Green Bonds auch notwendig, die Nachhaltigkeitsperformance des Emittenten in die Analyse einzubeziehen.
  • Darüber hinaus sollte neben der Fokussierung des Berichts auf das Thema Klimawandel auch andere Umwelt-Themen wie Artenschwund und soziale Fragen wie z.B. die Einhaltung der Menschenrechte baldmöglichst aufgegriffen werden.
  • Was die geforderte systematische Integration von ESG-Faktoren in Investment- und Kreditprozesse betrifft, so wird diese nur möglich sein, wenn nicht nur wie vorgeschlagen Banken Prozesse zur Bewertung von ESG-Risiken etablieren, sondern stärker noch als bislang auch Versicherungen in Augenschein genommen werden. Leider liegt in dieser Branche der Fokus immer noch sehr auf dem Management von Klimarisiken statt auf dem Beitrag zu Klimawandelbekämpfung und nachhaltiger Entwicklung, wie er durch entsprechende Nachhaltigkeits-Anforderungen an Versicherungskunden realisiert werden könnte.
  • Trotz der Breite der Empfehlungen nimmt der Bericht nicht Bezug auf die Bedeutung bzw. den Beitrag von Divestment-Strategien, was angesichts der weltweiten Dynamik zu diesem Thema und der namhaften Beispiele an Asset Ownern wie auch Asset Managern, die diesen Weg gehen, verwundert.

Der Handlungsbedarf bei konventionellen Ratingagenturen in Bezug auf deren Risikoansatz, Geschäftsmodellen und Zeithorizont im Bewertungsansatz sei zwar im Bericht klar benannt, aber keine durchschlagende Empfehlung enthalten, die diese Probleme lösen würde. Qualitätsanforderungen wie der Deep Data Delivery Standard, die sich auf alle Arten von Ratingagenturen beziehen, seien deshalb unerläßlich.
Robert Haßler - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für FGEÖRRobert Haßler, CEO von oekom research: „Wir begrüßen die Empfehlungen der HLEG und begleiten den Sustainable Finance-Prozess aktiv. Die darin formulierten Anforderungen decken sich in weiten Teilen mit unserem methodischen Ansatz. Kunden, die unser Nachhaltigkeitsresearch nutzen, sind somit gut gerüstet, die zukünftigen Bestimmungen zu erfüllen. Und auch die Unternehmen, die bereits jetzt ein gutes Nachhaltigkeitsmanagement zeigen, bekommen durch die HLEG-Empfehlungen weiteren Rückenwind, was letztlich einer nachhaltigen Entwicklung nützt.“
Über oekom research
Die oekom research AG zählt zu den weltweit führenden Ratingagenturen im Bereich des nachhaltigen Investments. Die Agentur analysiert Unternehmen und Länder hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Performance. Als erfahrener Partner von institutionellen Investoren und Finanzdienstleistern identifiziert oekom research diejenigen Emittenten von Aktien und Rentenpapieren, die sich durch ein verantwortungsvolles Wirtschaften gegenüber Gesellschaft und Umwelt auszeichnen. Mehr als 180 Asset Manager und Asset Owner aus 13 Staaten beziehen das Research der Ratingagentur regelmäßig in ihre Anlageentscheidungen ein. Die Analysen von oekom research beeinflussen dadurch aktuell rund 1,5 Billionen Euro Assets under Management.
->Quelle: http://www.oekom-research.com/index.php?content=news_20180209151149

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...