An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Nachhaltigkeit als Kriterium

26. Sub­ven­ti­ons­be­richt der Bun­des­re­gie­rung

„Klimaschutz, Breitbandausbau, Ausbau der Elektromobilität und Digitalisierung“ stehen an erster Stelle im 26. Subventionsbericht der Bundesregierung (wörtlich „Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2015 bis 2018“), den das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23.08.2017 dem Kabinett vorgelegt hat. Er wird alle zwei Jahre entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.

Aus einer Medienmitteilung des BMF: „Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt im Berichtszeitraum von 20,9 Mrd. Euro 2015 auf voraussichtlich 25,2 Mrd. Euro 2018. Aufgrund der positiven Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts verbleibt die Subventionsquote des Bundes 2016 zunächst bei 0,7 %< des BIP und damit auf dem niedrigen Niveau der letzten Jahre. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zeichnet sich ein geringfügiger Anstieg auf 0,8 % ab.


Mit Nachhaltigkeitsprüfung Rechtfertigungsdruck erhöhen
Bersits zum zweiten Mal ist die Nachhaltigkeit aller Subventionen ein Kriterium – wörtlich heißt es in dem Bericht: „Um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Erweiterung ihrer Subventionspolitischen Leitlinien um einen Passus zur Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen und zu grundsätzlich regelmäßigen Evaluationszyklen beschlossen. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht, das Prinzip der Nachhaltigkeit in der Subventionspolitik stärker zu berücksichtigen. Hierbei orientiert sie sich grundsätzlich an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der seit der 16. Legislaturperiode im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsprüfung. Im Fokus der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen stehen deren langfristige ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen.“
Nachhaltigkeit ziele „als politisches Leitprinzip der Bundesregierung“ auf „Generationengerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung“. Das bedeute, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so miteinander in Einklang zu bringen seien, dass „Entwicklungen dauerhaft tragfähig“ seien.
Als Grundlage dieser Nachhaltigkeitsprüfungen nennt der Berichtstext die vom Bundeskabinett am 11.01.2017 verabschiedete „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“, die sei „an der UN-Agenda 2030 und den Sustainable Development Goals, SDGs ausgerichtet“. Sie lege deutsche Ziele zu allen 17 SDGs fest und weise zu jedem SDG ein deutsches Politikziel aus. Die Nachhaltigkeitsprüfung frage nach den „langfristigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen der jeweiligen Subvention, etwa in Bezug auf wirtschaftlichen Wohlstand und Zukunftsvorsorge, Klimaschutz und Ressourcenschonung oder Beschäftigungssicherung“. Durch die Orientierung an den SDGs würden auch „international bedeutsame Zielsetzungen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten, wie etwa die Förderung menschenwürdiger Arbeit (SDG 8) oder nachhaltiger Produktions- und Konsummuster (SDG 12) verstärkt in den Blick genommen“. Die Nachhaltigkeitsprüfung entspreche damit auch den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Nachhaltigkeitsprüfung unvollständig – „Problem kleingeredet“
Das findet Geschäftsführer Björn Klusmann vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Interview mit dem Deutschlandfunk zunächst gut – aber: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass es eine Nachhaltigkeitsprüfung in diesem Subventionsbericht gibt. Allerdings umfasst die längst nicht alles, was notwendig wäre. Beispielsweise bleiben bestimmte umweltschädliche Subventionen völlig außen vor. Ganz Deutschland regt sich über Abgasmanipulationen beim Diesel auf und die Steuerbegünstigung für den Diesel-Kraftstoff wird in dem aktuellen Subventionsbericht nicht einmal erwähnt. Das sind immerhin fast acht Milliarden Euro, die das den Steuerzahler jedes Jahr kostet, dass Diesel zu billig verkauft wird.“
So kritisiert Klusmann, das Problem werde kleiner geredet, als es sei. Er verlangt, dass alle ausdrücklich umweltschädlichen Subventionen in den Bericht aufgenommen werden müssten. Immerhin beziffere das Umweltbundesamt diese auf mehr als 57 Milliarden Euro. Folglich komme der Subventionsbericht zu einem viel niedrigeren Ergebnis und erfasse bei weitem nicht alles, was an umweltschädlichen Subventionen gezahlt werde. So werde zwar darauf verwiesen, dass im Klimaschutzplan stehe, die Bundesregierung erwäge, das Steuer- und Abgabensystem im Sinne des Klimaschutzes weiterzuentwickeln: „Aber bei den konkreten Schritten ist dann eine Leerstelle und es sind keine konkreten Schritte in diesem Bericht enthalten, die das Volumen der umweltschädlichen Subventionen zurückfahren könnten“, so Klusmann.
Klimaökonom Ottmar Edenhofer kritisiert laut Tagesspiegel Background schon lange, dass jede in die Atmosphäre geblasene Tonne Kohlendioxid mit mehr Geld subventioniert werde, als die Tonne CO2 im Emissionshandel koste. Jährlich fließen mehr als 420 Milliarden Euro nach Angaben der Internationalen Energieagentur weltweit in die Subventionierung von fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Kohle.

Im Regierungsbericht heißt es sehr allgemein definitorisch, Subventionen wirkten unterschiedlich auf Ziele und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie ein und seien differenziert zu bewerten. Sie führten auch zu erhöhtem Verbrauch von finanziellen, materiellen und/oder natürlichen Ressourcen und könnten insoweit „Zielkonflikte mit anderen in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Zielsetzungen, wie z. B. Ressourcenschonung, Klimaschutz und Staatsverschuldung verursachen“. Diese Zielkonflikte begründen laut Bericht den Rechtfertigungszwang, dem Subventionen unterlägen. Dort aber, wo es konkret werden müsste – Klusmann sprach es an – bei der Diesel-Steuervergünstigung, den Steuerprivilegien für den Flugverkehr, oder den EEG-Ausnahmen für die Industrie, schweigt der Bericht. Diese Begünstigungen seien „nicht hinreichend an ökologische Anforderungen geknüpft“ (Klusmann).
Der Bericht nennt stattdessen lieber die sich überwiegend positiv auf Ziele und Indikatorenbereiche der Nachhaltigkeitsstrategie auswirkenden „elf neu eingeführten Finanzhilfen: Fünf dieser Maßnahmen zielen vor allem auf positive ökologische Wirkungen, wie die Förderung des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung oder des Ausbaus erneuerbarer Energien ab. Hierzu gehören u. a. die Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur, die Pumpen- und Heizungsoptimierung sowie die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Pkw.“
Weitere Subventionen vor allem bei den sogenannten Erhaltungshilfen seien im internationalen Kontext zu bewerten: So hätten „einige Energiesteuervergünstigungen zwar keine unmittelbare positive ökologische Wirkung im Inland, sind aber insoweit ökonomisch und ökologisch begründbar, als sie eine Produktionsverlagerung in Drittstaaten außerhalb der EU verhindern, wenn diese Drittstaaten deutlich geringere Umweltschutz- und Energiestandards aufweisen.“

Laut Bericht ist der erhebliche Anstieg der Finanzhilfen im Bereich der rationellen Energieverwendung und der Erneuerbaren Energien für die Steigerung verantwortlich, schreibt das Finanzministerium. Maßnahmen aus diesem Bereich:

  1. Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die KFW – mit 2017 fast 1,5 Mrd. Euro und 2018 rund 1,8 Mrd. Euro
  2. Mehr als eine Mrd. Euro Zuschüsse für 2017 und 2018 für die Steinkohleverstromung und
  3. an die Stahlindustrie
  4. 463 (2017) bzw. 653 Mio. (2018) für den Energieeffizienzfonds der Bundesregierung, der effiziente Technologien in kleinen und mittleren Unternehmen fördert
  5. 346 (2017) und 470 Mio. Euro (2018) für Pumpen- und Heizungsrenovierungen
  6. 2017 und 2018 je 329 Mio. die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.
  7. Je 320 Mio. für Einzelmaßnahmen bei der Erneuerbaren-Nutzung in den beiden Jahren
  8. 2016 Staatsbeihilfen von 300 Mio. Euro für stromintensive Unternehmen, um indirekte CO2-Kosten auszugleichen – 2018 dann nur noch 210 Mio. Euro vorgesehen (nach energate-messenger.de)

->Quellen:

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...