Neue Broschüre Am geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA scheiden sich die Geister. Aber: Was ist Freihandelsabkommen der EU mit den USA TTIP eigentlich? Eine Art Grundlagenvertrag für eine florierende Wirtschaft? Oder ein Masterplan, der eine Gefahr für Demokratie, Mensch und Umwelt darstellt? Mehr Wachstum und Wohlstand, mehr Jobs, mehr Investitionen – das sind nur drei von zehn guten Gründen für TTIP – schreibt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in einer eben veröffentlichten Broschüre. Der EÖR-Blog dokumentiert ihre entscheidenden Argumente. In TTIP gehe es aber um mehr als nur den Abbau von Warenzöllen. Die Verhandlungspartner wollten vielmehr „weltweite Maßstäbe für Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz setzen. Eine Absenkung der hohen europäischen Schutzstandards ist nicht zu befürchten.“
Genau das aber bezweifeln viele seriöse Kritiker quer durch die EU mit vielen guten Argumenten. Vor allem die Tendenz, berechtigte Vorbehalte als Unkenntnis zu diffamieren und abzutun, verstimmt. Verdächtig stimmt, dass die hoch umstrittene geheime Schiedsgerichtsbarkeit mit keinem Wort erwähnt wird.
Größtmögliche Transparenz – Vorbehalte teilweise aus Unkenntnis Entscheidend für den Erfolg – so die Broschüre – sei „vor allem eine größtmögliche Transparenz der Verhandlungen – und der politische Wille, Vorbehalten gegen TTIP, die teilweise aus Unkenntnis resultieren, mit Aufklärung zu begegnen“. Die Bundesregierung setze dabei auf Dialog. Um die Vor- und Nachteile von TTIP diskutieren zu können, bedürfe es jedoch „belastbarer Fakten“. Die Broschüre „Freier Handel – gut für alle. Zehn gute Gründe für TTIP“ setze sich mit den Vorbehalten auseinander, die in der Öffentlichkeit in Umlauf sind, und bringe Klarheit über Sinn und Zweck von TTIP. Zehn gute Gründe für ein Freihandels-abkommen mit den USA
Was ist mit Chlorhuhn und Hormonfleisch? TTIP wird weder die Einfuhr von Chlorhuhn noch von Hormonfleisch erlauben. Denn auch mit TTIP gilt: Geflügel- und Fleischimporte müssen den strengen europäischen Vorschriften entsprechen. Umgekehrt bedeutet das: Die Amerikaner müssen keinen französischen Rohmilchkäse essen. Wird die EU gezwungen, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel einzuführen? Nein. Gentechnisch behandelte Lebensmittel unterliegen schon heute in der EU einer Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht. Auch das wird sich nicht ändern.
Was ist mit dem umstrittenen Investorenschutz? Allein Deutschland unterhält bereits über 130 Investorenschutzabkommen. Die meisten sehen vor, dass Investoren bei Rechtsverletzungen Schiedsgerichte anrufen können. Hier strebt die Bundesregierung an, dass die EU TTIP als Chance für einen modernen Investitionsschutz nutzt. Die Freiheit des deutschen und europäischen Gesetzgebers darf dabei nicht beschnitten werden. Sind EU-Normen zum Schutz der Verbraucher in Gefahr? Nein. Das Schutzniveau in der EU steht nicht zur Debatte. Aber Europa hat nicht immer die höheren Standards. In vielen Bereichen liegen die USA vorne – etwa bei der Verarbeitung von Fleischerzeugnissen sowie beim Einsatz von Antibiotika in der Biofleisch-Produktion. Ebenso bei Pharmazeutika und Elektrogeräten. Die Idee ist, Standards und Zertifizierungsverfahren bei gleich hohem Schutzniveau gegenseitig anzuerkennen und für neue Technologien neue Standards gemeinsam zu entwickeln. Was ist mit dem Schutz geographischer Herkunftsangaben? Durch das Abkommen bleibt der Schutz solcher Angaben – wie etwa für den Schwarzwälder Schinken – in der EU in jedem Fall erhalten. Ziel ist es, den europäischen Schutz von Herkunftsangaben sogar auf den amerikanischen Markt auszudehnen. 12 Was ist mit den Geheimverhandlungen von Schiedsgerichten? Wir werden dafür sorgen, dass bei Klagen von Investoren große Transparenz besteht. Wir wollen TTIP für eine Reform des Investitionsschutzes nutzen – mit vernünftigen Regeln zur Auswahl kompetenter Richter, mit einer Berufungsinstanz und mit klaren Vorgaben zur Abgrenzung von Investitionsverfahren und nationalem Rechtsweg. Werden nationale Parlamente bei der Gesetzgebung ü bergangen? Nein. Ein Regulierungsgremium von EU und USA soll die Zusammenarbeit zwischen den Partnern organisieren und Vorschläge für gemeinsame transatlantische Regeln erarbeiten. Zuständigkeit und Freiheit der nationalen Parlamente und des europäischen Gesetzgebers bleiben unangetastet. Warum wird nicht alles veröffentlicht? Für erfolgreiche Verhandlungen ist eine gewisse Vertraulichkeit notwendig. Die Veröffentlichung von Verhandlungsstrategien würde unseren Interessen schaden. Vertreter von EU-Staaten und EU-Parlament können sich aber vorab über die Verhandlungsdokumente informieren. Auch Vertreter von Industrie und Zivilgesellschaft erhalten Einblick in Dokumente. ->Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Download)
Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die Max-Planck-Gesellschaft.
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