Von Bundesregierung positiv bewertet
Unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Gabriel diskutierte der TTIP-Beirat, bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, auf seiner vierten Sitzung am 14.01.2014 im Bundeswirtschaftsministerium das CETA-Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Einen besonderen Schwerpunkt bildete das Kapitel zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren.
Bundesminister Gabriel betonte, das Abkommen werde von der Bundesregierung insgesamt positiv bewertet: „Als erfolgreiche Exportnation hat Deutschland großes Interesse am Freihandel. Wir sichern so auch künftig Wachstum und Beschäftigung. Kanada ist nicht nur ein befreundetes Land, sondern auch ein Wirtschaftspartner mit anspruchsvollen Verbrauchern und hohen Schutzstandards. Das Abkommen wird unseren Firmen neue Chancen im kanadischen Markt eröffnen und damit Arbeitsplätze sichern. Europäische Schutzstandards, z. B. bei gentechnisch veränderten Pflanzen und Nahrungsmitteln, werden durch CETA nicht angetastet.“
Als eingeladener Experte berichtete der mit den Verhandlungen Beauftragte der Europäischen Kommission, Rupert Schlegelmilch, über die Auswertung der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren bei TTIP. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Ergebnisse der Konsultation nun auszuwerten sowie Vorschläge zu unterbreiten und die Verhandlungen mit den USA zum Investitionsschutz erst dann fortzusetzen. Darüber hinaus stellte Prof. Stephan Schill von der Universität Amsterdam die Ergebnisse seines Gutachtens zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren vor. In seinem Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass kanadischen Investoren in Deutschland durch CETA kein weitergehender Schutz eingeräumt wird, als sie bereits nach europäischem oder deutschem Recht erhalten.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel: „Kanadische Investoren können schon jetzt nach deutschem Recht vor deutschen Gerichten gegen Willkür und ungerechtfertigte Enteignung vorgehen. Entscheidend bei CETA ist vielmehr, dass der Handlungsspielraum und die Regulierungshoheit des Gesetzgebers gewahrt bleiben, so dass demokratisch getroffene Entscheidungen zum Allgemeinwohl und zu Schutzstandards nicht über Schiedsgerichte ausgehebelt werden können. Ich nehme die kritischen Stimmen und Bedenken hierzu ernst und setze mich für weitere Verbesserungen beim Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren ein.“
->Quelle: bmwi.de