Handelsblatt: Internes Papier
In Brüssel zeichnet sich eine Kehrtwende in den Verhandlungen über TTIP ab. Denn die EU-Kommission will angeblich vorschlagen, die umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren aus den Verhandlungen um die Transatlantische Freihandelspartnerschaft mit den USA (TTIP) herauszunehmen. Am 25.09.2014 hatte Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, vor dem Deutschen Bundestag die geplante Schiedsgerichtsbarkeit in Sachen Investitionsschutz klar abgelehnt. Wenn diese unanfechtbare Sondergerichtsbarkeit aus dem Vertragsentwurf gestrichen werden könnte, „wäre dies die stärkste Maßnahme, der Anti-TTIP-Kampagne zu begegnen, eine neue Kommunikation zu starten und zu zeigen, dass die Kommission auf die Öffentlichkeit eingeht“, zitierte das Handelsblatt am 23.10.2014 einen internen Vermerk für die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Der Passus über Investor-Staats-Schiedsverfahrens (ISDS) beinhalte „eine der wichtigsten Entscheidungen in naher Zukunft“.
Wie im Bundestag machte machte Gabriel den Investorenschutz auch bei seinem USA-Besuch in einem Treffen mit Vizepräsident Joe Biden zum Thema: „Ich habe darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht keines besonderen Schutzes von Investoren bedarf. Wir waren uns darüber einig, dass wir in den Verhandlungen mehr Transparenz schaffen müssen“.
Laut der Wochenzeitung Die Zeit ist „auch der neue EU-Kommissionspräsident gegen eine Einschränkung der Rechtsprechung der Gerichte. ‚Ich werde es nicht hinnehmen, dass die Zuständigkeit der Gerichte in den Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Konflikte zwischen einem Investor und einem Staat beschnitten wird‘, sagte Jean-Claude Juncker am 22.09.2014 vor dem EU-Parlament. Ohne die Zustimmung seines sozialdemokratischen Stellvertreters Frans Timmermans werde es im TTIP keine Investorenschutzklausel geben. Der Investorenschutz könnte nur dann aus dem Abkommen gestrichen werden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen.“
Das geplante Schiedsgerichtsverfahren ist in der Öffentlichkeit höchst umstritten. Investoren soll damit grundsätzlich Schutz geboten, der Gang vor ein staatliches Gericht aber erspart werden. Gegner fürchten die Intransparenz schiedsgerichtlicher Verfahren und befürchten, dass private Unternehmen, mit dem Drohpotential hoher Schadensersatzklagen im Rücken, mittelbar Einfluss auf die Politik der EU bzw. ihrer Mitgliedsstaaten nehmen könnten.
->Quellen: handelsblatt.com; zeit.de; euractiv.de