An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

First slide

Lesehinweis: Profit als höchstes Rechtsgut

Bislang ging der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens – nach den TTIP-Regeln wird es alle treffen
von Benoît Bréville und Martine Bulard
le monde diplomatique - logoDas in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.
Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes)ICSID logo Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe.
Auch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), über das derzeit verhandelt wird, soll eine Klausel enthalten, die es Unternehmen erlaubt, gegen Staaten zu klagen. Das wünschen sich zumindest die Vereinigten Staaten und die Arbeitgeberverbände. Den Unterzeichnerstaaten könnte es also bald genauso ergehen wie Ägypten.
Weiterlesen auf monde-diplomatique.de

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...