Bislang ging der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens – nach den TTIP-Regeln wird es alle treffen von Benoît Bréville und Martine Bulard Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro. Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe. Auch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), über das derzeit verhandelt wird, soll eine Klausel enthalten, die es Unternehmen erlaubt, gegen Staaten zu klagen. Das wünschen sich zumindest die Vereinigten Staaten und die Arbeitgeberverbände. Den Unterzeichnerstaaten könnte es also bald genauso ergehen wie Ägypten. Weiterlesen auf monde-diplomatique.de