An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

First slide

Machnig diskutiert mit TTIP-Beirat über regulatorische Zusammenarbeit

„Mittelstand von vielen unnötigen Kosten entlasten“ – Zusammenarbeit darf nicht zu Abbau von Standardsführen
Matthias Machnig - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftAm 16.06.2015 traf sich der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einberufene TTIP-Beirat zum 6. Mal im BMWi, um über die laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen der EU mit den USA, die TTIP, zu beraten. Unter Leitung von Staatssekretär Matthias Machnig, diskutierten die Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und NGO mit der zuständigen Verhandlungsführerin der Europäischen Kommission, Geraldine Emberger, über das Thema regulatorische Zusammenarbeit.
Staatssekretär Machnig: „Wenn es uns durch eine engere Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden gelingt, unnötige doppelte Tests, Bürokratie und willkürlich abweichende Produktanforderungen abzubauen, können wir gerade auch den deutschen Mittelstand von vielen unnötigen Kosten entlasten. Zudem können auf diese Weise die EU mit den USA – als wichtigste Handelspartner für fast alle Volkswirtschaften der Welt – gemeinsam hohe Standards für Produkte, Prüfverfahren und neue Technologien global prägen. Hierin sehe ich eine große Chance. Ganz wichtig ist mir dabei, folgendes unmissverständlich klarzustellen: Durch die regulatorische Zusammenarbeit wird es nicht zu einer Absenkung unserer Schutzstandards oder zu einer Beschränkung des Rechts kommen, Regelungen zum Schutz legitimer Gemeinwohlinteressen zu schaffen.“
In der Sitzung erläuterte die Verhandlungsführerin der Europäischen Kommission, Geraldine Emberger, den TTIP-Beiratsmitgliedern den Textvorschlag der EU für das Kapitel zur regulatorischen Kooperation. Der TTIP-Beirat diskutierte dabei auch die Kritikpunkte, die gegen eine engere regulatorische Zusammenarbeit vorgebracht werden, wie etwa der Vorwurf, dass zukünftig ein nicht demokratisch legitimierter Regulierungsrat anstelle der dafür zuständigen Institutionen selbst Regulierungen verabschieden könnte.
Emberger, stellte klar, dass ein mögliches Regulierungsgremium in TTIP keinesfalls die Kompetenz haben werde, selbst zu regulieren: „Beide Seiten werden auch zukünftig weiter nach ihren jeweiligen internen Verfahren regulieren. Ein Regulierungsgremium in TTIP wird weder bindende Entscheidungen treffen noch selbst regulieren können. Dafür sind in der EU uneingeschränkt Europäische Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament zuständig.“
In den Verhandlungen möchte die EU mit den USA einen Rahmen für den Austausch über zukünftige Regulierungen schaffen. Wo dies im gemeinsamen Interesse liegt, sollen sich Regulierungsbehörden auch über mögliche gemeinsame Ansätze für die Regulierung von Produkten einigen, die von einem bloßen Informationsaustausch über gegenseitige Anerkennung bestimmter Anforderungen oder Tests, Abstimmung in internationalen Foren bis hin zu einer Harmonisierung von Vorschriften reichen können.
Tenor im Beirat war, dass regulatorische Kooperation einen Mehrwert schaffen kann, wenn sie dazu genutzt wird, hohe Standards zum Schutz von Verbrauchern, Umwelt und Gesundheit und Arbeitnehmern zu prägen. Konsens war auch, dass es weder zu einer Privilegierung von Wirtschaftsinteressen gegenüber anderen Politikzielen kommen dürfe, noch die Zusammenarbeit zu einem Abbau von Schutzstandards führen dürfe.

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...