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Nachhaltige Geldanlagen: EU-Parlament will teils schärfere Regeln

Die EU arbeitet daran, die Finanzmärkte nachhaltiger zu machen. Das EU-Parlament hat am 26.04.2019 seine Position zu einem der wichtigsten Vorhaben vorgelegt, einem Definitionsrahmen für nachhaltige Geldanlagen.

Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz in Frankfurt am Main
Die Euro-Skulptur am Willy-Brandt-Platz in Frankfurt am Main

Immer noch gehen jede Woche Schülerinnen und Schüler weltweit für Klimaschutz auf die Straße – geht es nach Valdis Dombrovskis, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission zuständig für Finanzdienstleistungen, hat die Politik längst eine Antwort auf die Forderungen der jungen Generation: „Meine Antwort an junge Menschen und Bürger auf der ganzen Welt ist klar: Die Europäische Union steht zu ihren Verpflichtungen, die wir mit dem Abkommen von Paris eingegangen sind“, sagte er zum Auftakt des zweiten Gipfels für eine Nachhaltige Finanzwirtschaft der EU im März in Brüssel.

Auf diesem Gipfel ging es um ein zentrales Vorhaben der EU, um die Klimaziele einzuhalten: den Aufbau eines nachhaltigen Finanzsystems. Den Rahmen dazu hat die Kommission bereits im Mai 2018 gesetzt, als sie ein ganzes Bündel an Reformen angestoßen hat. Einer der zentralen Pfeiler geht jetzt in die finale Runde: Die Definition von EU-weit einheitlichen Regeln dafür, was im Sinne der Umwelt eine nachhaltige Geldanlage ist. Soziale Aspekte der Nachhaltigkeit spielen bisher eine untergeordnete Rolle. Zu dieser sogenannten Taxonomie hat nach der EU-Kommission nun auch das EU-Parlament seine Position verabschiedet. In den nächsten Wochen soll der Ministerrat der EU-Finanzminister folgen, dann startet der entscheidende Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament. Eine Einigung wird es vor den EU-Parlamentswahlen Ende Mai noch nicht geben.

Doch bereits jetzt zeichnet sich eine Vorentscheidung in wichtigen Fragen ab: Einer der beiden Berichterstatter, Bas Eickhout von den niederländischen Grünen, konnte sich mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen, nach dem künftig alle Finanzprodukte in der EU unter die Taxonomie fallen sollen. Das hätte bedeutet, dass vom Aktienfonds über Unternehmensanleihen bis zur Rentenversicherung transparent gewesen wäre, wie klimaschädlich oder klimafreundlich sie sind. Nun will neben der Kommission auch das Parlament, dass die Taxonomie von Finanzmarktakteuren nur freiwillig angewendet wird. Finanzprodukte können somit auch als „nachhaltig“ bezeichnet werden, wenn sie nicht der Taxonomie entsprechen. Kommission und Parlament setzen aber darauf, dass aus den freiwilligen EU-Regeln ein Standard erwächst, hinter den kein Anbieter mehr zurückfällt. Finanzprodukte ohne Hinweis auf mögliche umweltschädliche Aktivitäten dürfen jedoch weiterhin verkauft werden.

180 Milliarden Euro im Jahr fehlen

Die Regeln entsprechen damit der Grundidee der Kommission. Nach deren Berechnungen fehlen jährlich 180 Milliarden Euro an Investitionen, um die EU-Klimaziele bis 2030 einzuhalten, also Minus 40 Prozent CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Besonders die Taxonomie sei darauf ausgelegt, diese Lücke zu schließen, schreibt Nina Lazic von der Brüsseler NGO Finance Watch. Es geht also nicht darum, klimaschädliche Finanzströme als solche kenntlich zu machen, sondern grüne Geldanlagen zu stärken. Sie sitzt mit 35 weiteren Expertinnen und Experten in einer Arbeitsgruppe, die im Auftrag der Kommission die technischen Details für die Taxonomie und drei weitere Reformen erarbeitet. „Es gibt Druck aus dem privaten Sektor, die Höhe von Investitionen oder das Ausmaß von Geschäftsaktivitäten, die dem Klimaschutz zuwiderlaufen, nicht angeben zu müssen“, sagt Lazic.

Steffen Hörter leitet global den Bereich „ESG“ bei Allianz Global Investors und sitzt in der gleichen EU-Expertengruppe wie Lazic. Er verweist darauf, dass die Taxonomie im Kontext des gesamten Pakets für Nachhaltige Finanzwirtschaft gesehen werden müsse. Dazu zählen beispielsweise sogenannte Offenlegungsanforderungen. Wer künftig ein Finanzprodukt kauft, muss demnach von den Anbietern informiert werden, inwieweit sie Aspekte der Ökologie, des Sozialen und der Governance, kurz ESG-Kriterien, berücksichtigen. Diese Reformen könnten eine Art „Klimastresstest“ auch bei herkömmlichen Kapitalanlagen ermöglichen. Damit könnte jeder Anlegerin und jedem Anleger transparent werden, ob eine Investition mit dem Zwei-Grad-Ziel von Paris vereinbar ist.

Finanzierungen in einzelne Projekte wie Kraftwerke oder Infrastruktur werde man anhand der Taxonomie relativ einfach auf ihre Klimafreundlichkeit bewerten können, glaubt Hörter. „Aber wir investieren über Aktien und Bonds in ganze Unternehmen mit komplexen Geschäftsaktivitäten. Mithilfe der Taxonomie muss am Ende klar sein, wieviel Prozent der Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens grün sind“, sagt er. Er fordert deshalb, dass auch nach Verabschiedung der Taxonomie eine Gruppe aus Experten das EU-Rahmenwerk für grüne Finanzprodukte weiterentwickelt und daran arbeitet, die Kriterien in konkrete Daten zu übersetzen, mit denen Investoren arbeiten können. „Das alles muss erst noch entwickelt werden“, sagt Hörter.

Kohle und Atomkraft gelten als nicht nachhaltig

Was das angeht, ist auch der Entwurf des Parlaments lediglich eine Richtschnur – für die es aber auch Lob von denjenigen gibt, die gerne härtere Regeln gehabt hätten. So schreibt etwa der Grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold, dass die Regeln des Parlaments Greenwashing erschweren würden. Denn das EU-Parlament fordert, Investitionen in Kohle, Atomkraft und andere CO2-intensive Anlagen definitiv nicht als ‚nachhaltig‘ deklarierbar zu machen. Sonst könnte eine Investition, mit der ein Kohlekraftwerk effizienter wird, mithilfe nachhaltiger Geldanlagen finanziert werden.

Ebenfalls positiv bewertet etwa Finance Watch, dass das Parlament die sozialen Mindeststandards nachhaltiger Geldanalgen stärken will – nach dem Vorschlag der Kommission hätten Investoren lediglich die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten müssen. Das Parlament fordert, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte eingehalten werden müssen, die als strenger gelten. Generell müssen nachhaltige Geldanlagen mindestens einem von sechs EU-Umweltzielen (beispielsweise Klimaschutz, Biodiversität oder Schutz der Meere) nützlich sein und dürfen keinem davon widersprechen.

Insgesamt dauert der Zeitplan der Kommission zur Reform der Finanzmärkte bis 2022 – und wird das nächste Parlament und die nächste Kommission nach der Wahl weiter beschäftigen. „Ich bin davon überzeugt, das Thema Sustainable Finance wird weiterhin oben auf der Agenda stehen“, sagt Karsten Löffler, der ebenfalls zu den von der EU berufenen Experten zählt und Co-Head der Frankfurt School – UNEP Collaborating Centre for Climate & Sustainable Energy Finance ist. „Das Thema Klimaschutz und Finanzmärkte ist schon so weit fortgeschritten, das wird nicht einfach wieder weggehen“, glaubt er.

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Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...