Am 28.04.2015 hatte der EÖR-Blog zwei Rechtsgutachten vorab ins Internet gestellt, die den Vorschlägen der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating Kompatibilität mit den Vorschriften von EU und WTO bescheinigten. Sie sind jetzt als „WISO-Diskurs“ im Druck erschienen. Ausgehend von drei Erkenntnissen hatte die Forschungsgruppe Gesetzesänderungen angeregt, um die Nachhaltigkeit des Wettbewerbs zu befördern:
Nachhaltigkeit steht zwar schon im Grundgesetz: Artikel 14 Absatz 2 GG („Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ – ähnlich auch Art. 17 und 34 der Grundrechte-Charta der EU) verpflichtet den Gesetzgeber, die nötigen Regelungen zu erlassen, um nachhaltigen Umgang mit den Gemeingütern sicherzustellen. Gemeingüter (Commons oder Common Goods) sind die Lebens- und Produktionsgrundlagen, namentlich die von der Natur gegebenen Rohstoffe und Ökosysteme sowie die von der Gesellschaft gestalteten Bedingungen für Gesundheit und Teilhabe. Denn diese Güter sind für alle da, gleich ob sie im Privateigentum oder im Gemeineigentum stehen oder als „freie“ Güter betrachtet werden. Doch in Wirklichkeit werden die Gemeingüter übernutzt, weil die Wettbewerbsordnung zulässt, ja, die Marktteilnehmer geradzu dazu zwingt, dass sie weitgehend ungezügelt verbraucht werden, ohne dass in ihre Wiederherstellung bzw. ihren Ersatz reinvestiert wird. So bereichert sich derjenige an ihnen, der Kosten auf die Allgemeinheit abwälzt, die er selbst tragen müsste(Externalisierung). Daraus folgt nicht nur Umweltzerstörung, sondern auch gesellschaftliche Desintegration, denn die Bereicherung kommt vor allem einer Minderheit zugute, während die Mehrheit der lebenden und erst recht der künftigen Menschheit in ihren Chancen benachteiligt wird. Daher sind folgende gesetzliche Bestimmungen notwendig – am besten in einem Artikelgesetz:
Herausgeber Philipp Fink (Friedrich-Ebert-Stiftung) schreibt in seinem Vorwort zur Publikation: „Wir brauchen eine nachhaltige Entwicklung, und dafür müssen die externalisierten Kosten künftig internalisiert werden. Eine wichtige Frage betrifft daher die Möglichkeit einer rechtlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele: Wie können wir diesen Zielen im nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Eigentumsrecht zu mehr Geltung verhelfen, um langfristig die Gemeingüter zu schützen? Im Rahmen ihrer Initiative „Nehmen & Geben“ haben die Mitglieder der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating (FG EÖR) konkrete Vorschläge für Vorschriften erarbeitet, die Nachhaltigkeitskriterien künftig im Eigentums- und Wettbewerbsrecht verankern. So sollen Unternehmen zu nachhaltigem Wirtschaften und zur Internalisierung der Kosten für die Nutzung natürlicher Ressourcen angehalten werden. Für die Umsetzung dieser Vorschriften ist jedoch deren Verträglichkeit mit nationalem Recht, mit EUund WTO-Bestimmungen zu klären. Im Rahmen des Fortschrittsforums der Hans-Böckler-, der Otto Brenner und Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat die FES deshalb zwei juristische Fachgutachten in Auftrag gegeben. Sie diskutieren die möglichen rechtspolitischen Optionen zur Umsetzung der Vorschläge und bewerten deren Verträglichkeit mit nationalem und internationalem Recht. Sie werden in diesem Band erstmals veröffentlicht.“ Jens Lowitzsch, Herwig Roggemann und Denis Suarsana diskutieren im ersten Gutachten mögliche rechtliche Anknüpfungspunkte, aber auch Hindernisse bei der Einführung eines Externalisierungsverbots in das Eigentums- und Wettbewerbsrecht. Ihr Gutachten „Rechtliche Verankerung eines eigentumsrechtlich ausgestalteten Externalisierungsverbots“ untersucht, welche rechtspolitischen Aspekte sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene zu beachten wären. Anschließend befasst sich Christian Pitschas mit der „Verankerung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen im Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung der Bestimmungen der WTO und EU“. Sein Gutachten geht zunächst dem Begriff der Nachhaltigkeit im WTO-Recht nach, erörtert den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und setzt sich mit Nachhaltigkeitskriterien als tarifären Handelshemmnissen auseinander, ehe er das Verhältnis zwischen EU-Recht und Nachhaltigkeit betrachtet. Beide Gutachten halten die Vorschläge der FG EÖR zur Änderung des Wettbewerbs- und Eigentumsrecht in Deutschland für mit EU- und WTO-Recht kompatibel. Zu Beginn führen Johannes Hoffmann und Gerhard Hofmann in die Thematik und die Vorschläge der FG EÖR ein – Hoffmann ist Geschäftsführer der FG EÖR, Hofmann leitet ihren Arbeitskreis Politik. Nachhaltigkeit im Wettbewerb verankern : Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Johannes Hoffmann et.al. – Bonn, 2015. – 87 S. = 900 KB, PDF-File – (WISO-Diskurs), Electronic ed.: Bonn : FES, 2015, ISBN 978-3-95861-011-8 ->Quellen und Link zur Broschüre:
Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die Max-Planck-Gesellschaft.
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