Rahmenbedingungen für nachhaltigen Wettbewerb in Deutschland, der EU und der WTO – Kompatibilität bescheinigt Kann den Zielen ökologischer, sozialer und kultureller Nachhaltigkeit im nationalen und internationalen Wettbewerbs- und Eigentumsrecht zu mehr Geltung verholfen werden? Wie könnte eine angemessene rechtliche Umsetzung dieser Ziele aussehen? Allgemeiner gefragt: Wie kann der mehr und mehr gemeingüterschädliche Wettbewerb nachhaltig gemacht werden? Wie können wir die Gemeingüter langfristig schützen? Diese Fragen diskutierten die Mitglieder der Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating (FG EÖR) und der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand und Lebensqualität“ in zwei Fachtagungen, die im Rahmen des Fortschrittsforums der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin stattfanden. Die Fachgespräche bauten auf den von der FG EÖR im Rahmen ihrer Initiative „Nehmen & Geben“ erarbeiteten konkreten Vorschlägen für Vorschriften auf, die auf eine Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien im Eigentums- und Wettbewerbsrecht und damit insbesondere auf die Vermeidung von Externalisierung zielen. Die beiden daran anschließenden juristischen Gutachten diskutieren mögliche rechtspolitische Optionen zur Umsetzung der Vorschläge und untersuchen ihre Verträglichkeit mit nationalem Recht, mit EU- und WTO-Bestimmungen. Rechtlich kompatibel? GG-, EU- und WTO-tauglich? Für die Umsetzung der erarbeiteten Vorschriften ist die Beantwortung der Frage nach ihrer Verträglichkeit mit nationalem Recht, mit EU- und WTO-Bestimmungen unumgänglich. Oftmals sieht sich die FG EÖR, wenn sie ihre Vorschläge, vor allem zum wettbewerbs- und zum Eigentumsrecht im Gespräch mit Politikerinnen und Politikern vorstellt, mit dem Einwand konfrontiert: „Aber Deutschland kann keinen Alleingang in der Sache unternehmen. Sind diese Vorschläge EU- und WTO- kompatibel?“ Zunächst war die FG EÖR einfach davon ausgegangen, dass diese Kompatibilität gegeben sei. Was die Regelungen der WTO betrifft, ist zwar ein für den Schutz von Gemeingütern relevanter Passus im TRIPS-Abkommen zu finden (Artikel 27, Abs. 2.; vgl Correa 2000: 64). Dieser Verweis allein reicht aber natürlich nicht aus, um die rechtliche Kompatibilität von Nachhaltigkeitskriterien angemessen zu klären. Daher empfand es die FG EÖR als sehr hilfreich, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung im Rahmen ihres Fortschrittsforums[4] juristische Fachgutachten in Auftrag gegeben und finanziert hat. Sie werden in diesem Band erstmals veröffentlicht. Während Christian Pitschas in seinem Gutachten die „Verankerung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen im Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung der Bestimmungen der WTO“ beleuchtet, untersuchen Jens Lowitzsch, Herwig Roggemann und Denis Suarsana die „Rechtliche Verankerung eines eigentumsrechtlich ausgestalteten Externalisierungsverbots“. Sie prüfen eine mögliche rechtliche Verankerung auf nationaler und europäischer Ebene und erörtern, ob und wie ein solches Externalisierungsverbot umgesetzt werden könnte und welche rechtspolitischen Fragen dadurch aufgeworfen werden. Beide Gutachten bescheinigen den Vorschlägen der FG EÖR zur Änderung des Wettbewerbs- und Eigentumsrecht in Deutschland EU- und WTO-Kompatibilität. Damit ist nach Ansicht der FG EÖR eine wichtige Frage beantwortet. Zu klären ist aber noch, welche kurz- und langfristigen Veränderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts die Umsetzung der Vorschläge zur Folge hätten – hier ist Raum für weitere Untersuchungen. Literatur
Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die Max-Planck-Gesellschaft.
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