An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Malmström hält TTIP für sehr transparent

EU-Handels-Kommissarin vor Bundestags-Wirtschaftsausschuss
Bundestag soll über TTIP mitentscheiden

Cecilia Malmström, Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDie für Handelspolitik zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hält die Verhandlungen über das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP „für den transparentesten Handelsprozess, den wir je hatten“. Viele Dokumente seien für Regierungen und Abgeordnete einsehbar, erklärte die Kommissarin vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Donnerstag. Von TTIP seien Kostenreduzierungen und Senkungen von Zöllen in vielen Bereichen zu erwarten, Standards würden nicht gesenkt. Wenn durch das Abkommen gegenseitige Anpassungen von Standards erfolgen würden, so werde es sich dabei um eine „Anpassung nach oben“ handeln, versicherte die Kommissarin. Zu den in Deutschland geäußerten Sorgen einer Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel der Trinkwasserversorgung erklärte sie, niemand werde gezwungen, etwas zu privatisieren oder andererseits Dienstleistungen in die öffentliche Hand zurückzunehmen.

Malmström erklärte, dass TTIP mit den USA möglichst noch während der Präsidentschaft von Barack Obama abgeschlossen werden sollten. Voraussetzung sei, dass man ein gutes Abkommen verhandelt habe. Wenn das nicht gelinge, „müssen wir warten“. Zu Fragen nach den Regelungen zu Schiedsgerichten in TTIP sagte die Kommissarin, dieser Bereich sei noch nicht verhandelt. Die europäische Position sei den USA übermittelt worden. Das Handelsabkommen CETA mit Kanada solle „so schnell wie möglich“ abgeschlossen werden. Die EU habe der kanadischen Regierung den neuen Vorschlag zu den Schiedsgerichten übermittelt. Sie sehe in dieser Frage Bewegungsspielraum.
Wirtschaftsausschuss - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20130415In der Debatte betonte die CDU/CSU-Fraktion, es bestehe großes Interesse an einer Sicherung der Standards. Zugleich zeigte sich ein Sprecher der Fraktion überzeugt, dass der Welthandel und die Globalisierung aktiv gestaltet werden müssten. Benötigt würden dafür moderne Abkommen. Die SPD-Fraktion sprach das CETA-Abkommen an. Ein Sprecher zeigte sich optimistisch, dass die neue Regierung von Kanada offen für Änderungen an den Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit an dem eigentlich schon ausgehandelten Abkommen sei. Auch die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die neuen Vorschläge der Kommission zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Kritisch setzten sich die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Äußerungen der EU-Kommissarin auseinander. Ein Sprecher der Linksfraktion erklärte, wenn TTIP wirklich das transparenteste Abkommen sei, „dann hätten wir weniger Probleme“. Aber dies sei nicht so. Der Sprecher verwies darauf, dass in den USA auch die Mitarbeiter von Kongressabgeordneten Zugang zu den Unterlagen hätten, die Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten dagegen nicht. Auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der Zugang zu den Unterlagen angesprochen und beklagt, dass die Transparenz immer noch nicht ausreichend sei.
Auf die Fragen nach dem Zugang für die Abgeordneten zu den Dokumenten, den auch der Ausschussvorsitzende Peter Ramsauer als besonders wichtig bezeichnet hatte, erklärte die Kommissarin, sie habe sich sehr stark für die Zugang eingesetzt. Die Bundestagsabgeordneten würden ihn auch bekommen und dürften Papier und Stift mitbringen, antwortete Malmström auf entsprechende Fragen. Dass Mitarbeiter von Abgeordneten des Europäischen Parlaments Zugang zu den Dokumenten bekämen, begründete Malmström damit, dass das Europäische Parlament das Äquivalent zum US-Kongress sei.
Die SPD-Fraktion ging auf Malmströms Äußerung ein, dass das TTIP vermutlich ein gemischtes Abkommen sei, also der Zustimmung der nationalen Parlamente bedürfe. Wenn das so sei, dann müssten die Bundestagsabgeordneten die gleichen Zugangsrechte wie die Europaabgeordneten haben. Die Linksfraktion bezeichnete die Unterscheidungen der EU-Kommission zwischen europäischen und nationalen Abgeordneten als „nicht akzeptabel“. Die Bundestagsabgeordneten müssten das Recht bekommen, ihre Mitarbeiter zur Einsichtnahme in die TTIP-Dokumente mitzubringen. (hib/HLE)

Experten für TTIP-Votum im Bundestag

Im Gegensatz zum Justizministerium

Bundestagsplenum  - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDas deutsche Parlament sollte über Verträge wie das transatlantische Handelsabkommen TTIP mitentscheiden. Das ist das einhellige Ergebnis einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die sechs geladenen Rechtsprofessoren kamen damit, wenn auch auf teilweise unterschiedlichen Argumentationssträngen, zu einem anderen Ergebnis als das Bundesjustizministerium. Dieses hatte in einer von Bundestagspräsident Norbert Lammert erbetenen Stellungnahme kein Mitentscheidungsrecht des nationalen Parlaments bei sogenannten gemischten Abkommen der Europäischen Union gesehen. Gemischte Abkommen sind solche, die auch Bereiche betreffen, welche nach den Europäischen Verträgen in den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten fallen. Dazu zählt neben dem derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten TTIP und dem umstrittenen Handelsabkommen CETA mit Kanada auch das zur Entscheidung anstehende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika.
Letzteres Abkommen hatte Lammert veranlasst, Bundesjustizminister Heiko Maas um eine Stellungnahme zu bitten, ob er eine Mitwirkung des Bundestags bei der Ratifizierung für geboten hält. Das Justizministerium führte daraufhin eine Reihe von Gründen an, warum dies nicht der Fall sei. Als Reaktion darauf baten Lammert und der Ältestenrat des Bundestages die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast, eine Expertenanhörung dazu durchzuführen.
Dort nannte der Kieler Rechtswissenschaftler Andreas von Arnauld die verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang „erstaunlich ungeklärt“. Es gebe eine einzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, hierzu, nämlich von 1952 zum deutsch-französischen Freundschaftsabkommen. Allerdings wiesen Arnault und auch andere Sachverständige auf die seitdem völlig veränderten Bedingungen hin und bezeichneten das Urteil daher, in den Worten des Heidelberger Staatsrechtlers Bernd Grzeszick, als „überholt“.
Gegen eine Beteiligung des Bundestages spricht, dass Deutschland mit Zustimmung des Parlaments Kompetenzen zum Abschluss internationaler Handelsabkommen an die EU übertragen hat. Umstritten ist allerdings, ob diese Übertragung auch dann noch wirksam ist, wenn diese Abkommen Bestimmungen enthalten, die nationale Kompetenzen betreffen. Der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen verwies darauf, dass es bei Vertragsverletzungen zu Schiedsgerichtsverfahren kommen könne, die sich dann gegen einen einzelnen Mitgliedsstaat richteten. Herdegen nannte daher, mit Zustimmung auch anderer Sachverständiger, die in solchen Abkommen vorgesehenen Schiedsgerichte als einen Punkt, der „auf jeden Fall“ eine Bundestagsbeteiligung rechtfertige.
Generell verwies der Bonner Rechtswissenschaftler Rudolf Dolzer darauf, dass die EU heute viel mehr Einfluss auf die Innenpolitik nehme als früher. Dadurch sei das deutsche „Parlament auch mehr gefordert“. Im Falle von TTIP komme hinzu, dass die Parlamente bisher, „ganz anders als der US-Kongress“, kaum Informationen erhielten. „Die weitgehende Abschottung des deutschen Parlaments im Verhandlungsprozess muss eine weitgehende Einbeziehung im Entscheidungsprozess nach sich ziehen“, folgerte Dolzer.
Die entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung spielt – neben Artikel 23 des Grundgesetzes zur Übertragung von Kompetenzen an die Union, den nur ein Teil der Sachverständigen für mit maßgeblich hielt – Artikel 59. Hier heißt es, dass „Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln“, der parlamentarischen Zustimmung bedürften. Anders ist es danach bei Verwaltungsabkommen. Der Bielefelder Europarechtler Franz C. Mayer setzte sich mit der Argumentation des Justizministerium auseinander, dass das Abkommen mit Westafrika nicht die Voraussetzungen nach Artikel 59 erfülle, und setzte dem entgegen: „Wenn Bundestag und Bundesregierung darüber streiten, dann ist es politisch.“ Zu einem ähnlichen Schluss kam der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Es könne „nicht zu viel, sondern höchstens zu wenig Bundestagsbeteiligung“ geben, sagte Möllers und folgerte: „Im Zweifel Zustimmungsbedürftigkeit.“
Eindeutig war auch die Antwort der Sachverständigen auf die Frage des SPD-Abgeordneten Sascha Raabe, wie der Bundestag damit umgehen solle, wenn sich das Kabinett über Bedenken hinwegsetzen und ein gemischtes Abkommen ohne Parlamentsvotum ratifizieren wolle. Wenn der Bundestag sich für zuständig halte, dann „muss er in der Lage sein, sich durchzusetzen“, forderte Möllers. Von einer präventiven Verfassungsklage riet Möllers ebenso wie sein Kollege Mayer ab. Karlsruhe wünsche sich einen selbstbewussten Bundestag, sagte Mayer und forderte: „Just do it – machen Sie ein Gesetz!“ Wenn die Bundesregierung dann damit ein Problem habe, könne sie ja nach Karlsruhe gehen.
Breiten Raum nahmen die Antworten auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Hendrik Hoppenstedt zu den Folgen einer Bundestagsbeteiligung auf den EU-Vertrag von Lissabon ein. „Wir haben Kompetenzen an die EU abgetreten“, so die Frage. „Wenn wir jetzt den Fuß in die Tür kriegen, hebelt das nicht Lissabon zu Teilen wieder aus?“ Mit Lissabon seien „bewusst nicht alle Außen-Kompetenzen vergemeinschaftet“ worden, antwortete Herdegen, es blieben auch „Rest-Kompetenzen der Mitgliedsstaaten“. Allerdings werde diese Kompetenzteilung, wie Arnauld ergänzte, „bei gemischten Abkommen wieder irgendwie verwischt“. Die Experten waren sich einig, dass dies ein Mitentscheidungsrecht der Mitgliedsstaaten zur Folge habe. Wie das dann im Inneren ausgestaltet werde, das sei, wie Herdegen sagte, „jedem Mitgliedsstaat überlassen“.
Im Anschluss an die Anhörung erklärte die Ausschussvorsitzende Künast, dass sich die Obleute der Fraktionen nun schnell zusammensetzen sollten, um Schlussfolgerungen aus der Anhörung zu Papier zu bringen. Diese sollten dann dem Bundestagspräsidenten übermittelt werden. (hib/PST)

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Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...