An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Indikator für Ressourcenproduktivität

Mehr Ressourceneffizienz in EU

Grüne Bundestagsfraktion logoDie Bundesregierung will in der EU einen „übergreifenden Indikator zur Bemessung der Ressourcenproduktivität“ einführen. Zudem würden auch Ziele zur Ressourceneffizienz angestrebt, „die auch die industriepolitischen Ziele der EU unterstützen“, schrieb die Bundesregierung in einer Antwort (18/12856) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12664).
Das aktuell auf EU-Ebene in einem sogenannten Trilog zwischen Ratspräsidentschaft, Berichterstattern des EU-Parlamentes und Vertretern der Europäischen Kommission verhandelte Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft bezeichnete die Bundesregierung in der Antwort als „Kompromiss zwischen ambitionierten Zielen und den Realitäten in den Mitgliedsstaaten“. Die Bundesregierung setze dabei nicht nur auf „EU-weit geltende, anspruchsvolle Ziele“, sondern habe auch ein besonderes Interesse daran, „die Staaten, die noch großen Nachholbedarf haben, in die Lage zu versetzen, die möglichen und für den Umwelt- und Ressourcenschutz notwendigen Erfolge zu erreichen“. Der Anspruch der Bundesregierung sei dabei, die EU-Ziele weiterhin zu übertreffen. (hib/SCR)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12856 und 18/12664 – 22.06.2017 –
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen Union

Vorbemerkung der Fragesteller 
Das Kreislaufwirtschaftspaket, das gerade in der Europäischen Union (EU) verhandelt wird, soll für unseren Müll einen umweltfreundlichen Regelungsrahmen vorgeben. Dies ist wichtig, da in der EU jedes Jahr bis zu 81,5 Millionen Tonnen allein an Verpackungsmüll anfallen. Hinzu kommt, dass in der EU Deutschland insgesamt und pro Kopf am meisten Verpackungsmüll produziert. Dies geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/6318) hervor. Es besteht daher auch ein Interesse Deutschlands an einem starken Kreislaufwirtschaftspaket. Mit dem Paket sollen gleich mehrere EU-Richtlinien geändert werden. Hierzu zählen die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Abfalldeponien, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie die Richtlinien hinsichtlich Altfahrzeugen, Altbatterien und Elektroaltgeräten. Das Paket zielt vor allem auf höhere Recyclingziele, ein EU-weites Deponieverbot für unbehandelte Abfälle und Vorgaben für die Getrenntsammlung von Abfällen. Flankiert wird das Paket von einem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Dieser enthält Maßnahmen zur Verbesserung des Ökodesigns von Produkten, wie etwa bessere Reparierbarkeit und längere Haltbarkeit. Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich von Sekundärrohstoffen, Kunststoffabfällen und Lebensmittelverschwendung.
Vorbemerkung der Bundesregierung 
Büro von EU-Kommission unmd -Parlament Berlin - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify 20130220Das sog. Kreislaufwirtschaftspaket wurde am 2. Dezember 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und beinhaltet neben einem „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ ein „Legislativpaket“. Der Aktionsplan sieht für die nächsten Jahre eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Kreislaufwirtschaft in Europa stärken sollen. Das Legislativpaket beinhaltet konkrete Vorschläge zur Änderung verschiedener abfallbezogener EU-Richtlinien.
Bundeskanzleramt - Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft 20140522Die Bundesregierung hat die Vorschläge begrüßt und verbindet mit den geplanten Maßnahmen und Rechtsänderungen die Hoffnung, dass sich die Kreislaufwirtschaft in ganz Europa auf ein hohes Niveau entwickelt. Derzeit ist zu beobachten, dass die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich vorangeschritten ist. So gibt es Staaten, die noch über 80 Prozent ihrer Abfälle und damit die darin eingebundenen Ressourcen deponieren, während andere Staaten bereits über 50 Prozent der Abfälle wieder in die Wirtschaft als Sekundärrohstoffe zurückführen. Das Legislativpaket, das derzeit im Trilog zwischen Ratspräsidentschaft, Berichterstattern des EU-Parlamentes und Vertretern der Europäischen Kommission verhandelt wird, stellt sich daher als Kompromiss zwischen ambitionierten Zielen und den Realitäten in den Mitgliedstaaten dar.
Neben EU-weit geltenden, anspruchsvollen Zielen ist es das besondere Interesse der Bundesregierung, auch die Staaten, die noch großen Nachholbedarf haben, in die Lage zu versetzen, die möglichen und für den Umwelt- und Ressourcenschutz notwendigen Erfolge zu erreichen. Gleichzeitig soll die Vorreiterrolle Deutschlands erhalten bleiben, indem neue Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft angegangen und die EU-weit gesteckten Ziele weiterhin übertroffen werden.
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen und nun im Trilog verhandelten Rechtsänderungen beziehen sich vor allem auf Regelungen, die die hochwertige Verwertung (insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling) sowie die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zum Gegenstand haben. Fragen der Abfallvermeidung sind im Legislativpaket nur sehr allgemein adressiert. Sie werden jedoch – genau wie weitere Aspekte des Ressourcenschutzes – im Rahmen des Aktionsplanes stärkere Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten

1. Inwieweit werden verbindliche Ziele zur Verringerung des absoluten Ressourcenverbrauchs unterstützt, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung hat sich mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm, welches erstmals im Jahr 2012 beschlossen und im Jahr 2016 fortgeschrieben wurde, sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie nationale Ziele zur Schonung der Ressourcen gesetzt. So soll einerseits die Rohstoffproduktivität zum Bezugsjahr 1994 bis zum Jahr 2020 verdoppelt und weiterhin der Trend der Gesamtrohstoffproduktivität von den Jahren 2000 bis 2010 bis in das Jahr 2030 fortgeschrieben werden.
Ziel ist es dabei, einerseits den Ressourceneinsatz vom Wirtschaftswachstum möglichst weitgehend zu entkoppeln und andererseits die Inanspruchnahme von Rohstoffen zu reduzieren. Dabei wird die Bundesregierung vor möglichen Maßnahmen den Nutzen zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Verhältnis zum Aufwand prüfen. Die Bundesregierung strebt die Entwicklung geeigneter Indikatoren und Ziele zur Ressourceneffizienz auf europäischer Ebene an, die auch die industriepolitischen Ziele der EU unterstützen. Sie setzt sich bereits seit einigen Jahren dafür ein, einen übergreifenden Indikator zur Bemessung der Ressourcenproduktivität zu etablieren.

2. Inwieweit wird die Verbesserung des Ökodesigns im Hinblick auf Materialeffizienz, Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingeignung unterstützt?

Die Verbesserung des Ökodesigns im Hinblick auf den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft und einer intelligenten Produktgestaltung wird von der Bundesregierung unterstützt. Die Bundesregierung setzt sich bei der Formulierung produktspezifischer Verordnungen stets für angemessene, technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, ökologisch sinnvoll sowie wirtschaftlich vertretbar sind und durch die Marktüberwachung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden können. Dies gilt auch für Anforderung an die Materialeffizienz, Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingeignung. Deshalb begrüßt die Bundesregierung, dass mit dem Arbeitsplan der „Spielraum für Verbesserungen bei der Ausarbeitung von Materialeffizienzvorschriften in Produktverordnungen systematischer untersucht werden“ soll. In diesem Rahmen wirken die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und das Umweltbundesamt auch aktiv an der Erarbeitung von Normen zu Aspekten der Materialeffizienz mit. Diese Ansätze werden in unterschiedlicher Weise auch im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung aufgegriffen. So sollen unter anderem Mindest- und Informationsanforderungen, zusätzlich auch bezogen auf die Europäische Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie, untersucht und ggf. eingeführt werden.

3.  Wird die Ausweitung des Ökodesigngedankens durch Integration von Materialeffizienzkriterien bei energieverbrauchsrelevanten Produkten sowie eine Erweiterung auf andere Produktkategorien des täglichen Bedarfs (z. B. Inneneinrichtungsgegenstände) befürwortet, und wenn nein, warum nicht?

Die Steigerung der Materialeffizienz, u. a. durch die Verlängerung der Produktnutzungsdauer, ist auch ein Ziel der Europäischen Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG). Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung überall dort, wo dies möglich und sinnvoll, ist mit Nachdruck für dynamische und anspruchsvollere Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung ein. Materialeffizienzkriterien sind bereits Teil des Ökodesigngedankens und wurden als Anforderung an die Mindestlebensdauer schon in Produktverordnungen zu Staubsaugern und Lampen umgesetzt. Eine Ausweitung der Materialeffizienzkriterien bei energieverbrauchsrelevanten Produkten wird derzeit im Rahmen des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission zur Ökodesign-Richtlinie geprüft. Eine Erweiterung auf nicht-energieverbrauchsrelevante Produktkategorien des täglichen Bedarfs ist unter der Ökodesign-Richtlinie zurzeit nicht geplant.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

4.  Inwieweit wird eine verpflichtende Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für alle Abfallströme, die mindestens die Kosten der Abfallbehandlung abdeckt und durch ökonomische Anreize Abfallvermeidung sowie Produkte und Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit und hohem Rezyklatanteil fördert, befürwortet, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung begrüßt Maßnahmen, die der Abfallvermeidung, einer besseren Recyclingfähigkeit und der Förderung des Rezyklateinsatzes in neuen Produkten dienen. Die erweiterte Produktverantwortung ist ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaftspolitik der Bundesregierung, das in Deutschland seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Die pauschale Ausdehnung der erweiterten Herstellerverantwortung auf alle Abfallströme wird jedoch nicht als das richtige Instrument angesehen. Vielmehr ist bei jedem Abfallstrom einzeln zu bewerten, ob die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung notwendig und sinnvoll ist. Zudem dürfen bestehende, gut funktionierende Systeme durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung nicht konterkariert werden.

5. Wie soll andernfalls eine Vergleichbarkeit und Zusammenarbeit der Herstellerverantwortungssysteme zwischen den EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden?

Um die genannten Ziele zu erreichen, ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich, die erweiterte Herstellerverantwortung für alle Abfallströme einzuführen.

6.  Inwieweit werden bindende Abfallvermeidungsziele für Siedlungsabfälle, Verpackungsabfälle und Lebensmittelabfälle befürwortet, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung hält ein konkretes Abfallvermeidungsziel für Siedlungsabfälle zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder für sachgerecht noch für tragfähig. Die fachliche Grundlage zur Entwicklung von Abfallvermeidungszielen auf EU-Ebene soll nach Artikel 9, Buchstabe c der Richtlinie 2008/98/EG durch die Auswertung der nationalen Abfallvermeidungsprogramme seitens der Europäischen Kommission erfolgen. Zum Vermeidungsziel für Lebensmittelabfälle und Verpackungen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bzw. 14 bis 16 verwiesen.

7.  Für welche über Quoten und freiwillige bzw. informative Maßnahmen hinausgehenden Instrumente setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, um diese Abfälle in Zukunft stärker zu vermeiden?

Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, bei der Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling an den ersten Stellen stehen. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplanes zur Kreislaufwirtschaft diskutiert werden.

8.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein zweistufiges Abfallvermeidungsziel für Restabfälle von maximal 150 kg ab 2025 und 100 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr, und wenn nein, warum nicht?

Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

9.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein zweistufiges Abfallvermeidungsziel für Verpackungsabfälle von maximal 120 kg ab 2025 und 90 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, bei der Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling an den ersten Stellen stehen. Mit Blick auf Verpackungsabfälle wird die Verpackungsverordnung mit dem neuen Verpackungsgesetz weiterentwickelt, das klare, anspruchsvolle Vorgaben und Anreize zur Vermeidung und zum Recycling enthält. Die Vorgabe quantitativer Vermeidungsziele ist nach Auffassung der Bundesregierung weder erforderlich noch sinnvoll.

10.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung ein Abfallvermeidungsziel für Lebensmittelabfälle von 50 Prozent bis 2030, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung befürwortet das Vermeidungsziel für Lebensmittelabfälle.
Sie weist darauf hin, dass sie sich bereits durch die im September 2015 verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele der UN zur Umsetzung des genannten Vermeidungsziels verpflichtet sieht. Das mit der Agenda 2030 angestrebte Ziel für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste (SDG 12.3) lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“.

11.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für über Kommunen und Hersteller als Abfall erfasste Textilien von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht?

Die im Auftrag des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) erstellte Studie „Konsum, Bedarf und Wiederverwendung von Bekleidung und Textilien in Deutschland“ (www.bvse.de/aktuelles/publikationen-zumherunterladen/ 1265-studie-textil.html) aus dem Jahr 2015 zeigt, dass von den gesammelten Alttextilien 54 Prozent zur Wiederverwendung als Second-Hand-Textilien vorbereitet werden. Angesichts dieser hohen Quote hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Alttextilien festzulegen.

12.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für als Abfall erfasste Elektrogeräte von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht (Antwort ggf. auch nach Gerätekategorie aufschlüsseln)?

Die Bundesregierung hält derzeit die Einführung einer eigenen Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten nicht für sinnvoll. Sie stützt sich dabei auf den „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über […] die Möglichkeit der Festlegung separater Ziele für die Vorbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zur Wiederverwendung […] (COM (2017) 173 final)“ (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/ DE/COM-2017-173-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF). Dieser stellt fest, dass es u. a. aufgrund des mit einer eigenen Quote verbundenen Aufwands für die Verwaltung, der Notwendigkeit eines differenzierten Mitteilungssystems sowie einer möglichen Ungleichbehandlung der Hersteller aufgrund der Kategorien- und Markenabhängigkeit der Vorbereitung zur Wiederverwendung nicht zielführend ist, eine eigene Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung einzuführen.
Aus Sicht der Bundesregierung sind mit Blick auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung zunächst grundlegende Fragestellungen zu untersuchen. Hierzu gehören u. a. die ökologischen Potenziale einer verlängerten Nutzungsdauer, die Mengenpotenziale und die Frage, wie eine rechtliche Abgrenzung zwischen Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung getroffen werden kann. Diese Fragestellungen werden derzeit im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht.

13.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Wiederverwendungsziele für Sperrmüll von mindestens 5 Prozent ab 2025 und mindestens 10 Prozent ab 2030, und wenn nein, warum nicht (Antwort ggf. auch nach Produktgruppe aufschlüsseln)?

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung für die Einführung von EU-weiten Wiederverwendungszielen für Sperrmüll. Zum einen fällt Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) als Siedlungsabfall bereits unter das diesbezügliche Recyclingziel. Zum anderen ist Sperrmüll ein sehr heterogenes Abfallgemisch, bei dem Art und Zusammensetzung örtlich stark differieren, sodass ein pauschales, verbindliches Wiederverwendungsziel und dessen Monitoring nicht zielführend wären.

14.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Verkaufsverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 10 Prozent ab 2025 und mindestens 30 Prozent ab 2030 im Vergleich zu 2018, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen ein. Entsprechende Regelungen sind im neuen Verpackungsgesetz vorgesehen. Verbindliche Anteile wiederverwendeter Verpackungen, verbunden mit entsprechenden Sanktionen, werden von der Bundesregierung nicht befürwortet. Solche Vorgaben, die sich letztlich an jeden Hersteller richten müssten, sind nicht über das gesamte Verpackungsspektrum sinnvoll und auch nicht praktikabel.

15.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Transportverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 10 Prozent ab 2025 und mindestens 30 Prozent ab 2030 im Vergleich zu 2018, und wenn nein, warum nicht?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

16.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils wiederverwendeter Getränkeverpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge von mindestens 70 Prozent ab 2025, und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung setzt sich für die Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen ein und hat entsprechende Maßnahmen im neuen Verpackungsgesetz vorgesehen. Ein im Europäischen Recht verankerter verbindlicher Mehrweganteil von mindestens 70 Prozent steht nicht zur Diskussion.

17.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung den Aufbau eines EU-weiten Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen, und wenn nein, warum nicht?

In Deutschland ist ein funktionierendes Pfand-/Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen eingerichtet. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn in der gesamten Europäischen Union solche Pfandsysteme eingerichtet würden und eine Kompatibilität sichergestellt werden könnte. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch den europäischen Institutionen.

18.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine EU-weite verpflichtende Kennzeichnung von Getränkeverpackungen als Einweg oder Mehrweg auf dem Produkt, und wenn nein, warum nicht?

In Deutschland wird zukünftig die im Verpackungsgesetz vorgesehene Hinweispflicht des Handels beim Vertrieb bepfandeter Verpackungen in Verbindung mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Getränkeindustrie und des Handels zur Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen die Transparenz deutlich verbessern und damit der Förderung von Mehrwegsystemen dienen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Maßnahme zumindest genauso wirksam wie eine Pflicht zur Kennzeichnung der Verpackung. In vielen Mitgliedstaaten gibt es – im Gegensatz zu Deutschland – kaum noch Mehrweggetränkeverpackungen. Ob in diesen Mitgliedstaaten eine Kennzeichnungspflicht eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.

19.  Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine am Output orientierte Berechnungsmethode für die Recyclingquote ein, und wenn nein, warum nicht?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Berechnung der Recyclingquote auf den Output der vorbehandelnden Recyclingschritte und damit auf den Input der letzten Verwertungsanlage einzuschränken, wird von allen Mitgliedstaaten (einschließlich Deutschlands) akzeptiert.

20.  Will die Bundesregierung die Recyclingquote mit Hilfe des Input-Wertes (Eingang letzte Verwertungsanlage bzw. Produkterzeugungsanlage) berechnen? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

21.  Ist die Bundesregierung bereit, in der EU zusätzliche Berichtspflichten für die Dokumentation einzelner Abfallströme einzuführen, damit es zukünftig möglich sein wird, Abfallmengen entlang der Recyclingwertschöpfungskette zu verfolgen, auch wenn diese mit anderen Abfallströmen aus anderen Quellen vermischt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Die Einführung solcher zusätzlicher Berichtspflichten über das bestehende Recht hinaus ist weder von der Europäischen Kommission noch von anderen Staaten vorgeschlagen worden. Es erscheint im Übrigen zweifelhaft, ob neue Dokumentationspflichten einzelner Abfälle eine Verfolgung von Abfallmengen entlang der Recyclingwertschöpfungskette ermöglichen oder erleichtern könnten. Recyclingprozesse bestehen in der Regel aus einer Abfolge von Sammel-, Misch-, Reinigungs-, Trenn-, Transport- und Transformationsprozessen, an deren Ende möglichst sortenreine, qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe oder Neu-Produkte stehen. Wollte man einzelne Bestandteile der gesammelten Abfälle verfolgen, so müssten bereits die Ausgangsprodukte mit speziellen Markern versehen werden, die – über alle Prozessketten hinweg – eine Nachverfolgung ermöglichen. Dies ist derzeit technisch und organisatorisch nicht realisierbar. Die bestehenden Berichtspflichten bezüglich Abfallarten, die besonderen Anforderungen unterliegen (Produktverantwortung, Recyclingziele, Gefährlichkeit), werden von der Bundesregierung unterstützt und praktiziert.

22.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Erhöhung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent bis 2030 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung befürwortet die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erhöhung der Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 60 Prozent bis zum Jahr 2025 und auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030. Eine weitergehende Quotenerhöhung wird hingegen nicht unterstützt. Eine Zielquote für die gesamte EU ist nur sinnvoll, wenn sie von allen Mitgliedstaaten realistischerweise in der vorgegebenen Zeit erreicht werden kann

23. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine Erhöhung der Recyclingziele für Verpackungsabfälle auf 80 Prozent bis 2030 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

In Deutschland wurden mit dem Verpackungsgesetz soeben die ohnehin anspruchsvollen Recycling-Anforderungen für Verkaufsverpackungen nochmals deutlich erhöht. Auch bei den Verhandlungen zur Änderung der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für anspruchsvolle Recyclingquoten ein. Diese Quoten müssen aber für alle Mitgliedstaaten realisierbar sein. Die vom Europäischen Parlament geforderte Quote von 80 Prozent auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgesehenen Berechnungsmethode erfüllt diese Anforderungen nach Auffassung der Bundesregierung.

24.  Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Durchsetzung einer EU-weiten getrennten Bioabfallsammlung bis 2020 und eines separaten Recyclingziels für Bioabfälle von mindestens 65 Prozent ab 2025 (Berechnung auf Basis des Inputs in den finalen Recyclingprozess), und wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung befürwortet die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Recycling und hat mit § 11 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und – ergänzend – mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 der neuen Gewerbeabfallverordnung die Grundlagen für eine flächendeckende Getrenntsammlung im deutschen Recht bereits gelegt.

25.  Warum hat die Bundesregierung, im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme der amtierenden und nächsten EU-Ratspräsidentschaftsstaaten), die Fragen der Organisation European Environmental Bureau (vom 12. April 2017) zu ihrer Position zu einzelnen abfallpolitischen Aspekten im Sinne der Transparenz von EU-Politik nicht beantwortet?

Aufgrund der Art und Weise, wie das European Environmental Bureau die Fragen gestellt hatte, war eine eindeutige Beantwortung der Fragen nicht möglich. Unterschiedliche Sachverhalte waren so miteinander verschränkt, dass eine einfache Ja/Nein-Beantwortung nicht seriös möglich war. Die Fragen wurden jedoch fernmündlich mit dem Fragesteller erörtert. Dieser sah wegen der fehlenden schriftlichen Beantwortung richtigerweise von einer Veröffentlichung ab.

26.  Wenn auf die Fragen 1 sowie 3 bis 21 verneinend geantwortet wurde, mit welchen alternativen politischen Maßnahmen sollen die erwünschten Umweltziele erreicht werden, für die sich die Bundesregierung auf EU-Ebene während der Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket einsetzen wird?

Die Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftspaket beziehen sich derzeit nur auf das Legislativpaket mit Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Änderungen des EU-Abfallrechts. Die meisten der gestellten Fragen beziehen sich nicht darauf, sondern auf Aspekte, die im Rahmen des Aktionsplanes Kreislaufwirtschaft bzw. bei dessen weiterer Umsetzung durch die Europäische Kommission zu stellen sind.
In Deutschland haben sich jedoch bereits vielfältige Aktivitäten entwickelt, die vorbildlich sind. Beispielhaft sind zu nennen: Das Carsharing-Gesetz, die Abgabe von Lebensmitteln durch zahlreiche Supermärkte auf freiwilliger Basis an die Tafeln oder andere soziale Organisationen, Reparaturcafés, kommunale und karitative Einrichtungen zur Wieder- und Weiternutzung von Möbeln, Haushaltsgegenständen, Kleidung etc., Pfandsysteme für unterschiedliche Verpackungsarten, Kennzeichnung von Mehr- und Einweg, Getrennterfassung von Bioabfällen und anderen Abfallgruppen sowie hohe Recyclingraten.
->Quellen:

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...