An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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CETA-TTIP: EU-Links zu Dokumenten

Webseite der EU-Kommission mit Texten und Erläuterungen (deutsch – Dokumente in Englisch)

Hier folgt eine Liste mit Links, welche die EU zur Rupert Schlegelmilch, GD Handel und TTIP-Chefunterhändler Bercero  EU-Kommission - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftInformation über CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) und TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, früher Trans-Atlantic Free Trade Agreement, TAFTA) zur Verfügung stellt – nicht alle dieser Links halten jedoch, was ihr Titel verspricht. Viele sind lediglich sogenannte Factsheets (Faktenblätter) oder (vorläufige) Positionspapiere.

Rupert Schlegelmilch, GD Handel, und TTIP-Chefunterhändler Ignacio Bercero, EU-Kommission – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Allerdings ist der komplette Text von CETA einzusehen, jedoch fehlt eine autorisierte deutsche Überstzung. Ganz am Ende das Thema ISDS und die zwischenstaatliche Streitschlichtung (GGDS) in der TTIP – der entscheidende Absatz über bedingungslose Unterwerfung unter den Schiedsspruch und Geheimhaltung.

Stichwort United States auf der EU-Webseite mit vielen Links:

Der konsolidierte Text von CETA (PDF-1634 Seiten, 6,6MB):


EU-Verhandlungstexte nach Kapiteln

Teil 1: MarktzugangBesserer Zugang zum US-Markt

Teil 2: Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
Bürokratie abbauen, Kosten senken – ohne qualitative Abstriche

Abstimmung von Rechtsvorschriften

Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzenschutz (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen – SPS)

Teil 3: Regelungen
Neue Regelungen – Erleichterungen und mehr Gerechtigkeit bei Einfuhren, Ausfuhren und Investitionen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Geistiges Eigentums und geografische Angaben

Zwischenstaatliche Streitbeilegung (GGDS)

Hier das entscheidende Kapitel (bedingungslose Unterwerfung unter den Schiedsspruch und Geheimhaltung)
The ruling of the arbitration panel shall be unconditionally accepted by the Parties. It shall not create any rights or obligations for natural or legal persons. The ruling shall set out the findings of fact, the applicability of the relevant provisions referred to in Article 2 and the basic rationale behind any findings and conclusions that it makes.
The [institutional body to be defined] shall make the ruling of the arbitration panel publicly available in its entirety within 10 days of its issuance, unless it decides not to do so in order to protect the confidentiality of confidential information.

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...