An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Befreiung – Vereinnahmung – Zurückweisung? Perspektiven im Verhältnis von Religionen und Menschenrechten

Dozenten

Dr. Johannes J. Frühbauer

Veranstaltungsart

Seminar, Masterveranstaltung

SWS

Sprache

Deutsch

Wochentag / Uhrzeit

Vorbesprechungstermin: Mi, 26.04.17, 11-12 Uhr s.t.

Fr. 12.05.17, 13 – 18 Uhr, Sa. 13.05.17, 10 – 16 Uhr s.t.

Fr. 26.05.17, 13 – 18 Uhr, Sa. 27.05.17, 10 – 16 Uhr s.t.

Ort

Weltethos-Institut, Hintere Grabenstraße 26, 72070 Tübingen

Voraussetzungen / Zielgruppe

Grundlagenwissen in Ethik, Theologie, Religionswissenschaften oder Politikwissenschaften sind von Vorteil 

Masterstudierende. Bachelorstudenten ab dem 5. Fachsemester können zugelassen werden.

Leistungsnachweis / Prüfungsformen / ECTS

Teilnahme, Referat, Hausarbeit
3 – 6 ECTS

Anmeldung

Per E-Mail – mit Angabe von Name, Matrikelnummer, Studienfach und Semesterzahl, Adresse, Geburtsort und -datum bei fruehbauer@weltethos.org

Anmeldefrist

21. April 2017

Max. Teilnehmerzahl

25

Literaturangaben

Bassiouni, Mahmoud, Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität,  Berlin: Suhrkamp 2014.

Joas, Hans, Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte, Berlin: Suhrkamp 2011.

Menschenrechte. Ein interdisziplinäres Handbuch, hg. v. Arnd Pollmann und Georg Lohmann, Stuttgart: J.B. Metzler 2012.

Religion und Säkularisierung. Ein interdisziplinäres Handbuch, hg. v. Thomas M. Schmidt und Annette Pitschmann, Stuttgart: J.B. Metzler 2014.

(ausführliche Literaturliste wird im Seminar ausgehändigt)

Beschreibung Menschenrechte sind von tagespolitischer Aktualität – und werden es weltweit auf absehbare Zeit bleiben. Sie sind elementar für das Zusammenleben der Menschen und deren individuellen Freiheits-, Schutz-, Mitwirkungs- und Teilhabeansprüche. Kaum verwunderlich ist es daher, dass die Frage nach den Menschenrechten in der politischen Ethik einen zentralen Platz einnimmt und in unmittelbarer Nähe zur Gerechtigkeitsthematik steht. Das Verhältnis zwischen Religionen und Menschenrechten kann und muss als spannungsreich beschrieben werden. Wie verträgt sich die moralische Universalität der Menschenrechte mit dem partikularen Ethos von Judentum, Christentum, Islam, Buddhismus und weiteren Religionen? In welcher Weise tragen Menschenrechte zu einer Zivilisierung von Religionen bei? Und in welcher Weise halten Religionen Deutungsressourcen für substanzielle menschenrechtliche Kategorien wie Würde und Freiheit bereit? Die Wechselbeziehung zwischen beiden grundlegend zu erkunden, ist Voraussetzung dafür, gehaltvolle Perspektiven in diesem Verhältnis für das weitere 21. Jahrhundert zu entwickeln – in europäischer und globaler Perspektive.