An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Beschränkte Einsicht mit Bedingungen

„Leseraum ermöglicht konstruktivere TTIP-Debatte“ – „Viel Spaß beim Lesen!“

BMWi - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftAb 01.02.2016 sollen alle Abgeordneten des Bundestages und Mitglieder des Bundesrates Einblick in die die geheimen Verhandlungsdokumente zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft  TTIP zwischen der EU und den USA erhalten. Bundeswirtschaftsminister Gabriel wird einen eigens dafür eingerichteten Leseraum im BMWi eröffnen.
BM Sigmar Gabriel, SPD - © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDer Minister wertete diese Eröffnung als wichtigen Schritt für mehr Transparenz bei den laufenden TTIP-Verhandlungen: „Nur durch Transparenz und enge Einbindung der nationalen Parlamente kann die erforderliche bessere Akzeptanz und Legitimität für die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA geschaffen werden“, zeigte sich Gabriel überzeugt. Die Bundesregierung habe sich seit Beginn der Verhandlungen dafür eingesetzt, den Verhandlungsprozess transparent zu gestalten, betonte er.
Konsolidierte Verhandlungsdokumente
Bei den Dokumenten handelt sich um sogenannte konsolidierte Verhandlungsdokumente, die als geheim eingestuft sind. „Konsolidiert“ bedeutet, dass die jeweiligen Verhandlungspositionen der USA und der EU-Kommission in den Dokumenten kenntlich gemacht sind und ersichtlich ist, wo bereits eine Verständigung erreicht wurde.
Bisher hatten nur wenige Einsicht
Bisher durften nur Mitglieder nationaler Regierungen – in Deutschland also der Bundesregierung – die TTIP-Dokumente einsehen. Dieses Recht nutzten lediglich knapp 40 Vertreter der Bundesministerien. Sie konnten die Dokumente entweder im TTIP-Leseraum der EU-Kommission in Brüssel oder in der Berliner US-Botschaft lesen. Nach heftiger Kritik unter anderem aus dem Europaparlament versprach die EU-Kommission mehr Offenheit. Ende 2015 einigten sich Unterhändler der EU und USA schließlich auf eine Öffnung der Dokumenteneinsicht auch für nationale Parlamente. Deutschland ist eines der ersten Länder, das nun von dieser Öffnung Gebrauch macht.
Kontruktivere Debatte?
Auf eine kontruktivere Debatte über TTIP hoffen jedenfalls die SPD-Bundestagsabgeordneten Bernd Westphal (wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher) und Dirk Wiese (zuständiger Berichterstatter). Denn ab 01.02.2016 wird im BMWi ein TTIP-Leseraum für alle Bundestagsabgeordnete geöffnet. „Das ist das Ergebnis vielfacher politischer Initiativen unter anderem der SPD und der Zivilgesellschaft. Wir halten das Maximum an Transparenz bei dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA als das zentrale Erfolgskriterium zur Akzeptanz des Abkommens in der Bevölkerung und erwarten jetzt eine konstruktivere Debatte,“ erklärten die beiden in Berlin. CORRECTIV logoDie investigative Journalistenredaktion CORRECT!V sieht das etwas kritischer: Ein bisher geheimes Schreiben der EU-Kommission, das correctiv.org vorliege, zeige die Restriktionen – dass die Leseräume jederzeit wieder abgeschafft werden können, und dass das Lesen nur unter strikten Bedingungen erlaubt sei. Das Lesevergnügen wird sich in Grenzen halten.
Bundestagsplenum  - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftDoch weiter die SPD-MdB: „Die Verhandlungen intendieren keinen gemeinsamen Markt mit den Amerikanern, in dem gleiche Gesetze oder gesellschaftliche Standards gelten sollen. Es geht schlichtweg um ein Handelsabkommen – um nicht mehr und nicht weniger. Daher erwarten wir jetzt auch ein Ende der Verteufelung von den zur Rede stehenden und diskutierten Handelsregeln.“
TTIP hat für SPD hohe Bedeutung
Ein internationales Handelsabkommen mit den USA habe für die SPD eine hohe Bedeutung, auch weil es bislang kein Handelsabkommen mit den USA gebe. „Die Weltwirtschaft braucht verlässliche Regeln. Wir wollen globale Standards für einen fairen und nachhaltigen Welthandel setzen.“ Was Westphal und Wiese unter „nachhaltig“ verstehen, enthalten sie der interessierten Leserschaft vor.
Sie plädieren für eine Einigung bei TTIP – „aber nicht um jeden Preis“. Deutsche und europäische Standards und Errungenschaften stünden nicht zur Diskussion: „Die Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards, das Recht der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und der Tarifautonomie werden durch TTIP nicht in Frage gestellt. Einen direkten oder indirekten Zwang zu Privatisierungen wird es durch TTIP nicht geben und die Daseinsvorsorge wird nicht gefährdet.“ (Wenn das stimmt, bräuchte man nicht weiter zu verhandeln.)
Die EU-Kommission strebe bei TTIP eine Reform des – in der Öffentlichkeit heiß diskutierten – bisherigen Investorenschutzes an. Diese habe Sigmar Gabriel angestoßen. Damit sollen demokratische und transparente Gerichtsverfahren mit unabhängigen Richtern und eine Revisionsinstanz im TTIP-Abkommen realisiert werden. (Doch unüberhörbar haben sich bereits zahlreiche Stimmen gemeldet, die darin keine Verbesserung erkennen könne.)
Die Stimme von CORRECT!V
Gerade kam die gute Nachricht zu mehr Transparenz bei dem umstrittenen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Allerdings dürften die Abgeordneten ziemlich ernüchtert gewesen sein, als sie die neun Seiten der EU-Kommission mit den haarkleinen Bedingungen zu Kenntnis genommen hatten. Unter anderem dürfen die Amerikaner die Texte wieder einziehen, wenn ein Abgeordneter öffentlich über das spricht, was er dort liest. Kopieren darf er nichts, noch nicht einmal wörtliche Zitate aus den Entwürfen abschreiben. Mitarbeiter des Bundestages, die oft die inhaltliche Arbeit vorbereiten, dürfen nicht rein. Und Pech natürlich für die Abgeordneten, die kein Englisch können. Übersetzt werden die Texte nicht.
USA stellen die Bedingungen

Bereits im Dezember hatte die EU-Kommission die Regierungen der Mitgliedsstaaten haarklein darüber informiert, an welche Bedingungen das Leserecht geknüpft ist:

  • Die Leseerlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Wörtlich heißt in dem am 14.12.2015 verfassten Dokument über die „Einrichtung von Leseräumen in den Mitgliedsstaaten“: „Die USA betonten, dass die Übermittlung von konsolidierten TTIP-Texten und deren Verfügbarkeit in den Leseräumen der Mitgliedsstaaten nur auf Probe (trial basis) erfolgt, und von der Integrität und Zuverlässigkeit der Vorgehensweise abhängt. Die USA haben darauf hingewiesen, dass sie die Genehmigung (…) in einem oder allen Mitgliedsländern widerrufen würden, falls eine unbefugte Veröffentlichung der Dokumente oder deren Inhalte erfolgen soll.“ In einem solchen Fall wolle man die Quelle der unbefugten Veröffentlichung ermitteln und „die entsprechenden Maßnahmen, darunter disziplinäre und/oder rechtlichen Maßnahmen“ angewenden. Mit anderen Worten: Gibt ein Abgeordneter Informationen über das, was er gelesen hat, an die Öffentlichkeit, wird der Mitgliedstaat bestraft.
  • Bundestagsabgeordnete werden beim Lesen der TTIP-Dokumente von einem Sicherheitsbeamten beaufsichtigt. Er „wird während der gesamten Zeit des Besuchs anwesend sein“ und soll nicht nur die persönlichen Daten des Parlamentariers und die Zeitpunkte der Einsichtnahme erfassen, sondern auch die Dokumente registrieren, die gesichtet werden.
  • Die Texte werden nicht ausgedruckt sondern können nur an Computern gelesen werden, die nicht mit dem Internet verbunden sind. Maximal acht Abgeordnete dürfen gleichzeitig an den Computer-Arbeitsplätzen TTIP-Texte lesen.
  • Wörtliche Zitate dürfen nicht abgeschrieben werden. „Besucher dürfen handschriftliche Notizen mitnehmen; solche Notizen dürfen aber im Umfang oder inhaltlich keine Kopien (…) von vertraulichen Inhalten wiedergeben.“
  • Es herrscht Handyverbot. „Mobiltelefone oder andere elektronische- oder Aufnahmegeräte sind im Leseraum nicht zugelassen.“

Hintergrund

Die USA haben in der Vergangenheit immer wieder durchblicken lassen, dass sie es nicht für nötig halten, die nationalen Parlamente der EU-Staaten in den TTIP-Informationsfluss einzubeziehen. Auch die EU-Kommission sieht die Parlamente der Mitgliedstaaten in der zweiten Reihe. Cecilia Malmström - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftEU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte kürzlich bei einer Diskussion mit dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages gesagt, dass Leserechte ein „Bonus“ für den Bundestag seien. Mitarbeitern der Abgeordneten – die oft deren fachliche Arbeit erledigen – bleibe der Zutritt zu den Räumen verwehrt.

Bei dem Treffen hatten die Parlamentarier die Kommissarin so verstanden, dass TTIP-Dokumente ins Deutsche übersetzt würden. Die EU-Kommission hat jetzt klar gestellt, dass das nicht geschehen werde. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Peter Ramsauer (CSU), informierte den Bundestag darüber am Montag per Brief: „Übersetzungen, die nicht von Rechts- und Sachverständigen formell überprüft und freigegeben worden sind, könnten zu Missverständnissen führen“, schrieb Ramsauer, die Kommission zitierend.

Norbert Lammert - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftEineinhalb Jahre lang hatten das Wirtschaftsministerium und zuletzt auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dafür gekämpft, die Vertragsentwürfe zu dem Freihandelsabkommen TTIP den Parlamentariern zugänglich zu machen. Die fehlende Transparenz der Verhandlungen ist einer der Hauptkritikpunkte an dem Handelspakt.

„Na dann, viel Spaß beim Lesen“, wünscht Correct!v
->Quellen:

Über den Autor:

Gerhard Hofmann

Gerhard Hofmann

Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die ...