Regierung informiert über TTIP – verspricht sie
Die Bundesregierung hat versichert, den Deutschen Bundestag nach den gesetzlichen Vorgaben „umfassend, zeitnah und fortlaufend“ über den Fortgang der Verhandlungen zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und die EU-internen Beratungen zu informieren. Auch alle von der EU erhaltenen Dokumente würden an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, heißt es in der Antwort (18/7299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7106).
EÖR-Blog dokumentiert die Antwort:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7106 – Stellungnahmen sowie Aufzeichnungen der Bundesregierung zu Verhandlungsdokumenten in den Verhandlungen der EU mit den USA zur TTIP und anderen Abkommen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einsicht in US-amerikanische Textvorschläge sowie konsolidierte Texte verweigert. Dagegen kann die Bundesregierung diese Texte in Leseräumen in Brüssel und in der US-Botschaft in Berlin einsehen. Um ihren Informationspflichten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber nachzukommen, hat die Bundesregierung angekündigt, auf Basis von aufgrund ihrer Einsichtnahme in den Leseräumen angefertigten Aufzeichnungen schriftliche Berichte über Themen und Inhalte der ihr zugänglichen Dokumente an den Deutschen Bundestag proaktiv zu übermitteln (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 18/5062). Ebenso ist sie, bezogen auf alle Handelsabkommen nach Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 4 Absatz 2 EUZBBG, verpflichtet, dem Deutschen Bundestag all ihre Initiativen und Stellungnahmen proaktiv zu übersenden, die sie im Rahmen der jeweiligen Verhandlungen an Organe der Europäischen Union (EU) übermittelt oder auf sonstige Weise in die Verhandlungen – auch informell – inhaltlich einbringt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss diese Übersendung in zeitlicher Hinsicht so erfolgen „dass der Bundestag die Informationen der Bundesregierung spätestens zu einem Zeitpunkt erhalten muss, der ihn in die Lage versetzt, sich fundiert mit dem Vorgang zu befassen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, bevor die Bundesregierung nach außen wirksame Erklärungen, insbesondere bindende Erklärungen zu unionalen Rechtsetzungsakten und intergouvernementalen Vereinbarungen, abgibt“ (2 BvE 2/11 – Urteil vom 19. Juni 2012, Ziff. 127).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente europäische Handelspolitik ein und stellt sicher, dass der Deutsche Bundestag in die Beratungsprozesse eng eingebunden ist. Dies gilt insbesondere für Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit einem oder mehreren Drittländern über Freihandelsabkommen.
Die Verhandlungen der EU im Bereich der Handelspolitik gehen inzwischen deutlich über reine Zollabbau- oder Handelsvereinfachungsfragen hinaus und betreffen zahlreiche politisch sensible Politikbereiche. Eine umfassende Information des Deutschen Bundestags über den Verlauf der Verhandlungen und die EUinternen Beratungen einschließlich die Positionierungen der Bundesregierung in den Verhandlungen ist deshalb ein notwendiger und wesentlicher Beitrag, um parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und die Akzeptanz für die Verhandlungen zu erhöhen.
Die Verhandlungen über die in den Fragen 1 bis 6 aufgeführten Abkommen werden von der Europäischen Kommission auf Grundlage der Verhandlungsmandate geführt, die der Rat der Kommission für die Verhandlungen einstimmig erteilt hat. Die Verhandlungen werden durch den Rat in dem auf Grundlage von Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingerichteten Handelspolitischen Ausschuss eng begleitet. Die Europäische Kommission unterrichtet diesen Ausschuss regelmäßig über den Stand der Verhandlungen.
Die Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag nach den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EuZBBG) umfassend, zeitnah und fortlaufend über den Fortgang der Verhandlungen und die EU-internen Beratungen. Dies geschieht insbesondere durch die Weiterleitung von Dokumenten und Sitzungsberichten, durch das Erstellen und Weiterleiten von besonderen Berichten, die Beantwortung parlamentarischer Fragen sowie mündliche Unterrichtungen in den Ausschüssen des Bundestags und im Plenum. Die Bundesregierung leitet alle ihr von der EU übermittelten Dokumente zu den Verhandlungen an den Bundestag weiter. Das umfasst alle Dokumente des Handelspolitischen Ausschusses, Positionspapiere, Textvorschläge sowie Stellungnahmen von EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten sowie ihre eigenen, in den Verhandlungen im Rahmen des dafür zuständigen Handelspolitischen Ausschusses abgegebenen Stellungnahmen.
Die Bundesregierung und die anderen EU-Mitgliedstaaten positionieren sich zu Verhandlungen über Handelsabkommen im Handelspolitischen Ausschuss sowohl auf Ebene der Mitglieder, als auch auf Ebene der Sitzungen der Stellvertreter und in den Sitzungen mit Schwerpunkt Dienstleistungen und Investitionen.
Über alle Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses verfasst die Bundesregierung detaillierte Drahtberichte, die ihre Position sowie die Position der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten wiedergeben.
In derselben Weise berichtet die Bundesregierung über Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter, die Aspekte der unter 1 bis 6 genannten Verhandlungen zum Gegenstand haben, sowie in Form von Vor- und Nachberichten sowie Drahtberichten über Sitzungen des Handelsministerrats. Darüber hinaus fertigt die Bundesregierung halbjährlich Berichte für den Deutschen Bundestag zu aktuellen Fragen der Handelspolitik im Zeitraum der jeweiligen Ratspräsidentschaften.
Die Bundesregierung verfasst zudem regelmäßig Berichte für den Deutschen Bundestag zum Stand der Verhandlungen. Auch berichtet die Bundesregierung schriftlich zu Einzelthemen der Verhandlungen an den Deutschen Bundestag, bzw. an einzelne Ausschüsse.
Die europäische Positionierung zu einzelnen Themenbereichen unterliegt im Verhandlungsverlauf und im Fortgang der EU-internen Beratungen ständigen Anpassungen.
Dabei werden auch die von den Verhandlungspartnern vorgelegten Vorschläge und die Fortentwicklungen in den Verhandlungen einbezogen. Die Position der Bundesregierung zu den betroffenen Verhandlungsthemen entwickelt sich im Verhandlungsverlauf ebenfalls weiter und wird in der Regel unmittelbar in den Handelspolitischen Ausschuss eingebracht. Die aktuelle Positionierung der Bundesregierung zu den unter 1 bis 6 aufgeführten Verhandlungen ergibt sich deshalb vorrangig aus den dem Deutschen Bundestag vorliegenden aktuellen Drahtberichten des Handelspolitischen Ausschusses und sonstigen Berichten.
Ferner verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf zahlreiche parlamentarische Fragen, die die Bundesregierung zu den jeweiligen Verhandlungen an den Deutschen Bundestag übermittelt hat.
Im Rahmen der Verhandlungen der EU mit den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft sind sog. konsolidierte Verhandlungstexte, die sich aus Textvorschlägen der EU und Textvorschlägen der USA zusammen setzen, bislang lediglich in einem Leseraum in Brüssel sowie in der US-Botschaft in Berlin durch Regierungsmitarbeiter einsehbar gewesen. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bisher in schriftlicher Form über die ausliegenden konsolidierten Texte informiert. Sie hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags konsolidierte Verhandlungstexte einsehen können. Hierzu hat es mittlerweile eine Einigung zwischen den Verhandlungsführern der Europäischen Kommission sowie den USA gegeben, wonach EU-Mitgliedstaaten nunmehr eigene Leseräume einrichten können, in denen neben Regierungsmitarbeitern auch nationale Abgeordnete Zugang zu den Dokumenten erhalten können. Ein solcher Leseraum wird in Kürze im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eröffnet.
Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 aufgeführten schriftlichen Stellungnahmen der Bundesregierung im Handelspolitischen Ausschuss sowie die aufgeführten eigenen Initiativen auf politischer Ebene bereits weitgehend an den Bundestag übermittelt worden sind. Dabei handelt es sich um den Kern der Positionierungen der Bundesregierung, die – wie ausgeführt – in erster Linie mündlich in den dafür vorgesehen EU-Gremien erfolgen und dem Bundestag auf Grundlage der umfassenden Drahtberichterstattung bekannt sind.
- Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit den USA (TTIP) an die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das TTIPAbkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
- TTIP – Public procurement – Comments by Bulgaria, France, Germany, Italy, the Netherlands and Poland on the document “EU expectations of US deliverables with regard to State level entities (DS 1142/14) vom 11. März 2014, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 12. März 2014
- Kommentare zu nachhaltiger Entwicklung (DS 1236/14) vom 13. Mai 2014, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 14. Mai 2014
- German Comments TTIP regulatory Coherence (m.d. 444/14) vom 23. Dezember 2014, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 20. Januar 2015
- Stellungnahme zum Entwurf für ein zweites Angebot der EU an die USA zu Dienstleistungen, DS 1426/15 vom 3. Juli 2015, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 6. Juli 2015
- German Comments on the EU paper on Competition, State Owned Enterprises and Subsidies (DS 1096/14 and textual proposal on SOEs made public on 7 January 2015) vom 9. Juli 2015 (m.d. 226/15), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 10. Juli 2015.
Die Bundesregierung hat zudem folgende Initiativen im Rahmen der Verhandlungen der TTIP ergriffen:
- Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an EU-Handelskommissar De Gucht vom 26. März 2014 zur Durchführung einer öffentlichen Konsultation und zur Ausgestaltung des Investitionsschutzes,
- Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an EU-Handelskommissarin Malmström vom 28. April 2015 zur Übermittlung des Gutachtens für ein modernes Investitionsschutzkapitel von Prof. Dr. Krajewski,
- Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an EU-Handelskommissarin Malmström vom 20. August 2015 zur Verbesserung der Information nationaler Parlamente und zur Transparenz der TTIP-Verhandlungen, übermittelt an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags am 20. August 2015
- Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an EU-Handelskommissarin Malmström vom 13. Oktober 2015 zum Zugang von nationalen Abgeordneten zu konsolidierten Verhandlungstexten und Einrichtung eines Leseraum im Deutschen Bundestag
- Schreiben von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel an EU-Handelskommissarin Malmström vom 13. Oktober 2015 zum Vorschlag der Europäischen Kommission für reformierten Investitionsschutz.
- Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) an die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen? Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das CETA-Abkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Deutschen Bundestag übermittelt worden sind.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
- Comments from Germany on CETA negotiations vom 16. Dezember 2009; m.d. 792/09
- EU-Canada CETA: German Comments on EU Government Procurement and on the Canadian tariff offers in the agricultural sector vom 14. Januar 2010 (m.d. 021/10)
- German comments on the draft full CETA text as of 6. April 2010 vom 10. Mai 2010 (m.d. 255/10)
- German comments on consolidated text CETA (IP chapter) vom 14. Oktober 2010 (m.d. 575/10)
- Canada-EU CETA draft consolidated text – post round VI chapter on intellectual property vom 12. Juli 2011 (m.d. 359/11), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 12. Juli 2011.
- Draft text on investor state dispute settlement for EU agreements: Germanys comments on m.d. 53/12 rev 2 vom 14. Juni 2012 (m.d. 81/12), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012.
- German Comments on EU offer to CAN Annex I and II, Nachricht vom 7. September 2012, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 10. September 2012.
- German comments on the current state of CETA negotiations (m.d. 415/12 u.m.d. 322/12) vom 25. Oktober 2012 (m.d. 441/12), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012.
- German comments on CETA (car package and procurement package and services chapter) vom 18. Juni 2013 (m.d. 227/13), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 18. Juni 2013.
- CETA and Singapore FTA ISDS text – possible inconsistencies with the Fianancial Responsibility Regulation (FRR) and a mixed nature of agreements vom 3. Dezember 2013; m.d. 212/13 CZ,DE,PL u.SK, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2013.
- German proposal on the treatment of investments in the resolution of credit institutions and investment firms and the treatment of government bonds in the Investment Chapter of CETA vom 8. August 2014, übermittelt an die Europäische Kommission am 8. September 2014;
- EU Maximum initial market access offer for public procurement – preliminary German comments (DS 1554/14) vom 20. November 2014, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 21. November 2014.
Die Bundesregierung hat zudem folgende Initiativen im Rahmen der Verhandlungen von CETA ergriffen
- Schreiben von Staatssekretär Kapferer an EU-Handelskommissar De Gucht vom 23. Juni 2014 zur Konsistenz der Haftungsaufteilungs-Verordnung mit CETA
- Schreiben von Staatssekretär Machnig an EU-Handelskommissarin Malmström vom 14. November 2014 zu Nachbesserungsbedarf bei CETA
- Vorschläge von Bundesminister Gabriel mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Schweden zur „Verbesserungen an CETA und darüber hinaus – Meilensteine für einen modernen Investitionsschutz setzen“ vom Februar 2015 (Madrider Papier)
- Vorstellung und Veröffentlichung von zwei Gutachten zu CETA am 23. September 2014 (Gutachten von Prof. Dr. Schill zu den Auswirkungen der Bestimmungen zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers und Gutachten von Prof. Dr. Mayer zur Frage, ob CETA ein gemischtes Abkommen darstellt), übermittelt am 22. September 2014 an die Vorsitzenden aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen (sowie an die Länder) mit Schreiben von BM Gabriel vom 22. September 2014
- Schreiben von BM Gabriel an EU-Handelskommissarin Malmström vom 18. September 2015 zur Veröffentlichung des CETA-Verhandlungsmandats.
- Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Vietnam an die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Vietnam Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
- German Comments on the Negotiations on a Free Trade Agreement with Vietnam (m.d. 62/15 vom 3. März 2015), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 3. März 2015.
- German Comments on the Draft Proposal for an Annex on Public Debt for the EU-Vietnam FTA (MD 80/15) (m.d. 98/15 vom 18. Juni 2015), übermittelt an den Bundestag am 18. Juni 2015.
- German Comments on the Draft Proposal for an Annex on Public Debt for the EU Vietnam FTA (MD 100/15) (m.d. 102/15 vom 26. Juni 2015), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2015.
- Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Japan an die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Japan Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
- German Comments on the draft mandate on Japan (m.d. 367/12 vom 24. September 2012), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 24. September 2012
- Comments by France, Germany, Italy and Spain on the „One year package on railway procurement“ (m.d. 169/14 vom 19. Mai 2014), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 19. Mai 2014
- Comments by Germany on priority non-tariff barriers (m.d. 282/14 vom 19. September 2014), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 19. September 2014
- Preliminary German Comments on the EU maximum initial market access offer for Public Procurement (DS 1554/14 vom 20. November 2014), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 21. November 2014
- German Comments on the Draft of a EU first revised market access offer on Public Procurement (m.d. 336/15 vom 29. Oktober 2015), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 30. Oktober 2015.
- Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen mit Singapur an die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission, anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Singapur Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
- German interests in the FTA negotiations between the EU and Singapore (m.d. 671/10 vom 18. November 2010)
- CETA and Singapore FTA – ISDS text and possible inconsistencies with the Financial Responsibility Regulation (FRR) (m.d. 212/13 vom 3. Dezember 2013), übermittelt an den Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2013
- Mixed Nature of the EU-Singapore FTA and the CETA (m.d. 490/13 vom 17. Dezember 2013).
- Wie viele Stellungnahmen und Initiativen zu welchen Themen/Fragen (bitte einzeln auflisten) hat die Bundesregierung im Rahmen der Mandatserteilung und der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen zu Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) an die Europäische Kommission übermittelt, um zu Textvorschlägen der Europäischen Kommission , anderer Verhandlungspartner oder konsolidierten Texten Stellung zu nehmen?
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU, insbesondere im Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen, zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das TiSA-Abkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen an die Europäische Kommission übermittelt:
- German Comments – TiSA EU draft offer, m.d. 96-13 vom 22. Juli 2015, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 8. August 2013
- German Comments – TiSA revised EU draft offer, m.d. 186-13 vom 24. Oktober 2013, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 31. Oktober 2013
- TiSA negotiations: digital issues (Fragen von u. a. Deutschland und Reaktion der Kommission), m.d. 17-15 vom 4. Februar 2015, übermittelt an den Deutschen Bundestag am 5. Februar 2015.
- Wann hat die Bundesregierung die in den Fragen 1 bis 6 erfragten Stellungnahmen und Initiativen jeweils an die Europäische Kommission, andere Organe der EU, andere Mitgliedstaaten oder die Verhandlungspartner übermittelt oder auf sonstige Weise, auch im Rahmen von informellen Vorgesprächen, inhaltlich in die Verhandlungen eingespeist, und wann hat sie diese proaktiv dem Deutschen Bundestag übersandt bzw. ihn darüber informiert (bitte für jede Stellungnahme einzeln auflisten)?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt wird, stehen die einzelnen Stellungnahmen und Initiativen im Kontext eines Verhandlungs-und Beratungsprozesses, über den der Bundestag durch zahlreiche weitere Berichte und Dokumenten fortlaufend unterrichtet wurde. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 aufgeführten Übermittlungsdaten.
- Zu welchen Kapiteln hat die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen bereits konkrete Textvorschläge unterbreitet, und für welche Kapitel gibt es bereits konsolidierte Texte (bitte vollständig auflisten)?
Nach der zuletzt von der Europäischen Kommission übermittelten Übersicht gibt es derzeit in zwölf Bereichen Textvorschläge der US-Seite, die zu konsolidierten Verhandlungstexten mit EU-Textvorschlägen zusammengeführt wurden. Dies bedeutet nicht, dass sich beide Seiten über entsprechende Kapitel geeinigt haben, sondern lediglich, dass beide Seiten ausformulierte Rechtstexte vorgelegt haben.
Dies betrifft die Kapitel: Streitschlichtung Staat-Staat (Dispute Settlement), Marktzugang für Waren und Gleichbehandlung (National Treatment and Market Access for Goods), Wettbewerb (Competition), Öffentliche Auftragsvergabe (Public Procurement), Technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade), Kleine und mittlere Unternehmen (SME), Staatliche Unternehmen (State Owned Enterprises), Zollverfahren und Zollerleichterungen (Customs and Trade Facilitation), Elektronische Kommunikation / Telekommunikation (Electronic Commerce / Telecommunications), Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS – Sanitary and Phytosanitary Measures), Regulatorische Kohärenz / Regulatorische Kooperation (Regulatory Cooperation / Regulatory Coherence, Transparency and Other Good Regulatory Practices), Landwirtschaft (Agriculture), Grenzüberschreitender Dienstleistungshandel (Cross-boarder Trade in Services).
- Welche dieser in Frage 8 genannten Textentwürfe sind der Bundesregierung übermittelt worden?
- Welche dieser in Frage 8 genannten Textentwürfe sind der Bundesregierung in mindestens einem der Leseräume in Brüssel bzw. Berlin zugänglich?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind die jeweiligen EU-Textvorschläge übermittelt worden, die in die konsolidierten Texte aufgenommen wurden. Die konsolidierten Textentwürfe selbst werden den EU-Mitgliedstaaten nicht übermittelt. Die in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 aufgeführten Texte sind der Bundesregierung im Leseraum der Europäischen Kommission in Brüssel sowie in der US-Botschaft in Berlin zugänglich.
11. Wann und in welche ihr in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur Verfügung stehenden Dokumente zu den Verhandlungen zur TTIP hat die Bundesregierung Einsicht genommen (bitte sowohl Zeitpunkte als auch Dokumententitel einzeln auflisten, bitte auch die Gründe erläutern, sollte die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen können)?
12. Wann und zu welchen ihr in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur Verfügung stehenden Dokumenten zu den Verhandlungen zur TTIP hat die Bundesregierung sich Aufzeichnungen gemacht (bitte sowohl Zeitpunkte als auch Dokumententitel einzeln auflisten, bitte auch die Gründe erläutern, sollte die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen können)?
13. Über welche der Bundesregierung in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur Verfügung stehenden Dokumente zu den Verhandlungen zur TTIP hat eine Bundesministerin bzw. ein Bundesminister wann Kenntnis bekommen (bitte sowohl Zeitpunkt der Kenntnisnahme als auch Dokumententitel einzeln auflisten)?
Die Fragen 11, 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung des Leseraums der Europäischen Kommission durch Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Der Leseraum in der US-Botschaft wurde seit seiner Eröffnung im Mai 2015 von 37 Personen aus verschiedenen Ressorts aufgesucht. Die konsolidierten Texte wurden von Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der verschiedenen Ressorts auf Fachebene eingesehen, wobei es ihnen frei stand, Notizen anzufertigen. Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, welche Texte von den Personen jeweils durchgesehen wurden und ob zu den Texten Notizen gemacht wurden.
14. Welche schriftlichen Berichte hat die Bundesregierung zu den nur ihr und keinem Bundestagsabgeordneten allein aufgrund seines Status als gewählter Volksvertreter zugänglichen Dokumenten angefertigt und dem Deutschen Bundestag in einer Weise, dass sichergestellt ist, dass sie allen Bundestagsabgeordneten zugänglich sind, bis zum 1. Dezember 2015 übermittelt (bitte einzeln und mit Datum der Übermittlung auflisten)?
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag schriftliche Berichte zu den vertraulichen Inhalten der konsolidierten Texte übermittelt. Sofern Berichte als Drahtberichte übermittelt wurden, sollten diese in der Datenbank EuDOX abrufbar sein. Sofern Berichte an Ausschüsse im Bundestag übermittelt wurden, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Berichte im Bundestag an die mitberatenden Ausschüsse übermittelt wurden oder anderweitig für Bundestagsabgeordnete, die nicht Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind, zugänglich gemacht wurden.
- Die Bundesregierung hat mit Hauptstadtbericht vom 1. April 2015 über den im Leseraum in Brüssel ausliegenden konsolidierten Text für das Kapitel über Sanitäre- und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Kapitel) informiert.
- Die Bundesregierung hat zudem einen schriftlichen Bericht vom 26. Juni 2015 über Einzelfragen des konsolidierten Texts für das Kapitel über Sanitäre- und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Kapitel) auf Bitte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 29. Juni 2015 an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt.
- Die Bundesregierung hat mit Hauptstadtbericht vom 18. Dezember 2014 über den konsolidierten Text für das Kapitel über Warenhandel berichtet.
- Die Bundesregierung hat mit Hauptstadtbericht vom 12. Februar 2015 über den konsolidierten Text für das Kapitel über technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade) berichtet.
- Die Bundesregierung hat mit Bericht vom 18. Juni 2015 an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags über den konsolidierten Text für das Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kapitel, Chapter on Small and Medium Sized Enterprises) berichtet. Der Bericht wurde mit Schreiben vom 30. Juni 2015 übermittelt.
15. In wie vielen Fällen sind die in Frage 12 erfragten Aufzeichnungen nicht in schriftlichen Berichten der Bundesregierung aufgegriffen worden, und warum ist dies nicht erfolgt?
16. In wie vielen Fällen sind die in Frage 12 erfragten Aufzeichnungen in schriftlichen Berichten der Bundesregierung aufgegriffen worden (bitte genau auflisten, in welchen)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat auf Wunsch des Deutschen Bundestages gesonderte schriftliche Berichte zu den Dokumenten angefertigt. Allerdings können auch in Drahtberichten oder sonstigen Berichten der Bundesregierung einzelne Verweise auf den Verhandlungsstand im Bereich der konsolidierten Texte aufgeführt sein. Die entsprechenden Berichte liegen dem Deutschen Bundestag vor.
->Quellen: