Die Bundesregierung hat versichert, den Deutschen Bundestag nach den gesetzlichen Vorgaben „umfassend, zeitnah und fortlaufend“ über den Fortgang der Verhandlungen zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und die EU-internen Beratungen zu informieren. Auch alle von der EU erhaltenen Dokumente würden an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, heißt es in der Antwort (18/7299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7106). EÖR-Blog dokumentiert die Antwort: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7106 – Stellungnahmen sowie Aufzeichnungen der Bundesregierung zu Verhandlungsdokumenten in den Verhandlungen der EU mit den USA zur TTIP und anderen Abkommen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einsicht in US-amerikanische Textvorschläge sowie konsolidierte Texte verweigert. Dagegen kann die Bundesregierung diese Texte in Leseräumen in Brüssel und in der US-Botschaft in Berlin einsehen. Um ihren Informationspflichten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber nachzukommen, hat die Bundesregierung angekündigt, auf Basis von aufgrund ihrer Einsichtnahme in den Leseräumen angefertigten Aufzeichnungen schriftliche Berichte über Themen und Inhalte der ihr zugänglichen Dokumente an den Deutschen Bundestag proaktiv zu übermitteln (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 18/5062). Ebenso ist sie, bezogen auf alle Handelsabkommen nach Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 4 Absatz 2 EUZBBG, verpflichtet, dem Deutschen Bundestag all ihre Initiativen und Stellungnahmen proaktiv zu übersenden, die sie im Rahmen der jeweiligen Verhandlungen an Organe der Europäischen Union (EU) übermittelt oder auf sonstige Weise in die Verhandlungen – auch informell – inhaltlich einbringt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss diese Übersendung in zeitlicher Hinsicht so erfolgen „dass der Bundestag die Informationen der Bundesregierung spätestens zu einem Zeitpunkt erhalten muss, der ihn in die Lage versetzt, sich fundiert mit dem Vorgang zu befassen und eine Stellungnahme zu erarbeiten, bevor die Bundesregierung nach außen wirksame Erklärungen, insbesondere bindende Erklärungen zu unionalen Rechtsetzungsakten und intergouvernementalen Vereinbarungen, abgibt“ (2 BvE 2/11 – Urteil vom 19. Juni 2012, Ziff. 127). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt sich für eine transparente europäische Handelspolitik ein und stellt sicher, dass der Deutsche Bundestag in die Beratungsprozesse eng eingebunden ist. Dies gilt insbesondere für Verhandlungen der Europäischen Union (EU) mit einem oder mehreren Drittländern über Freihandelsabkommen. Die Verhandlungen der EU im Bereich der Handelspolitik gehen inzwischen deutlich über reine Zollabbau- oder Handelsvereinfachungsfragen hinaus und betreffen zahlreiche politisch sensible Politikbereiche. Eine umfassende Information des Deutschen Bundestags über den Verlauf der Verhandlungen und die EUinternen Beratungen einschließlich die Positionierungen der Bundesregierung in den Verhandlungen ist deshalb ein notwendiger und wesentlicher Beitrag, um parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und die Akzeptanz für die Verhandlungen zu erhöhen. Die Verhandlungen über die in den Fragen 1 bis 6 aufgeführten Abkommen werden von der Europäischen Kommission auf Grundlage der Verhandlungsmandate geführt, die der Rat der Kommission für die Verhandlungen einstimmig erteilt hat. Die Verhandlungen werden durch den Rat in dem auf Grundlage von Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingerichteten Handelspolitischen Ausschuss eng begleitet. Die Europäische Kommission unterrichtet diesen Ausschuss regelmäßig über den Stand der Verhandlungen. Die Bundesregierung informiert den Deutschen Bundestag nach den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EuZBBG) umfassend, zeitnah und fortlaufend über den Fortgang der Verhandlungen und die EU-internen Beratungen. Dies geschieht insbesondere durch die Weiterleitung von Dokumenten und Sitzungsberichten, durch das Erstellen und Weiterleiten von besonderen Berichten, die Beantwortung parlamentarischer Fragen sowie mündliche Unterrichtungen in den Ausschüssen des Bundestags und im Plenum. Die Bundesregierung leitet alle ihr von der EU übermittelten Dokumente zu den Verhandlungen an den Bundestag weiter. Das umfasst alle Dokumente des Handelspolitischen Ausschusses, Positionspapiere, Textvorschläge sowie Stellungnahmen von EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten sowie ihre eigenen, in den Verhandlungen im Rahmen des dafür zuständigen Handelspolitischen Ausschusses abgegebenen Stellungnahmen. Die Bundesregierung und die anderen EU-Mitgliedstaaten positionieren sich zu Verhandlungen über Handelsabkommen im Handelspolitischen Ausschuss sowohl auf Ebene der Mitglieder, als auch auf Ebene der Sitzungen der Stellvertreter und in den Sitzungen mit Schwerpunkt Dienstleistungen und Investitionen. Über alle Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses verfasst die Bundesregierung detaillierte Drahtberichte, die ihre Position sowie die Position der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten wiedergeben. In derselben Weise berichtet die Bundesregierung über Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter, die Aspekte der unter 1 bis 6 genannten Verhandlungen zum Gegenstand haben, sowie in Form von Vor- und Nachberichten sowie Drahtberichten über Sitzungen des Handelsministerrats. Darüber hinaus fertigt die Bundesregierung halbjährlich Berichte für den Deutschen Bundestag zu aktuellen Fragen der Handelspolitik im Zeitraum der jeweiligen Ratspräsidentschaften. Die Bundesregierung verfasst zudem regelmäßig Berichte für den Deutschen Bundestag zum Stand der Verhandlungen. Auch berichtet die Bundesregierung schriftlich zu Einzelthemen der Verhandlungen an den Deutschen Bundestag, bzw. an einzelne Ausschüsse. Die europäische Positionierung zu einzelnen Themenbereichen unterliegt im Verhandlungsverlauf und im Fortgang der EU-internen Beratungen ständigen Anpassungen. Dabei werden auch die von den Verhandlungspartnern vorgelegten Vorschläge und die Fortentwicklungen in den Verhandlungen einbezogen. Die Position der Bundesregierung zu den betroffenen Verhandlungsthemen entwickelt sich im Verhandlungsverlauf ebenfalls weiter und wird in der Regel unmittelbar in den Handelspolitischen Ausschuss eingebracht. Die aktuelle Positionierung der Bundesregierung zu den unter 1 bis 6 aufgeführten Verhandlungen ergibt sich deshalb vorrangig aus den dem Deutschen Bundestag vorliegenden aktuellen Drahtberichten des Handelspolitischen Ausschusses und sonstigen Berichten. Ferner verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf zahlreiche parlamentarische Fragen, die die Bundesregierung zu den jeweiligen Verhandlungen an den Deutschen Bundestag übermittelt hat. Im Rahmen der Verhandlungen der EU mit den USA über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft sind sog. konsolidierte Verhandlungstexte, die sich aus Textvorschlägen der EU und Textvorschlägen der USA zusammen setzen, bislang lediglich in einem Leseraum in Brüssel sowie in der US-Botschaft in Berlin durch Regierungsmitarbeiter einsehbar gewesen. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bisher in schriftlicher Form über die ausliegenden konsolidierten Texte informiert. Sie hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags konsolidierte Verhandlungstexte einsehen können. Hierzu hat es mittlerweile eine Einigung zwischen den Verhandlungsführern der Europäischen Kommission sowie den USA gegeben, wonach EU-Mitgliedstaaten nunmehr eigene Leseräume einrichten können, in denen neben Regierungsmitarbeitern auch nationale Abgeordnete Zugang zu den Dokumenten erhalten können. Ein solcher Leseraum wird in Kürze im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eröffnet. Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 aufgeführten schriftlichen Stellungnahmen der Bundesregierung im Handelspolitischen Ausschuss sowie die aufgeführten eigenen Initiativen auf politischer Ebene bereits weitgehend an den Bundestag übermittelt worden sind. Dabei handelt es sich um den Kern der Positionierungen der Bundesregierung, die – wie ausgeführt – in erster Linie mündlich in den dafür vorgesehen EU-Gremien erfolgen und dem Bundestag auf Grundlage der umfassenden Drahtberichterstattung bekannt sind.
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das TTIPAbkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
Die Bundesregierung hat zudem folgende Initiativen im Rahmen der Verhandlungen der TTIP ergriffen:
Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
Die Bundesregierung hat zudem folgende Initiativen im Rahmen der Verhandlungen von CETA ergriffen
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Vietnam Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Japan Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das Abkommen mit Singapur Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen über den Handelspolitischen Ausschuss an die Europäische Kommission übermittelt:
Die Bundesregierung hat fortlaufend in den Sitzungen der handelspolitischen Gremien der EU, insbesondere im Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen, zur Mandatserteilung und zu den Verhandlungen über das TiSA-Abkommen Stellung genommen, wenn dies auf der Tagesordnung stand, wie insbesondere aus den Drahtberichten über die einzelnen Sitzungen ersichtlich ist, die dem Bundestag übermittelt worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung folgende schriftliche Stellungnahmen an die Europäische Kommission übermittelt:
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt wird, stehen die einzelnen Stellungnahmen und Initiativen im Kontext eines Verhandlungs-und Beratungsprozesses, über den der Bundestag durch zahlreiche weitere Berichte und Dokumenten fortlaufend unterrichtet wurde. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 6 aufgeführten Übermittlungsdaten.
Nach der zuletzt von der Europäischen Kommission übermittelten Übersicht gibt es derzeit in zwölf Bereichen Textvorschläge der US-Seite, die zu konsolidierten Verhandlungstexten mit EU-Textvorschlägen zusammengeführt wurden. Dies bedeutet nicht, dass sich beide Seiten über entsprechende Kapitel geeinigt haben, sondern lediglich, dass beide Seiten ausformulierte Rechtstexte vorgelegt haben. Dies betrifft die Kapitel: Streitschlichtung Staat-Staat (Dispute Settlement), Marktzugang für Waren und Gleichbehandlung (National Treatment and Market Access for Goods), Wettbewerb (Competition), Öffentliche Auftragsvergabe (Public Procurement), Technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade), Kleine und mittlere Unternehmen (SME), Staatliche Unternehmen (State Owned Enterprises), Zollverfahren und Zollerleichterungen (Customs and Trade Facilitation), Elektronische Kommunikation / Telekommunikation (Electronic Commerce / Telecommunications), Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS – Sanitary and Phytosanitary Measures), Regulatorische Kohärenz / Regulatorische Kooperation (Regulatory Cooperation / Regulatory Coherence, Transparency and Other Good Regulatory Practices), Landwirtschaft (Agriculture), Grenzüberschreitender Dienstleistungshandel (Cross-boarder Trade in Services).
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind die jeweiligen EU-Textvorschläge übermittelt worden, die in die konsolidierten Texte aufgenommen wurden. Die konsolidierten Textentwürfe selbst werden den EU-Mitgliedstaaten nicht übermittelt. Die in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 aufgeführten Texte sind der Bundesregierung im Leseraum der Europäischen Kommission in Brüssel sowie in der US-Botschaft in Berlin zugänglich. 11. Wann und in welche ihr in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur Verfügung stehenden Dokumente zu den Verhandlungen zur TTIP hat die Bundesregierung Einsicht genommen (bitte sowohl Zeitpunkte als auch Dokumententitel einzeln auflisten, bitte auch die Gründe erläutern, sollte die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen können)? 12. Wann und zu welchen ihr in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur Verfügung stehenden Dokumenten zu den Verhandlungen zur TTIP hat die Bundesregierung sich Aufzeichnungen gemacht (bitte sowohl Zeitpunkte als auch Dokumententitel einzeln auflisten, bitte auch die Gründe erläutern, sollte die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen können)? 13. Über welche der Bundesregierung in den Leseräumen in Brüssel und Berlin zur Verfügung stehenden Dokumente zu den Verhandlungen zur TTIP hat eine Bundesministerin bzw. ein Bundesminister wann Kenntnis bekommen (bitte sowohl Zeitpunkt der Kenntnisnahme als auch Dokumententitel einzeln auflisten)? Die Fragen 11, 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung des Leseraums der Europäischen Kommission durch Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Der Leseraum in der US-Botschaft wurde seit seiner Eröffnung im Mai 2015 von 37 Personen aus verschiedenen Ressorts aufgesucht. Die konsolidierten Texte wurden von Regierungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der verschiedenen Ressorts auf Fachebene eingesehen, wobei es ihnen frei stand, Notizen anzufertigen. Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, welche Texte von den Personen jeweils durchgesehen wurden und ob zu den Texten Notizen gemacht wurden. 14. Welche schriftlichen Berichte hat die Bundesregierung zu den nur ihr und keinem Bundestagsabgeordneten allein aufgrund seines Status als gewählter Volksvertreter zugänglichen Dokumenten angefertigt und dem Deutschen Bundestag in einer Weise, dass sichergestellt ist, dass sie allen Bundestagsabgeordneten zugänglich sind, bis zum 1. Dezember 2015 übermittelt (bitte einzeln und mit Datum der Übermittlung auflisten)? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag schriftliche Berichte zu den vertraulichen Inhalten der konsolidierten Texte übermittelt. Sofern Berichte als Drahtberichte übermittelt wurden, sollten diese in der Datenbank EuDOX abrufbar sein. Sofern Berichte an Ausschüsse im Bundestag übermittelt wurden, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Berichte im Bundestag an die mitberatenden Ausschüsse übermittelt wurden oder anderweitig für Bundestagsabgeordnete, die nicht Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind, zugänglich gemacht wurden.
15. In wie vielen Fällen sind die in Frage 12 erfragten Aufzeichnungen nicht in schriftlichen Berichten der Bundesregierung aufgegriffen worden, und warum ist dies nicht erfolgt? 16. In wie vielen Fällen sind die in Frage 12 erfragten Aufzeichnungen in schriftlichen Berichten der Bundesregierung aufgegriffen worden (bitte genau auflisten, in welchen)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat auf Wunsch des Deutschen Bundestages gesonderte schriftliche Berichte zu den Dokumenten angefertigt. Allerdings können auch in Drahtberichten oder sonstigen Berichten der Bundesregierung einzelne Verweise auf den Verhandlungsstand im Bereich der konsolidierten Texte aufgeführt sein. Die entsprechenden Berichte liegen dem Deutschen Bundestag vor. ->Quellen:
Dr. Hofmann war bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL. Als Chef der Agentur Zukunft, berät im Bereich der erneuerbaren Energien und Nachhaltigen Entwicklung, u.a. die Desertec Initiative Dii, das IASS Potsdam, acatech und die Max-Planck-Gesellschaft.
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