An-Institut der Stiftung Weltethos
an der Universität Tübingen

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Wie weit reicht die Veranwortung von Unternehmen?

Ein Beitrag von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel über unternehmerische Sorgfalt und Verantwortung in der Lieferkette.

Es brennt. Am 24. April 2013 kamen mehr als 1000 Menschen beim Feuer in einer achtstöckigen Fabrik namens „Rana Plaza“ in der Nähe von Dhaka (Bangladesh) ums Leben. Aufgrund mangelnder Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit konnten sie sich nicht retten. Zugleich war dieser Brand eine Initialzündung für die Frage nach Menschenrechten in der Wirtschaft. Bis zur Vorlage eines Gesetzesentwurf über „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ (28.2.2021) dauerte es nun acht Jahre. Das ist Zeit genug um uns zu fragen: Wer hat welche Verantwortung? Welche Pflichten ergeben sich darauf für Unternehmen, für die Politik, für die Verbraucherinnen und Verbraucher?

Die Frage nach der Reichweite von Verantwortung

Verantwortung ist die andere Seite von Handlungs- und Gestaltungsmacht. Das fängt an bei der Macht im privaten Konsum: Sollen wir eine Tierwohlabgabe befürworten, wenn uns die Art und Weise der industriellen Fleischerzeugung nicht passt? Sollen wir eine Sozialstandard-Abgabe auf T-Shirts befürworten, wenn wir textile Billigware vermeiden wollen?

Oder gehen solche Forderungen zu weit? Schließlich gibt es auch in Deutschland etwa 15% der Haushalte, die jeden Cent umdrehen müssen. Werden hier nicht politisch mehrheitsfähige Ziele in eine gesetzliche Gängelung überführt, die unsere Freiheit über Gebühr einschränkt?

Ähnlich argumentieren manche WirtschaftsvertreterInnen, wenn es um das Lieferkettengesetz geht. Es lohnt sich, ihre Fragen ernst zu nehmen, auch wenn jemand eine andere Position einnimmt. Kann der deutsche Staat alleine in weltweite Lieferketten eingreifen und diese wirksam kontrollieren? Ist das nicht eine Überschätzung seiner Möglichkeiten?

Wenn wir es nicht versuchen, wird es nie besser, könnte man argumentieren. Denn Freiwilligkeit alleine hilft ja nicht. Und schließlich wollen wir auch als Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass – ganz wörtlich genommen- kein Blut an unseren Fingern klebt, wenn wir Kleidung kaufen.

Welche Verantwortung haben Unternehmen?

Wer mit Unternehmern und Unternehmerinnen spricht, hört eine andere Seite der Geschichte.  Denn wo fängt Verantwortung an, wo hört sie auf? „Wie sollen wir Menschenrechte dort umsetzen, wo der staatliche Einfluss versagt?“ erzählt mir eine ethisch engagierte Unternehmerin. „Wir haben über 2.000 Produkte im Sortiment, deren Bestandteile wir im Einzelnen gar nicht kennen können“, berichtet der Inhaber eines Handelshauses. Allein in einem Privathaushalt verfügen wir in Deutschland durchschnittlich über mehr als 10.000 Gegenstände, von der Büroklammer bis zum Kugelschreiber, vom Kleiderbügel bis zur Kaffeemaschine, vom Alupapier für die Butter bis zum Mobiltelefon.

Dazu kommen weitere Aspekte. Denn weit über 90% der Wirtschaft bestehen aus „kleinen und mittleren Unternehmen“ mit oft unter 10, selten über 50 Beschäftigten. Da ist die Einrichtung eines „Menschenrechtsbeauftragten“ im Betrieb ein außerordentlicher Aufwand. Denn der freie Wettbewerb sorgt dafür, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen und die meisten Betriebe ganz schön zu kämpfen haben, um über die Runden zu kommen – ganz entgegen der landläufigen Meinung. Das hat ja auch die Corona-Pandemie gezeigt: Viele kleine Selbständige greifen ihre Reserven an oder ihre Altersvorsorge, nicht wenige geben still und leise ihre Betriebe auf. Wer aber selbst existenzielle Sorgen hat, empfindet die Forderung der Politik nach einem Menschenrechtsbeauftragten im Betrieb als bürokratische Zumutung.

Die Verteilung von Lasten im gesellschaftlichen Miteinander

Das führt unmittelbar zur zweiten Frage. Wie gehen wir miteinander um? Eine Spätfolge neoliberaler Übertreibungen ist heute ein Bild der Wirtschaft in der Öffentlichkeit, das häufig durch die Wirklichkeit gerade nicht unterstützt wird. „Die Wirtschaft hat den Schuss gehört“, sagte mir eine hochrangige Managerin eines sehr großen deutschen Konzerns. „Was wir in die ökologische Umgestaltung der Wirtschaft investieren, wird gar nicht erst wahrgenommen!“

Auch wenn jeder Verantwortliche für das eigene Unternehmen wirbt, lässt sich festhalten: Viele Unternehmen sind heute daran interessiert, die Kluft zwischen Wirtschaft und Gesellschaft aufzulösen. Dazu trägt nicht nur eigene Einsicht bei, sondern auch die Not durch den Fachkräftemangel. Denn talentierte Menschen suchen heute einen Arbeitsplatz, der ihnen die Verwirklichung ihrer persönlichen Werte ermöglicht. „Arbeitgeberattraktivität“ hat eben auch mit der praktizierten Werteorientierung in Betrieben zu tun.

Mehr und mehr verstehen sich Unternehmen folglich selbst als „Akteure der Zivilgesellschaft“. Im Hintergrund steht dann eine Auffassung von Zivilgesellschaft, die ich seit 2009 im www.institut-fuer-sozialstrategie.org ausarbeiten durfte und die sich sowohl vom Staat wie vom Organisierten Verbrechen abgrenzt, aber weite gesellschaftliche Bereiche wie den Sport, die Kirchen, aber auch die Unternehmen als Akteure der Zivilgesellschaft begreift. Wer Akteur ist, hat auch Verantwortung und muss diese wahrnehmen!

Grundsätzliches Misstrauen gegenüber „der Wirtschaft“ greift dann zu kurz. Andererseits muss Politik in der Demokratie umsetzen, was gesellschaftlich gefordert wird: eine stärkere Beachtung von Menschenrechten. 

Welche Risiken können aus dem Lieferkettengesetz erwachsen

Die Schwierigkeit freiwilliger Regelungen im Wirtschaftsleben besteht darin, dass engagierte Unternehmer und Unternehmerinnen einen zusätzlichen Aufwand betreiben, der zunächst einmal Kosten nach sich zieht. Wer sich diese Kosten „erspart“, hat einen finanziellen Wettbewerbsvorteil. Wer also schwarze Schafe nicht belohnen will, der braucht tatsächlich eine gesetzliche Regelung.

Hier stellt sich natürlich die Frage nach deren Ausgestaltung. Welcher Aufwand ist tragbar? Für wen soll das Gesetz gelten? Welche Nebenwirkungen stehen zu erwarten?

Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Zusatzaufgabe eines Risikomanagements zur Beachtung von Menschenrechten in Lieferketten unbestreitbar einen Mehraufwand für Unternehmen mit Sitz in Deutschland nach sich zieht. Das macht den „Standort Deutschland“ für Investoren nicht attraktiver dann, wenn Alternativen zur Verfügung stehen.

Außerdem ist die Deutung von Menschenrechten soziokulturell ziemlich unterschiedlich. Wer da nur die eigene Brille gelten lässt, muss sich schnell mit dem Vorwurf einer neuen Form der Bevormundung oder gar des „Neo-Kolonialismus“ auseinandersetzen.

Schließlich ist der Einfluss gerade kleinerer Unternehmen auf Lieferanten beschränkt. Das kann dazu führen, dass Länder mit problematischer Menschenrechtssituation gemieden werden. Der Bevölkerung in diesen Ländern kommt dies nicht zugute. Sie haben weniger Chancen als zuvor, ihre Fähigkeiten im Wirtschaftsleben einzusetzen. Wie schnell eine Menschenrechtssituation kippen kann, sieht man an Myanmar, wo 2020 das Militär durch einen Putsch die Macht von der demokratisch gewählten Regierung an sich gerissen hat. Wer von dort Waren bezieht, wird womöglich versuchen, solche Lieferbeziehungen zu beenden. Der Bevölkerung vor Ort nutzt das nicht. In diesem Fall wäre das Gegenteil dessen erreicht, was angestrebt wird.

Die Chancen überwiegen

Trotz berechtigter Kritikpunkte im Einzelnen überwiegen die Chancen eines Lieferkettengesetzes. Wenn wir uns für Werte im Wirtschaftsleben einsetzen, endet das nicht vor den Fabriktoren. Einkauf und Beschaffung sind heute neu zu bewerten. Sie sind Teil gelebter Ethik in Unternehmen. Dazu gehört so etwas wie eine „Gute Praxis der Beschaffung“ mit einer Analyse ethischer Kriterien schon bei der Produktplanung, aber auch bei der Überprüfung ethischer Mindeststandards bei Lieferanten. Dabei darf das Gefühl für das Machbare nicht verloren gehen. Erst Unternehmen einer bestimmten Größe können sich differenzierte Formen des Risikomanagements in der Beschaffung leisten. Aber das deutsche Lieferkettengesetz bezieht sich auch nur auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten. Und natürlich ist Rücksicht zu nehmen auf die Grenzen, innerhalb derer überhaupt Einfluss auf Lieferanten genommen werden kann: Daher geht es um eine „Bemühenspflicht“, um nicht mehr und nicht weniger. Diese aber ist allen Beteiligten zumutbar!

Über den Autor:

Ulrich Hemel

Ulrich Hemel

Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel ist der Direktor des Weltethos-Instituts. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich Ethik in Unternehmen, Wirtschaftsanthropologie, Ethik in der digitalen Transformation.