Kommission will Geld in nachhaltige Tätigkeiten lenken
Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierung vorgelegt, das durch einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Taxonomie dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken: Anleger sollen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. Die umstrittene Frage, wie in diesem Rahmen Investitionen in Erdgasprojekte eingestuft werden, wurde kurzfristig auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag Ende des Jahres verschoben.
Nachhaltiges Geld – Foto © Gerhard Hofmann
„Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“ Das heute angenommene Paket umfasst:
Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis sagte: „Wir haben die Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten können. Ferner legen wir Kriterien fest, nach denen davon ausgegangen werden kann, dass die Tätigkeiten die anderen Umweltziele der Taxonomie nicht wesentlich beeinträchtigen. Dies war keine leichte Aufgabe. Und ich kann ganz offen sagen, dass ich bei keinem anderen Thema ein so breites Spektrum gegensätzlicher Ansichten und Ansätze gesehen habe.“
Der europäische Grüne Deal ist die europäische Wachstumsstrategie, die die Lebensqualität und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger verbessern, Europa bis 2050 klimaneutral machen und das Naturkapital und die Biodiversität der EU schützen, erhalten und verbessern soll.
Als Teil dieser Bemühungen benötigen die Unternehmen einen umfassenden Rahmen, der es ihnen ermöglicht, ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger zu gestalten. Um diesen Wandel im Finanzwesen zu gewährleisten und Grünfärberei zu verhindern, werden alle Teile des heutigen Pakets die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Angaben zur Nachhaltigkeit erhöhen. Das Paket wird den europäischen Finanzsektor ins Zentrum einer nachhaltigen und inklusiven wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Pandemie und der längerfristigen nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung Europas stellen.
Delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein solides, wissenschaftlich fundiertes Instrument, das für Unternehmen und Anleger gleichermaßen Transparenz gewährleistet. So werden Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. Darüber hinaus werden Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer festgelegt.
Mit dem delegierten Rechtsakt, über den das Kollegium der Kommissionsmitglieder heute eine politische Einigung erzielt hat, wird der erste Satz der technischen Bewertungskriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden soll, welche Tätigkeiten wesentlich zur Erreichung von zwei der in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Umweltziele beitragen:
Diese Kriterien stützen sich auf wissenschaftliche Empfehlungen der Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Sie sind das Ergebnis zahlreicher Rückmeldungen von Interessenträgern und der diesbezüglichen Diskussionen mit Europäischem Parlament und Rat. Der delegierte Rechtsakt deckt wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 Prozent der börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab, auf die knapp 80 Prozent der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören Energie, Forstwirtschaft, Herstellung, Verkehr und Gebäude.
Die delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie wird von Zeit zu Zeit weiter an neue Entwicklungen und den technischen Fortschritt angepasst. Auch die Kriterien werden regelmäßig überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass neue Sektoren und Tätigkeiten, einschließlich solcher, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen oder andere Tätigkeiten ermöglichen, im Laufe der Zeit in den Geltungsbereich aufgenommen werden können.
Eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen
Mit dem heutigen Vorschlag werden die geltenden Bestimmungen der Richtlinie über die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung überarbeitet und gestärkt. Ziel ist die Schaffung eines Regelwerks, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Laufe der Zeit auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellen wird. Die vorgeschlagene Richtlinie wird die EU-Bestimmungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf alle Großunternehmen und alle börsennotierten Unternehmen ausweiten. Damit werden künftig fast 50.000 Unternehmen in der EU detaillierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einhalten müssen, d. h. deutlich mehr als die 11.000 Unternehmen, die den derzeit geltenden Anforderungen unterliegen. Die Kommission schlägt die Entwicklung von Standards für Großunternehmen sowie die Entwicklung getrennter, verhältnismäßiger Standards für KMU vor, die nicht-börsennotierte KMU freiwillig anwenden können.
Alles in allem soll der Vorschlag sicherstellen, dass die Unternehmen die von Anlegern und anderen Interessenträgern benötigten verlässlichen und vergleichbaren Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit bereitstellen. Dies wird einen kohärenten Fluss von nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im gesamten Finanzsystem gewährleisten. So werden die Unternehmen darüber Bericht erstatten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen wie der Klimawandel ihre Tätigkeit beeinflussen und wie ihre Tätigkeiten sich auf Mensch und Umwelt auswirken.
Darüber hinaus wird die vorgeschlagene Richtlinie die Berichterstattung für die Unternehmen vereinfachen. Die Tatsache, dass in diesem Bereich unterschiedliche Meldestandards und -rahmen eingehalten müssen, setzt viele Unternehmen unter Druck. Die vorgeschlagenen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten diese allesamt ersetzen und zugleich dem Informationsbedarf von Anlegern und anderen Interessenträgern gerecht werden.
Änderungen der delegierten Rechtsakte zu Anlage- und Versicherungsberatung, treuhänderischen Pflichten und zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen bei Anlage- und Versicherungsprodukten
Mit den heute angenommenen sechs Änderungsrechtsakten wird das Finanzsystem ermutigt, Unternehmen auf ihrem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften zu unterstützen und auch bereits bestehende, nachhaltige Unternehmen zu fördern. Zudem wird der Kampf der EU gegen Grünfärberei dadurch gestärkt.
Äußerungen aus dem Kommissionskollegium:
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Europa war Vorreiterin bei der Reform des Finanzsystems zur Unterstützung von Investitionen für den Klimaschutz. Mit der ersten Klimataxonomie, die Unternehmen und Anlegern helfen wird, zu beurteilen, ob ihre Anlagen und Tätigkeiten wirklich ökologisch sind, machen wir heute einen großen Schritt nach vorn. Die Taxonomie ist eine wesentliche Grundlage dafür, private Anlagen in nachhaltige Unternehmen zu mobilisieren und in Europa bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies ist ein echter Durchbruch, dem umfassende Konsultationen vorausgingen. Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um zu einem ausgewogenen, wissenschaftlich fundierten Ergebnis zu kommen. Darüber hinaus schlagen wir verbesserte Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor. Durch die Entwicklung europäischer Standards bauen wir auf internationalen Initiativen auf und leisten einen Beitrag zu diesen Initiativen.“
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness: „Das Finanzsystem ist für den Erfolg des europäischen Grünen Deals von zentraler Bedeutung. Für die Ökologisierung unserer Wirtschaft sind massive Investitionen erforderlich. Alle Unternehmen müssen dazu ihren Beitrag leisten – sowohl Unternehmen, die in dieser Hinsicht schon weit vorangekommen sind, als auch Unternehmen, die sich noch stärker für Nachhaltigkeit engagieren sollten.
Hintergrund und nächste Schritte
In den vergangenen Jahren hat die EU wichtige Schritte zum Aufbau eines nachhaltigen Finanzsystems unternommen, das zur Erreichung der Klimaneutralität Europas beiträgt. Die EU-Taxonomieverordnung, die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und die Benchmark-Verordnung bilden die Grundlage der Arbeiten der EU zur Erhöhung der Transparenz und zur Bereitstellung eines Instrumentariums, das es den Anlegern ermöglicht, nachhaltige Anlagemöglichkeiten zu erkennen. Nach der Annahme wird die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft (innerhalb von vier Monaten, dieser Zeitraum ist einmal um weitere zwei Monate verlängerbar). In Bezug auf den Vorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen wird die Kommission nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aufnehmen. Die sechs delegierten Änderungsrechtsakte zu Anlage- und Versicherungsberatung, treuhänderischen Pflichten und Aufsichts- und Lenkungsanforderungen bei Anlage- und Versicherungsprodukten werden vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft (innerhalb von drei Monaten, einmal verlängerbar um weitere drei Monate) und dürften ab Oktober 2022 Anwendung finden.
->Quellen und weitere Informationen:
Agentur Zukunft, bis 2008 TV-Redakteur, u.a. ARD-Korrespondent Südamerika und Chefreporter SWF, Chefkorrespondent n-tv und RTL, Mitglied der FG Finanzen und Wirtschaft des Weltethos-Instituts.
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